Die Regierung tut was!
Dienstag, 20. April 2010
Jungen Arbeitslosen, die weniger als ein Vierteljahrhundert auf den Buckel haben, soll nun geholfen werden - was in Duktus despektierlicher Nachrichtensprache soviel heißt wie: es soll ihnen an den Kragen gehen. Denn das "verpflichtende Job-Angebot" von dem nun allerorten gequasselt wird, es klingt ein wenig nach Rute, nach Peitsche, die man schwingen muß, um den trägen Jungspunden flinke Beine zu machen. Das liest sich nicht nur zwischen den Zeilen, es liest sich unmittelbar und unverfroren in den Zeilen, in Worte und Buchstaben gestanzt, und das in gut allen Gazetten.
Verpflichtendes Job-Angebot: das kann sich doch hören lassen. Endlich tut die Regierung was! Endlich wird dem Lotterleben ein Ende gesetzt! Zeit ist es geworden! Wieviel Gehalt eine solche Maßnahme allerdings hat, ist dabei unerheblich. Und die von den Medien abgetretenen Informationen, die diese neue Maßnahme des Bundesarbeitsministeriums, erklärbar machen sollen: sie bieten ja auch kaum neue Ansatzpunkte, eben das übliche Blabla von Aktivierung und Integration, von geprüftem Arbeitswillen und dem Einrichten ins untätige Lotterleben. Betrüblicher ist da nur, dass alles, was man da im erstaunlichen Maßnahmeneifer feilbietet, nicht einmal ansatzweise neu ist.
Denn ein verpflichtendes Job-Angebot, das innerhalb von sechs Wochen jedem jungen Erwerbslosen in Arbeitslosengeld II-Bezug zugehen soll, gibt es in noch eiligerer Variante bereits im SGB III Paragraph 15a unter der Überschrift Sofortangebot. Dort ist geregelt, dass bereits "bei der Beantragung von Leistungen [...] eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden" soll. Überhaupt sind diese sechs Wochen höchst dubios, denn es wird nicht oder kaum erklärt, ob jugendliche Arbeitslose innerhalb der nächsten sechs Wochen oder mit einer Frist von sechs Wochen nach Antragstellung, ein Angebot erhalten sollen. Dass man indes immer wieder vom verpflichtenden Angebot spricht, also die Verpflichtung penibel hervorhebt, macht perplex. Gab es denn jemals freiwillige Angebote für ALG II-Bezieher? Die Rechtsfolgebelehrung, die ein Angebot erst zum verpflichtenden Angebot macht, wird nur bei sehr wenigen Vermittlungsvorschlägen nicht beigelegt. Bei Arbeitsplätzen, die nicht geprüft wurden, die eventuell im zwielichtigem Milieu angesiedelt sind oder Sozialstandards nicht einhalten - solche Angebote landen nicht im Mülleimer der Bundesagentur, sie versendet sie verantwortungslos ohne Rechtsfolgebelehrung, in der Regel, ohne auf die Freiwilligkeit explizit hinzuweisen. Und ob man mit dem Verschicken von Job-Angebot alleine durchschlagenden Erfolg haben wird, ist bei der Anzahl von halbseidenen (Leih- und Zeit-)Arbeitgebern, die die Datenbanken der Arbeitsagenturen füllen, ohnehin fraglich.
Dreierlei ist also das verpflichtende Job-Angebot, diese neue Initiative für junge Arbeitslose, dem Wesen nach: Erstens ist es nichts Neues, weil ähnliche, sogar schneller greifende Maßnahmen im Sozialgesetzbuch bereits heute zu finden sind; zweitens wird eine Verpflichtung suggeriert, die genausowenig neu ist, sondern das gängige Richtmaß der ALG II-Praxis ist; und drittens macht man sich weis, dass mit Job-Angeboten alleine, der gesamten Problematik Herr zu werden ist, dass also das Problem passive Erwerbslose nicht fehlende Arbeitsplätze sind. Selten ist ein Schlagwort so eindeutig verblödend und verwirrend, wie dieses verpflichtende Job-Angebot. Es stellt eine vage Initiative dar, die nicht hinreichend erklärt wird und zudem bereits existiert.
Endlich tut die Regierung was!, ist der Spruch, den sich die Regierung sichern will. Was sie tut ist unerheblich - dass sie tut, das muß vorgespiegelt werden. Egal was! Und das verpflichtende Job-Angebot, diese aufgewärmte und laue Initiative, die durch den Blätterwald geistert: es rechtfertigt Ministergehälter und wägt den Bürger in seiner oftmals sozialdarwinistischen Gesinnung in der sicheren Annahme, dass endlich etwas getan wird. Mehr soll die neue Parole nicht bezwecken. Mehr als neues Futter für alte Ressentiments war nie beabsichtigt.
