Nomen non est omen
Donnerstag, 25. August 2011
Heute: "Zumutbarkeit"
Artikel 12 "Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit" des Grundgesetzes besagt:
Dies ist ein Gastbeitrag von Markus Vollack aka Epikur.
"Es gibt tatsächlich keine Untergrenze bei der Zumutbarkeit."Das SGB II ist die Bibel von ALG II-Sachbearbeitern. In ihr wird z.B. auch festgehalten, welche Lohnarbeit dem Erwerbslosen als zumutbar gilt und welche nicht. Die Zumutbarkeit unterliegt demnach nicht mehr der eigenen Einschätzung und Beurteilung, sondern dem Sachbearbeiter bzw. dem Gesetzgeber. In Kapitel 2 "Anspruchsvorraussetzungen", § 10, wird die Zumutbarkeit definiert.
- DGB-Sprecherin Falk in der taz vom 18. Dezember 2004 -
Artikel 12 "Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit" des Grundgesetzes besagt:
"(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.Die Zumutbarkeitskriterien des SGB II widersprechen dem Grundgesetz, auch wenn sich Befürworter auf Absatz 1 des Artikel 12 beziehen würden: Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. Damit lässt sich der Gesetzgeber quasi immer ein Hintertürchen, wie im Falle des SGB II, offen. Absatz 2 und 3 hingegen laufen konträr zu den Zumutbarkeitskriterien im SGB II:
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
"(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weilDie freie Berufswahl wird durch die Zumutbarkeitskriterien stark eingeschränkt. Ebenso bedeuten Ein-Euro-Jobs für die Betroffenen faktisch eine Zwangsarbeit, denn wer sie ablehnt, muss mit Sanktionen und Geldkürzungen rechnen. Der Begriff Zumutbarkeit ist hier ein Euphemismus für Zwang, Druck und Erpressung. Der Erwerbslose wird zu einer stets verfügbaren, entmündigten, umherschiebenden Masse erklärt. Das SGB II ist in vielerlei Hinsicht verfassungswidrig. Die Zumutbarkeitskriterien des SGB II sind aus dem Geiste geboren, den Niedriglohnsektor und das Lohndumping in Deutschland zu etablieren.
1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,
2. sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist,
3. der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs– oder Ausbildungsort,
4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,
5. sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann."
Dies ist ein Gastbeitrag von Markus Vollack aka Epikur.
10 Kommentare:
Ein Musterbeispiel für die Realitätsverweigerung vieler Verfassungspatrioten.
Warum hat noch niemand hiergegen Verfassungsbeschwerde eingelegt?
Der Absatz 1 besagt doch mitnichten, daß durch ein Gesetz geregelt werden kann, daß man einen Beruf ausüben muß, sondern vielmehr, daß ein Gesetz regeln kann, WIE man einen Beruf auszuführen hat.
Sogesehen sind die Zumutbarkeitskriterien aus dem SGB II doch ein kompletter Verfassungsbruch.
@Thomas: Sehe ich auch so!
Gruß Omnibus56
Nehmen Sie nicht an den geplanten Stunden für Frühsport, Spaziergängen, Tennis, Muscheln sammeln, Aqua - Jogging, Musikunterricht oder Bastelstunden teil, können wir Ihre Sozialleistung aufgrund fehlender Mitwirkung teilweise versagen oder ganz entziehen.
http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=8002546
Der von der Leyen hat man einfach nur ins Gehirn geschissen.
"Nomen non est omen"
Ooch Freunde, welcher normale Bürgerarsch, ob als kleiner lumpiger proletarischer festangestellter Spießer oder ehrenwerter BesitzBürger hat denn wirklich Probleme mit Faschismus, faschistischen Gedankengut, wenn es denn um die Aufrechterhaltung DER Ordnung geht, Faule, Säumige, Unangepasste zu disziplinieren gilt, insbesondere sie zu zwingen, ohne jeglichen absehbaren EIgennutz für die Vermehrung fremden, privaten Reichtums zu malochen?
Das SGB II IST in der Tat die neue Bibel aller - "Anständigen"....
Ich bitte Euch, seid doch realistisch!
@ Thomas: Das finde ich schon fast niedlich...
