Von "Raucher-Mandelas" und "Raucher-Apartheid"
Dienstag, 4. März 2008
Durch einen Blick in eine regionale Wochenzeitung - die aufgrund ihrer Wahlpropaganda zugunsten der CSU und der Republikaner sowieso fragwürdig wirkt -, kam mir zum ersten Mal der Begriff "Raucher-Apartheid" unter die Augen. Dass damit das Rauchverbot in Gaststätten gemeint sein soll, dürfte durch die öffentlichen Diskussionen ersichtlich sein. Man kann an der aufgeblasenen, sich laut artikulierenden Zivilcourage nicht vorbeihören, mit der Menschen ihrem Recht auf Dunst Geltung verschaffen, während sie aber keinerlei Anstalten zur Kritik machen, wenn es sich um die Deinstallation des Sozialstaates handelt. Der Erwerbslose fügt sich dem Schicksal, wenn er aufgrund von Hartz-Reformen in gesellschaftliche Ausgrenzung verfällt, begehrt aber zeitgleich auf - sofern Raucher -, fabuliert von Apartheid, weil man ihm das Rauchen in bestimmten Räumlichkeiten untersagt. Diese verschobenen Relationen erlauben begriffliche Rückgriffe, die moralisch höchst angreifbar sind. Der neue Terminus "Raucher-Apartheid" scheint sich nach und nach zu konstituieren, zu einem Kampfbegriff der "Pro-Raucher-Bewegung" zu werden.
Apartheid: aus dem Afrikaans stammend, von apart, "getrennt, einzeln" - soweit die begriffliche Definition. Historisch betrachtet bedeutete sie strikte Rassentrennung und radikalisierte die traditionell südafrikanische Segrationspolitik beträchtlich. In einer wahren Gesetzesflut erhob sie sich zur allumfassenden Staatsdoktrin. Die Apartheidgesetze ließen sich in vier Funktionsbereiche unterordnen: a) die Absicht "Rasseneinheit" zu garantieren, b) die physische Trennung der vier gesetzlich festgeschriebenen Rassen (Weiße, Schwarze, Farbige und Asiaten) umzusetzen, c) eine effektive politische Vorherrschaft der Weißen zu sichern und d) eine umfassende Kontrolle vor allem der Schwarzen in nahezu jeden Lebensbereich zu erlauben.
Um die sogenannte "Rasseneinheit" zu garantieren und folglich auch zu wahren, waren Eheschließungen über die Rassengrenzen hinweg verboten (Prohibition of Mixed Marriages Act, 1949). Ein Jahr später wurde bereits der Geschlechtsverkehr von Weißen mit Angehörigen anderer Rassen unter Strafe gestellt (Immorality Amendment Act), der bereits seit 1927 verboten, aber nicht sanktioniert wurde. Grundpfeiler des Apartheidsystems war der Population Registration Act von 1950, der jeden Einwohner Südafrikas einer der vier Rassen zuordnete. Ausweispapiere dokumentierten die Rassenzugehörigkeit ihrer Besitzer. Die Hautfarbe war das dominierende Merkmal des südafrikanischen Herrschaftssystems.
Der Group Areas Act von 1950 erlaubte es der Regierung, die Angehörigen "niederer Rassen" zwangsweise umzusiedeln, wenn nötig auch mit Gewalt. Ziel war es, rassisch homogene Siedlungsstrukturen entstehen zu lassen. Spätere Gesetze engten die Aufenthaltsrechte von Schwarzen in weißen Siedlungsgebieten weiter ein. Durch die Schaffung sogenannter Bantustans - später Homelands - gelang es der Regierung in Pretoria, dem Ausland phasenweise eine "positive Apartheid" vorzugaukeln. Diese Reservate der Schwarzen sollten später in eine (kontrollierte) Unabhängigkeit entlassen werden und die Bewohner aus den südafrikanischen Staatenverband ausscheiden. Als Fremdarbeiter auf dem Gebiet des weißen Südafrika waren sie somit gänzlich rechtlos. Generell zielte Pretoria darauf ab, den Entwicklungsstand der Schwarzen niedrig zu halten und sie gleichermaßen politisch zu spalten.
Mit dem Suppression of Communism Act von 1950 schuf sich die Regierung eine Waffe, die vielseitig verwendbar war. Indem dieses Gesetz schwammig formuliert wurde, kaum konkrete Sachverhalte angab, konnten unangenehme (schwarze) Gruppierungen als kommunistische Vereinigungen aufgelöst und die Protagonisten verurteilt werden. (Bis 1976 wurde dieses Gesetz rund achtzigmal den politischen Gegebenheiten angepaßt.)