Verpflichtendes Job-Angebot: das kann sich doch hören lassen. Endlich tut die Regierung was! Endlich wird dem Lotterleben ein Ende gesetzt! Zeit ist es geworden! Wieviel Gehalt eine solche Maßnahme allerdings hat, ist dabei unerheblich. Und die von den Medien abgetretenen Informationen, die diese neue Maßnahme des Bundesarbeitsministeriums, erklärbar machen sollen: sie bieten ja auch kaum neue Ansatzpunkte, eben das übliche Blabla von Aktivierung und Integration, von geprüftem Arbeitswillen und dem Einrichten ins untätige Lotterleben. Betrüblicher ist da nur, dass alles, was man da im erstaunlichen Maßnahmeneifer feilbietet, nicht einmal ansatzweise neu ist.
Denn ein verpflichtendes Job-Angebot, das innerhalb von sechs Wochen jedem jungen Erwerbslosen in Arbeitslosengeld II-Bezug zugehen soll, gibt es in noch eiligerer Variante bereits im SGB III Paragraph 15a unter der Überschrift Sofortangebot. Dort ist geregelt, dass bereits "bei der Beantragung von Leistungen [...] eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden" soll. Überhaupt sind diese sechs Wochen höchst dubios, denn es wird nicht oder kaum erklärt, ob jugendliche Arbeitslose innerhalb der nächsten sechs Wochen oder mit einer Frist von sechs Wochen nach Antragstellung, ein Angebot erhalten sollen. Dass man indes immer wieder vom verpflichtenden Angebot spricht, also die Verpflichtung penibel hervorhebt, macht perplex. Gab es denn jemals freiwillige Angebote für ALG II-Bezieher? Die Rechtsfolgebelehrung, die ein Angebot erst zum verpflichtenden Angebot macht, wird nur bei sehr wenigen Vermittlungsvorschlägen nicht beigelegt. Bei Arbeitsplätzen, die nicht geprüft wurden, die eventuell im zwielichtigem Milieu angesiedelt sind oder Sozialstandards nicht einhalten - solche Angebote landen nicht im Mülleimer der Bundesagentur, sie versendet sie verantwortungslos ohne Rechtsfolgebelehrung, in der Regel, ohne auf die Freiwilligkeit explizit hinzuweisen. Und ob man mit dem Verschicken von Job-Angebot alleine durchschlagenden Erfolg haben wird, ist bei der Anzahl von halbseidenen (Leih- und Zeit-)Arbeitgebern, die die Datenbanken der Arbeitsagenturen füllen, ohnehin fraglich.
Dreierlei ist also das verpflichtende Job-Angebot, diese neue Initiative für junge Arbeitslose, dem Wesen nach: Erstens ist es nichts Neues, weil ähnliche, sogar schneller greifende Maßnahmen im Sozialgesetzbuch bereits heute zu finden sind; zweitens wird eine Verpflichtung suggeriert, die genausowenig neu ist, sondern das gängige Richtmaß der ALG II-Praxis ist; und drittens macht man sich weis, dass mit Job-Angeboten alleine, der gesamten Problematik Herr zu werden ist, dass also das Problem passive Erwerbslose nicht fehlende Arbeitsplätze sind. Selten ist ein Schlagwort so eindeutig verblödend und verwirrend, wie dieses verpflichtende Job-Angebot. Es stellt eine vage Initiative dar, die nicht hinreichend erklärt wird und zudem bereits existiert.
Endlich tut die Regierung was!, ist der Spruch, den sich die Regierung sichern will. Was sie tut ist unerheblich - dass sie tut, das muß vorgespiegelt werden. Egal was! Und das verpflichtende Job-Angebot, diese aufgewärmte und laue Initiative, die durch den Blätterwald geistert: es rechtfertigt Ministergehälter und wägt den Bürger in seiner oftmals sozialdarwinistischen Gesinnung in der sicheren Annahme, dass endlich etwas getan wird. Mehr soll die neue Parole nicht bezwecken. Mehr als neues Futter für alte Ressentiments war nie beabsichtigt.
14 Kommentare:
Eine typische Westerwelle eben ...
Nicht zu vergessen:
Grundsatz des Forderns im SGB II
(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Es ist also schon alles gesetzlich geregelt. Es besteht demnach auch keine Notwendigkeit diese vorzugaukeln (außer in Wahlzeiten natürlich)
Anhänger des 04.08.1789
Dazu passt auch die Dünnschissparole:
"Sozial ist, was Arbeit schafft."
