Schmarotzerprofile

Freitag, 12. September 2008

Aufgrund einer Rechtslage, die es (noch) nicht erlaubt, Arbeitslose mittels Schwarzen Winkel als asoziale Elemente kenntlich zu machen, bedarf es einer profunden Darlegung dessen, woran man einen solchen Zeitgenossen erkennen kann. Geübte Stammtischbrüder und Hetzkampagnenleiter erkennen einen Arbeitslosen freilich schon an der Physiognomie, was man aber nicht von jedermann erwarten sollte Dazu bedarf es jahrelanger Übung und Diffamierung und, unterschätzen wir es nicht, eines Schnellkurses in Menschenverachtung. Damit auch ohne Schwarzen Winkel sichtbar wird, ob wir es mit einem dieser faulen Äpfel aus dem mit frischen und saftigen Früchten gefüllten Korb zu tun haben, bedarf es eines Profils, welches haargenau auflistet, woran man ein solches nutzloses Element erkennen kann.
Natürlich ist es mit einer kurzen Aneinanderreihung nicht getan. Was nun Not tut ist eine Verhaltensschulung, die Anwendung finden soll, wenn man einer Person begegnet, die eines oder mehrere dieser Indizien in sich vereint. Anhand einiger kurzer Beispiele wird ersichtlich, wie man sich vor einem arbeitsscheuen Element schützen kann; wie man es entlarvt, wenn es gerade dabei ist, sich arglistig an einen unbescholtenen Bürger heranzuschleichen.
  • Hat Ihr Arbeitskollege eine Sektfahne, riecht der Postbote nach Schnaps oder dampft aus dem Rachen des seit Jahren bekannten Hausmeisters das Mittagsbier, so darf man dem Spuk nicht trauen. Es handelt sich hierbei um hinterlistige Arbeitslose, die ihrer Tätigkeit steuersparend nachgehen. Fettleibige Friseure, Verkäuferinnen oder Lehrer sollten Sie sofort dem Zoll melden - hier sind schwarzarbeitende Kohlenhydratfresser am Werk!
  • Sofern der benachbarte Fliesenleger Ihnen ein Angebot unterbreitet, wonach er Ihr zu renovierendes Bad, ganz im Stile nachbarschaftlicher Duzfreundschaft, für eine geringe Aufwandsentschädigung neu verfliesen würde, so sollten Sie zum Telefon eilen und die Behörden informieren. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit haben Sie es mit einem tolldreisten Schmarotzer zu tun, der seinem Gewerbe nurmehr in Schwärze nachgeht, während er vom satten Regelsatz herzoglich logiert.
  • Lassen Sie sich nicht von solchen Zeitgenossen abwiegeln, die Ihnen erzählen wollen, sie hätten derart viele Mobiltelefone nur, weil es ihr Beruf von ihnen abverlangt. Sollten Sie gar vier Mobiltelefone in Besitz eines solchen Zeitgenossen wissen, nehmen Sie die Beine in die Hände und eilen Sie davon - Schmarotzeralarm!
  • Ihr Vorgesetzter hat Mundgeruch, der aus einem dichten Bartwuchs herausweht? Körpergeruch sowieso? Dennoch hat er ein Büro im Hause Ihres Arbeitgebers? Achtung: Sie lassen sich von einem arbeitslosen Schwarzarbeiter bevormunden. Die Telefonnummer der zu informierenden Behörde sollten Sie immer griffbereit haben.
  • Ein Ratschlag zum Selbstschutz: Zeigen Sie nie, unter keinen Umständen, auch nicht im Moment größter Wut, den Gruß der Asozialen. Womöglich werden Sie, wenn Ihr Ausrutscher erstmal zum Stadtgespräch geworden ist, bald keine Freunde und Bekannte mehr haben.
Mit etwas Skepsis am Nächsten, mit einer gesunden Portion Mißtrauen und der Bereitschaft, auch mal in den Angelegenheiten der Mitmenschen herumzuschnüffeln, wissen wir bald eine Gesellschaft verwirklicht, in der es sich zu leben lohnt. In der arbeitslose Schwarzarbeiter, überhaupt Schmarotzer aller Art, wenn schon nicht ausgemerzt, so doch verächtlich gemacht wurden. Dies alles hat nichts mit Pogromstimmung zu tun, nicht mit Aufwiegelung und dem Schüren von Vorurteilen. Es ist lediglich eine notwendige Maßnahme, um den unbescholtenen Bürger zu schützen. Jener, der sowieso ausgebeutet genug ist durch solcherlei Ballastexistenzen.

Daher gilt: Skepsis ist Glauben; Mißtrauen ist Vertrauen; Herumschnüffeln ist Privatsphäre...

4 Kommentare:

Anonym 12. September 2008 um 10:52  

"[...]Daher gilt: Skepsis ist Glauben; Mißtrauen ist Vertrauen; Herumschnüffeln ist Privatsphäre...[...]"

Danke für die Entlarvung des neoliberalen Newspeech.

Übrigens sehr treffende Analyse.

Heutige Diktatoren/-innen benötigen nämlich weder eine aussagekräftige Uniform noch KZs, die Ausgrenzung wird von den "Untertanen" selbst betrieben....freiwillig sogar...PISA-Deutschland im 21. Jahrhundert eben...