Das Gesetz zur Abschaffung der Ausweise (Abolition of Passes and Consolidation of Documents Act) offenbarte sich als euphemistische Wortspielerei, denn Ausweise wurden zwar abgeschafft, aber durch ein "Reference Book" ersetzt. Dieses Nachweisbuch mußte immer mit sich geführt werden und enthielt umfangreiche persönliche Daten, womit die ständige Kontrolle der Schwarzen (auch der Farbigen und Asiaten) gewährleistet wurde. Weitere Kontrollgesetze sorgten dafür, daß qualifizierte Arbeitsplätze nur an Weiße fielen und das Streikrecht für Schwarze beschränkt wurde. In die gleiche Kerbe schlug auch der Bantu Education Act von 1953, der ein getrenntes Schulsystem definierte und weißen Schülern ein Mehrfaches an Mitteln zu Verfügung stellte. Da durch den Bantu Education Act Erziehung unter die Regierungsaufsicht fiel, wurde den Missionsschulen eine apartheidkritische Erziehungsarbeit faktisch verboten.
Freilich meint die "Pro-Raucher-Bewegung", indem sie diesen Begriff heranzieht, lediglich den Zwangscharakter und das Ausgrenzungspotenzial, welche sich dahinter offenbaren. So gesehen meinen sie "eine Apartheid des Begriffes" und nicht die historische Grausamkeit, die sich im südafrikanischen Regime manifestierte und unter deren Auswirkungen die Menschen noch immer zu leiden haben. Aber man stelle sich vor, man würde vom "Raucher-Holocaust" sprechen oder vom "Holocaust der Freiheitsrechte". Man könnte dies begrifflich rechtfertigen: Vom griechischen holokáutoma - "vollständig Verbranntes". Oder: "Raucher-Shoa", abgeleitet vom hebräischen Shoa - "Zerstörung". Der Aufschrei der Öffentlichkeit bliebe nicht aus, weil man diese Termini nicht rein begrifflich benutzen kann, ohne aufzuwühlen, was sie im historischen Kontext wirklich bedeuteten. Selbst wenn die begriffliche Nutzung dieses Wortes möglich wäre, könnte niemand den Mord an der jüdischen Bevölkerung Europas ausklammern, der mit dem Wort in Verbindung steht. Es negiert die historische Betrachtung geprägter Termini, spottet jeder Menschenwürde, die Einschränkung des Rauchens mit den Opfern eines rassistischen Unrechtsregimes gleichsetzen zu wollen.
Dass das Rauchverbot gleichermaßen eine Schutzmaßnahme für Nichtraucher ist - dass dieses Verbot also de jure einen Schutz darstellt -, steht auf einem anderen Blatt, soll hier nicht weiter thematisiert werden. Grundsätzlich sei aber erwähnt, dass das Rauchverbot als eine Folge rücksichtslosen Qualmens einzelner Zeitgenossen zu betrachten ist. Und schlußendlich soll erwähnt sein, dass es zu den Absurditäten dieser kuriosen Freiheitsbewegung gehört, vom freien Willen zu sprechen, der einem die Suchtausübung immer und überall erlauben soll. Anders ausgedrückt: Man tritt mit dem Wert der Freiheit auf, um der eigenen, suchtbedingten Unfreiheit zu ihrem Recht zu verhelfen. Und selbst wenn man dieses eigenartige Gebräu paradoxer Werte ernst nimmt: Das Rauchverbot ist keine Apartheid, keine "Pigmentokratie" im historischen Sinne des Wortes. Dieser Kampfbegriff soll den Raucher in eine Opferrolle manövrieren, ihn zum bemitleidenswerten Unfreien stilisieren. Derweilen ist die "Raucher-Apartheid" eine peinliche Ausdrucksweise derer, die sich in ihrer Lebensart angegriffen fühlen, die nicht begreifen wollen, daß eigene Freiheit dort aufhören muß, wo sie den Nächsten molestiert. Und letztlich ist es wohl der Feigheit der "Freiheitskämpfer" zuzuschreiben, dass sie nicht gleich von Holocaust oder Shoa sprechen. Dererlei Begriffe hätten die in der Öffentlichkeit forcierte Opferrolle zunichte gemacht.
Apartheid: aus dem Afrikaans stammend, von apart, "getrennt, einzeln" - soweit die begriffliche Definition. Historisch betrachtet bedeutete sie strikte Rassentrennung und radikalisierte die traditionell südafrikanische Segrationspolitik beträchtlich. In einer wahren Gesetzesflut erhob sie sich zur allumfassenden Staatsdoktrin. Die Apartheidgesetze ließen sich in vier Funktionsbereiche unterordnen: a) die Absicht "Rasseneinheit" zu garantieren, b) die physische Trennung der vier gesetzlich festgeschriebenen Rassen (Weiße, Schwarze, Farbige und Asiaten) umzusetzen, c) eine effektive politische Vorherrschaft der Weißen zu sichern und d) eine umfassende Kontrolle vor allem der Schwarzen in nahezu jeden Lebensbereich zu erlauben.
