Mein Abgeordneter - Teil 2

Donnerstag, 29. Mai 2008

Fortsetzung vom 28. Mai 2008

Schritt 2: Machen Sie Meldung!

Nachdem wir uns nun einige Tage oder Wochen im Schwejk-Kosmos geübt haben, sollten wir die Sprechstunde unseres Abgeordneten besuchen. Zuweilen geht das ohne Voranmeldung. Volksvertreter bieten regelmäßige Sprechzeiten an und man kann diese nutzen, um sie mit eigenen Nöten und Sorgen zu belästigen. Sehen Sie, das war ein Rückfall! Wir wollten optimistisch sein, ein bißchen naiv, aber immer freundlich. „Belästigen“ ist wahrlich ein unangebrachter Terminus, denn offiziell ist es doch so, dass sich der gute Herr oder die nette Dame für uns interessiert. Kein Wähler belästigt seinen Mann im Parlament – zumindest werden solche infamen Aussagen nicht öffentlich herausposaunt. Vom Belästigungen seiner Wähler spricht unser Mann nur im vertrauten Kreis seiner Kollegen. Wir aber heben uns solche Unflätigkeiten für unseren Stammtisch auf, in der Sprechstunde haben solche Worte keinen Platz.
Wenn wir Glück haben, müssen wir nicht mal warten und dürfen sofort ins Zimmer unseres Abgeordneten. Da sitzt nun der Mann, der an unserer Stelle im Parlament sitzt, für unsere Belange eintritt und die lästigen Lauf- und Marathonaufgaben der Demokratie für uns unternimmt. Unser Laufbursche, dem wir natürlich ein ordentliches Taschengeld mit auf dem Weg geben. Wir wollen nicht vorlaut sein und harren aus, bis er das Wort ergreift. Wir dürfen uns sicher sein, dass er das tut. Die meisten dieser Exemplare lieben es, sich reden zu hören. Und eine Minute, in der sie sich nicht selbst hören durften, war ein verlorenes Sechzigstel einer Stunde. Deshalb wird er uns fragen, wie er uns helfen kann, wenngleich er nie mit dem Gedanken spielt, uns Hilfe zukommen zu lassen. Nun liegt es an uns, ihn mit blanker Naivität zu treffen, ihm ein Rätsel aufzugeben, dass er noch nicht begreifen kann. Wir sagen: „Nun Herr X, was haben Sie zu berichten?“ Auch wenn es sich hierbei um eine Frage handelt, werden wir sie nicht fragend betonen, sondern wie einen Ausrufesatz stehenlassen. Jedoch nicht militärisch zackig, sondern naiv und liebenswürdig. Sollte er nun glauben, er habe sich verhört und meint deshalb nochmal nachfragen zu müssen, so wiederholen wir den Satz genau in dieser Weise. Das Schweigen überspielen wir mit erwartungsfrohen Augen, die auf seinem Gesicht haften. Irgendwann wird er uns aber doch nochmal fragen müssen, was denn damit gemeint sei. Dann lächeln wir ihn an und stellen voller Freude fest: „Sie sind doch mein Abgeordneter!“ Es darf nicht vergessen werden, ein überraschtes Gesicht zu machen, gerade so, als würden wir uns denken: „Himmel nochmal, warum versteht der meine Frage nicht?“ Sicher wird er verdutzt umherblicken; wenn er Humor hat, lacht er erstmal, überspielt diese Situation der Ratlosigkeit mit einem Witzchen. Wir aber lachen nicht und sein eventuelles Witzchen begreifen wir ebensowenig, wie seinen Lacher. Stattdessen blicken wir ihm treu ins Gesicht und ergreifen nun nocheinmal das Wort. „Sie sind doch mein Abgeordneter. Erzählen Sie mir doch bitte, was Sie diese Woche so getan haben!“ Wichtig: Wir sind zwar naiv, aber nicht ängstlich. Deshalb begreifen wir einen solchen Satz als Aufforderung, nicht als zögerliche Bitte unsererseits. Natürlich ist zu befürchten, dass er immer noch dümmlich aus seiner Wäsche starrt. Aber das hält uns nicht davon ab, uns erneut in Schweigen zu hüllen.
Für uns ist es ab jetzt belanglos, wie unser Freund aus der Volksvertretung weiter reagiert. Man darf aber davon ausgehen, dass er sicherlich irgendetwas darauf zu sagen hat. Wir achten darauf nicht, lassen ihn aber nochmals wissen: „Sie sind doch mein Volksvertreter! Nun, was haben Sie denn für mich in Berlin getan? Was gibt es Neues von der Front?“ Ob er nun anfängt, etwas verwirrt zwar, aber doch weiterhin um Fassung ringend, einige Wortbrocken herauszuschleudern? Einerlei! – denn wir wollen den ersten Besuch nicht unnötig in die Länge ziehen. Er kennt uns jetzt, weiß von unserer Naivität und unserem - für ihn ungesunden – Maß an Chuzpe. Somit beenden wir diesen ersten Besuch mit treudoofen Nicken und aufmerksamen Vorsichhindösen, erheben uns nach einer Weile, geben ihm die Hand und verschwinden. Aber halt! Nur wir wissen, dass dies ein erster Besuch war. Deshalb verabschieden wir uns nicht mit „Bis demnächst“ und nicht mit „Bis zur nächsten Woche“. Vielleicht, um die Sache mit Anstand zu Ende zu bringen, klopfen wir ihm auf die Schulter und lassen ihn wissen, dass wir froh sind, jemanden wie ihn, einen engagierten und wortgewandten Menschen, im jenem Gefecht zu wissen, das beinahe täglich für unsere Belange geführt wird. Das wird ihn erstmal versöhnen und durchatmen lassen. Es wäre tragisch und unentschuldbar, wenn der gute Mann seine Sprechstunden verkürzt, verlegt oder gar komplett streicht, nur weil wir ihm Angst gemacht hätten, bald schon wieder bei ihm vorstellig zu werden.