Mich würde wirklich interessieren, wieviele Menschen wissen, dass dieser "Vorschlag" schon längst Gesetz ist. Ich weiss auch, wo diese u25 landen.Es sind keine Ausbildungen, keine regulären Arbeitsplätze, geschweige denn sinnvolle Tätigkeiten... sie landen in 1-Euro-Jobs. Aber weiss den WW nicht, dass zB in Berlin 80-90% der 1-Euro-Jobs und sonstige "Fördermaßnahmen" am Jahresanfang gestrichen wurden? Das war die erste Amtshandlung der neuen Bundesregierung.
"Neue, im April beginnende Ein-Euro-Jobs werden derzeit dagegen nicht mehr vermittelt. Ebenso hat das Jobcenter die Ausgabe von Bildungsgutscheinen oder Darlehen für Existenzgründungen vorläufig gestoppt. "
Zoran
Ich habe den Text gerne gelesen, denn er entlarvt die alltäglichen gewordenen Massen-Lügnereien. Vielen Dank und weiter so.
Hallo Roberto, ich sehe das auch so wie du am Ende deines Beitrages, nur immer wieder bei den Spießbürgern und angeblichen Anständigen = "Frühaufstehern" alte Ressentiments aufkochen und ansonsten absolut nicht, um der Massenarbeitslosigkeit und dem Fehlen auch von vielen geeigneten Ausbildungsplätzen für junge Leute mit einer tatkräftigen Politik entgegenzuwirken.
Bla, bla, bla, bla...., das ist alles, was von diesem neoliberalen kapitalhörigen Pack noch zu vernehmen ist.
Gruß, Bakunin
ja, der alte adolf hat mit dem reichsarbeitsdienst die arbeitslosen von der strasse geholt.
das schafft nun unser guy de eau mit dem bundesarbeitsdienst. pech nur: für neue autobahnen besteht z zt jedenfalls geringerer bedarf.
Die Jungwähler haben zu fast 30% FDP gewählt, wenn ich mich recht erinnere. Und nun bezahlen sie halt. So ist das eben, wenn manwas "kauft", und sich das Produkt nicht ansieht.
Wieder eine gelungener Artikel, Herr De La Puente!
Möchte mit der Information beitragen, dass eine Vielzahl der Mitarbeiter in den ARGEN selbst Zeitarbeiter sind oder einjährig-befristete Verträge haben.
So etwas erfährt man leider nicht in der Presse, sondern im Bekanntenkreis.
Alles Gute!
"...dass eine Vielzahl der Mitarbeiter in den ARGEN selbst Zeitarbeiter sind oder einjährig-befristete Verträge haben."
Und ich möchte hinzufügen: Die was auf Hartz IV sch......Mir ist jeden Tag so kotzübel! Viele Mitarbeiter aus den Kommunen hatten keine andere Wahl. Wenigstens kann man hier und da die eine oder andere Härte verhindern.
Man darf nicht unterschätzen, was die Bundesregierung tut:
Stefan Homburg im Hauptberuf Steuerberater, darf sogar den Bundestag über die Höhe der Hartz IV - Leistungen beraten.
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,memlfrhj8ir9vmtd~cm.asp
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_04/2010_112/01.html
Korruption wird gar nicht mehr versteckt.
So unangreifbar ist die Elite geworden.
Man sollte Ursula von der Leyen mal ein Bildungsangebot unterbreiten, welches sie innerhalb von 6 Wochen annehmen muss, damit ihre Diäten nicht gekürzt werden.
Lügner und Betrüger sind Politiker nach wie vor für mich und solche Äusserungen, die selbige in den Medien täglich machen, bestätig dies nur wieder.
Zitat Deutscher Bundestag:
"Kritisch zu dem Vorhaben äußert sich Professor Stefan Homburg vom Institut für Öffentliche Finanzen der Universität Hannover, der auf eine Erhöhung der Regelsätze um 23 Prozent (West) und 27 Prozent (Ost) innerhalb von 5 Jahren verweist."
Wie bitte? Die Grundregelsätze im HartzIV wurden, nachdem sie 2004 deutlich zu niedrig und "freihändig" (BVerfG) festgesetzt wurden, entsprechend der Rentenanpassungen (verfassungwidrig!!) von 345 auf inzwischen 359 Euro erhöht! Das sind schlappe 14 Euro oder 4 Prozent! Und nicht 23 oder 27%!
Wohlgemerkt: 4 Prozent absolut in mittlerweile über 5 Jahren mit einer durchschnittlichen, exponentiellen (also jeweils auf den Vorjahreswert bezogen) Inflationsrate von mehr als 2 Prozent PRO JAHR!
Wissen "die da oben" überhaupt noch, was sie tun?
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