Dominik Hennig 13. September 2008 um 16:14  

Du wirst Dich wundern, aber als Erzliberaler bin ich ganz bei Dir! Menschen mit bestimmten Begabungen durch Barrieren und Blockaden wie dem bildungsetatistischen Berechtigungswesen und den totalverstaatlichten Arbeitsmarkt (hier wirst Du mir widersprechen, ich weiß) den Zugang zu einer würdevollen Arbeit aus eigener Kraft zu verbauen und dann diesen durch die Regierenden Gehandicapten Parasitismus-Vorwürfe um die Ohren zu hauen, ist einfach nur ekelhaft! Das HatzIV-Empfänger-Bashing von Neoliberalen und rechten Sozialdemokraten ist ein durchsichtiger Versuch, die Opfer der verbrecherischen Politik zu Sündenböcken abzustempeln. In meinen Augen setzt dieser perfide Klassenkampf der etatistisch-korporatistisch-gouvernemental-medialen Eliten gegen die Menschen unten das im Grundgesetz verbürgte Widerstandsrecht in Kraft!

Übrigens: bei den Libertarians (den echten!) finden "Sozialmißbrauchs"-Diskurse - die Lieblingsbeschäftigung hiesiger Neo- und "Ordo"-Liberaler - überhaupt nicht statt! Weil es grundverkehrt, analytisch schwachbrüstig und geradezu albern ist. Menschen verhalten sich ökonomisch rational, irrational ist allein das System, das zur Fehlallokation von Ressourcen führt. Aber auch da sind Konzernsubventionen und staatlich geblähte Sektoren (militärisch-industrieller Komplex) oder auch solche hanebüchenen Relikte des ökonomischen Faschismus wie das VW-Gesetz das größere Ärgernis, welches einer Beseitigung harrt.

Anonym 16. September 2008 um 12:31  

Vergessen Sie über den vier Handys aber auch nicht die Flachbildschirmfernseher, über die, wenn wir den einschlägigen Postillen glauben dürfen, Hartz-IV-Empfänger flächendeckend verfügen! Die dürfen in keiner Kampagne fehlen!

Anonym 30. Oktober 2008 um 19:26  

Hartz IV - Zwangs Entvergesellschaftung´s Vertrag

Essgewohnheiten, Video Vorlieben, sogar Einstellungen zur Liebe wollte eine Hamburger Behörde wissen. Man wolle nur “passgenauer” helfen, beteuert die Agentur.Aufgrund dieses Artikels vom Spiegel der über einen Fragebogen einer Hamburger Arge berichtet der an Unsinn nicht mehr zu übertreffen zu sein scheint , probieren wir es dennoch!Wir haben uns ausreichend erlesen und stellen Ihnen heute Exclusive und unzensiert den neuen Vorschlag zu einem Gesetzesentwurf vor.Er schimpft sich - Zwangs Entvergesellschaftung´s Vertrag !Natürlich Explicit nur für die Unterschicht wie Hartz IV Betroffene.

*Ironie an*

Also wir sind eindeutig für ein Gesetzlich Vertraglich Festgelegte Schriftform die ein Hartz IV Betroffener zu unterschreiben hat. Und zwar beim Antrag auf Alg II sollte dieses Formular unbedingt Unterschrieben werden!
Zwangs Entvergesellschaftung´s -Vertrag - zum Schutze der allgemeinen Gesellschaft.


§ 666 Belästigung der allgemeinen Gesellschaft

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Hartz IV Betroffener,sich unerlaubterweise die nachfolgend angegebenen Flächen, nutzt,begeht,befliegt,befährt oder sonstiges -

- Strassen ,
- Bürgersteig,
- Rad und Wanderwege sowie Widerrechtliche Begehung einer Mir nicht zur Autorisierung freigegebenen Möglichkeit nutze um am Gesellschaftlichen Leben teilhaben zu dürfen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.Desweiteren werden die Leistungen nach SGB II Gänzlich versagt.Die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer Hilfseinrichtung wie zum Beispiel “Tafeln” kann unter bestimmten Ermessens Kriterien statt gegeben werden.

§ 667 Die Aufnahme organischer Nährstoff Träger zum Täglichen Verzehr

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Hartz IV Betroffener,sich eigenmächtig ohne Wissens der zuständigen Träger ;organische Nährstoffe besorgt,nutzt,verkonsumiert.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.Desweiteren werden die Leistungen nach SGB II Gänzlich versagt.Die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer Hilfseinrichtung wie zum Beispiel “Tafeln” kann unter bestimmten Ermessens Kriterien statt gegeben werden.

§ 668 Belästigung durch Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt,weil er seine Sinne trüben möchte um zu vergessen ,das sein sich selbst verursachtes ,erbärmliches und sozialschmarotzerliches Leben zu Lasten der allgemeinen Gesellschaft geht; handelt ordnungswidrig.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden , wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.Desweiteren werden die Leistungen nach SGB II Gänzlich versagt.Die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer Hilfseinrichtung wie zum Beispiel “Tafeln” kann unter bestimmten Ermessens Kriterien statt gegeben werden.

*Ironie aus*

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