Zwischenexkurs: Drei, zwei, eins – meins!

Bestimmt fiel Ihnen schon mehrmals auf, dass wir hier immer von „unserem“ Abgeordneten sprachen. Ich spreche immer von „meinem Abgeordneten“, weil er das in diversen Ansprachen, Wahlkampfveranstaltungen und von Plakaten herunter selbst gesagt hat. Da hieß es dann: "Wählen Sie mich zu Ihrem Abgeordneten!" Außerdem haben wir ihn doch gerade deshalb fortgeschickt vom Weib und Kind. Er ist unser Botschafter und durch mich – nicht nur, aber auch – hat er diesen ehrenvollen und außerordentlich wichtigen Posten erhalten. Es ist folglich kein Zufall, wenn ich meinen Abgeordneten immer mit einer Besitzanzeigung betitele. Es ist wohlkalkuliert. Für uns ist wichtig, dass wir immer von „unserem“ Mann sprechen. Und das gerade auch in seiner Anwesenheit. Dies ist geradezu von fundamentaler Bedeutung für das Auf-die-Nerven-gehen unseres entflohenen Vertreters. Dieses kleine Wörtchen ordnet ihn in unserem Kosmos ein. Wir teilen ihm damit unterschwellig mit, dass wir nicht für ihn, er aber sehr wohl für uns da ist. Darum soll er immer wieder mitgeteilt bekommen, wohin er und wem er – in seiner Aufgabe als Mandatsträger – gehört. Er muß wissen, dass seine Position kein Gottesgeschenk oder eine zufällige Fügung des Schicksal ist, auch keine Anstellung als Wortverdreher großer Konzerne oder einflußreicher Interessensverbände und ebensowenig ein geruhsames Ruhepolster für seine Luxusambitionen, sondern er wurde von uns damit betraut, in unserem Namen im Parlament zu sitzen. Er ist unser Mann in Berlin oder München oder Kiel oder wo auch immer! Weil es uns gibt, hat er die Ehre, täglich zwischen Akten und Berichten zu sitzen; weil wir sind, darf er mehrmals von Sitzung zu Sitzung und von Buffet zu Buffet hetzen. Er ist, weil wir sind! Und das müssen wir ihm sprachlich immer wieder einbläuen, dürfen wir nicht unterlassen, nur weil wir meinen, wir hätten es nun oft genug gesagt. Die Sprache ist der Schlüssel, daher verwenden wir unsere Sprache nicht nur als Kommunikationsmittel, sondern als Werkzeug gegen jene, die uns mundtot und damit sprachlos sehen wollen. In dem Moment, in dem wir beginnen, ihn als „einen“ Abgeordneten anzusprechen, könnte er sich – aalglatt wie er ist – davonstehlen, könnte seine Verpflichtung dem Wähler gegenüber vergessen.
Merke: Zentraler Punkt unseres Miteinanders mit dem Abgeordneten ist das besitzanzeigende Fürwort, das wir uns nicht der Bequemlichkeit halber ersparen dürfen. Er ist „unser“ Abgeordneter, so wir wir alle „unsere“ Hosen tragen und „unsere“ Haare schneiden lassen. Freilich verfügen wir nicht über ihn, wie über einen Gegenstand. Er ist Mensch und Bürger, kein Sklave; er ist frei, sein Mandat aber nicht! Es gehört uns anteilig, ist Zeichen demokratischer Teilhabe und deshalb nicht sein Privateigentum. Natürlich könnte er sein Gewissen hervorheben, welches ihm im Grundgesetz von seiner Verantwortung gegenüber seinen Wählern entbindet. Vielleicht sollten wir dann die rhetorische Frage in den Raum werfen, wem das Gewissen desjenigen gehört, dessen Amtsstellung wiederum uns gehört.
Auf diese sprachliche Feinheit haben wir zu achten. Sie kategorisiert die Interessenslage und konkretisiert unser naives Tun im Umgang mit unserem Mann vor Ort. Wir sehen nicht ihn, sondern sein Mandat als unseren Mitbesitz an. Weil wir sind, darf er dort sein. Und das darf er niemals vergessen, wenn wir ihn in Beschlag nehmen.

Fortsetzung folgt...

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