Nomen non est omen

Mittwoch, 7. Mai 2008

Heute: "Mehraufwandsentschädigung"

„Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."
- § 16 Abs. 3 SGB II -
Die Mehraufwandsentschädigung (MAE) ist der bürokratische Begriff für den verpflichtenden Ein-Euro-Job eines ALG2-Empfängers. Wie in vielen anderen Bereichen, wie z.B. beim Praktikum, beim Blut spenden oder als Versuchsperson (Proband) eines Medikamentes, soll der Begriff die Entschädigung verdeutlichen, dass es sich um keine (tarif-)übliche Bezahlung handelt. Vielmehr wird die Bezahlung willkürlich festgelegt. Weiterhin verschleiert die Bezeichnung des Mehraufwandes, dass es sich faktisch um eine Arbeit als Zwang handelt. Denn wer einen Ein-Euro-Job ablehnt, hat mit Leistungskürzungen zu rechnen.

Dies ist ein Gastbeitrag von Markus Vollack aka Epikur.

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