Die Regierungen der letzten Dekade brechen massenweise das Grundgesetz. Selbst Verfassungsbeschwerden halten sie nicht davon ab, ihr unheiliges Werk fortzuführen. Als kleines Beispiel nenne ich die Sanktionen auf den Mindestsatz. Das ist ein glasklarer Bruch mit unserer Werteordnung, es ist ein völlig neues Kapitel der noch gar nicht so alten Bundesrepublik, es ist DER Bruch gegen die Würde des Menschen. Wer Bedingungen stellt an Leute, die nicht mehr bekommen, als zum überleben, der bricht mit allem, was vorher war. Nichts in unserer Verfassung könnte das rechtfertigen und doch geschieht es seit Jahren, jeden Tag...
Roberto, korrigiere doch bitte:
"heute: Realpolitik" zu "heute: Zumutbarkeit"
Danke! ;)
Erledigt! Tut mir leid, Epikur.
Wurde beim Original schon fällig und gehört auch hierher:
1 Korrektur und 1 Kritik
Korrektur: Das SGB II ist keineswegs die Bibel der Jobcenter– und Sozialamtsmitarbeiter. Viele kennen das Sozialgesetzbuch gar nicht und eine/r hat sich mir gegenüber schon zu dieser Ignoranz bekannt. Die Leute kümmern sich offensichtlich nur um Dienstanweisungen und Software-Bedienungsanleitungen!
Kritik: Das Problem an der Verfassungswidrigkeit des SGB II im Hinblick auf Artikel 12 GG ist vor allem das Wort "Beruf" im Grundgesetz, das eng an "Berufung" geknüpft ist. Das SGB II spricht nur von "Arbeit", geht zwar kurz auf (Hands-on-)Qualifikation ein, meint aber im Wesentlichen JOB! Der frei zu wählende Beruf hat mit einem Job allerdings überhaupt nichts gemein. Einen Job übernimmt man, wenn man ZUSÄTZLICH Geld haben möchte. Das Wesentliche am Beruf ist aber die Berufung, das Einkommen ist nur wirtschaftsnotwendige Zusatzfunktion. Von der "Zumutbarkeit einer Arbeit" zu sprechen, reduziert den Beruf also auf einen Job, so als würde man "arbeiten, um Geld zu verdienen" — ein geistloser Unfug, dem leider gefühlte 95 Prozent der Bundesbürger unhinterfragt zustimmen würden!
Dazu kommt dieser Link, der (wenn auch nicht überprüft und durchaus anzweifelbar) verdeutlicht, dass die "Zumutbarkeit" dummerweise auch von unserer Seite extrem gestresst wird: "Ich will kein Sozialschmarotzer sein!" zum Thema "Tagelöhner und Multijobber".
Mein erster Gedanke als ich damals von den Empfehlungen der Hartz-Kommission (sofort als Gradmesser für Verfassungstreue etabliert; keine Partei, die Zweifel daran weckte. sie würde Hartz 1 zu 1 umsetzen galt mehr als ernstzunehmen 2002) hörte war: Diese Maßnahmen sind nicht rot-grün oder schwarz-gelb, sie sind braun - polemisch könnte man sagen: was will man aus der Stadt des KdF-Wagens auch sonst erwarten. Das strategische Ziel der Etablierung eines Billiglohnbereiches, nicht - wie propagandistisch proklamiert - für die Hoffnungslocen, Unqualifizierten, sondern gerade auch für zuvor durch die Arbeitslosenhilfe in ihrer Proletarität eingeschränkten, schon eimal gut bezahlt beschäftigten, Fachkräfte, ist derweil von manchen denkenden Menschen erkannt worden. Das andere strategische Element ist jedoch bei den meisten noch nicht im Bereich der Vorstellung: Die Arbeiten der öffentlichen Infrastruktur, also Straßenbau, Bildung etc., sollen angesichts der unter dem Titel Staatsverschuldung gemachten dauerhaften Tributversprechen der Gesellschaft an die Elite auf Zwangsarbeit umgestellt werden. Da waren die zunächst von den Massenmedien durchweg wie ein Geschenk des Himmels an die Hoffnungslosen gefeierten "1-Euro-Jobs" nur ein Durchgangsstadium, das nun schrittweise abgewickelt wird, um schlußendlich, nach dem Durchgangstadium "Bürgerarbeit" einem unbefristeten (anders als bei den Nazis) Arbeitsdienst zu weichen.
Kommentar veröffentlichen