Um die sogenannte "Rasseneinheit" zu garantieren und folglich auch zu wahren, waren Eheschließungen über die Rassengrenzen hinweg verboten (Prohibition of Mixed Marriages Act, 1949). Ein Jahr später wurde bereits der Geschlechtsverkehr von Weißen mit Angehörigen anderer Rassen unter Strafe gestellt (Immorality Amendment Act), der bereits seit 1927 verboten, aber nicht sanktioniert wurde. Grundpfeiler des Apartheidsystems war der Population Registration Act von 1950, der jeden Einwohner Südafrikas einer der vier Rassen zuordnete. Ausweispapiere dokumentierten die Rassenzugehörigkeit ihrer Besitzer. Die Hautfarbe war das dominierende Merkmal des südafrikanischen Herrschaftssystems.
Der Group Areas Act von 1950 erlaubte es der Regierung, die Angehörigen "niederer Rassen" zwangsweise umzusiedeln, wenn nötig auch mit Gewalt. Ziel war es, rassisch homogene Siedlungsstrukturen entstehen zu lassen. Spätere Gesetze engten die Aufenthaltsrechte von Schwarzen in weißen Siedlungsgebieten weiter ein. Durch die Schaffung sogenannter Bantustans - später Homelands - gelang es der Regierung in Pretoria, dem Ausland phasenweise eine "positive Apartheid" vorzugaukeln. Diese Reservate der Schwarzen sollten später in eine (kontrollierte) Unabhängigkeit entlassen werden und die Bewohner aus den südafrikanischen Staatenverband ausscheiden. Als Fremdarbeiter auf dem Gebiet des weißen Südafrika waren sie somit gänzlich rechtlos. Generell zielte Pretoria darauf ab, den Entwicklungsstand der Schwarzen niedrig zu halten und sie gleichermaßen politisch zu spalten.
Mit dem Suppression of Communism Act von 1950 schuf sich die Regierung eine Waffe, die vielseitig verwendbar war. Indem dieses Gesetz schwammig formuliert wurde, kaum konkrete Sachverhalte angab, konnten unangenehme (schwarze) Gruppierungen als kommunistische Vereinigungen aufgelöst und die Protagonisten verurteilt werden. (Bis 1976 wurde dieses Gesetz rund achtzigmal den politischen Gegebenheiten angepaßt.)
Das Gesetz zur Abschaffung der Ausweise (Abolition of Passes and Consolidation of Documents Act) offenbarte sich als euphemistische Wortspielerei, denn Ausweise wurden zwar abgeschafft, aber durch ein "Reference Book" ersetzt. Dieses Nachweisbuch mußte immer mit sich geführt werden und enthielt umfangreiche persönliche Daten, womit die ständige Kontrolle der Schwarzen (auch der Farbigen und Asiaten) gewährleistet wurde. Weitere Kontrollgesetze sorgten dafür, daß qualifizierte Arbeitsplätze nur an Weiße fielen und das Streikrecht für Schwarze beschränkt wurde. In die gleiche Kerbe schlug auch der Bantu Education Act von 1953, der ein getrenntes Schulsystem definierte und weißen Schülern ein Mehrfaches an Mitteln zu Verfügung stellte. Da durch den Bantu Education Act Erziehung unter die Regierungsaufsicht fiel, wurde den Missionsschulen eine apartheidkritische Erziehungsarbeit faktisch verboten.
Freilich meint die "Pro-Raucher-Bewegung", indem sie diesen Begriff heranzieht, lediglich den Zwangscharakter und das Ausgrenzungspotenzial, welche sich dahinter offenbaren. So gesehen meinen sie "eine Apartheid des Begriffes" und nicht die historische Grausamkeit, die sich im südafrikanischen Regime manifestierte und unter deren Auswirkungen die Menschen noch immer zu leiden haben. Aber man stelle sich vor, man würde vom "Raucher-Holocaust" sprechen oder vom "Holocaust der Freiheitsrechte". Man könnte dies begrifflich rechtfertigen: Vom griechischen holokáutoma - "vollständig Verbranntes". Oder: "Raucher-Shoa", abgeleitet vom hebräischen Shoa - "Zerstörung". Der Aufschrei der Öffentlichkeit bliebe nicht aus, weil man diese Termini nicht rein begrifflich benutzen kann, ohne aufzuwühlen, was sie im historischen Kontext wirklich bedeuteten. Selbst wenn die begriffliche Nutzung dieses Wortes möglich wäre, könnte niemand den Mord an der jüdischen Bevölkerung Europas ausklammern, der mit dem Wort in Verbindung steht. Es negiert die historische Betrachtung geprägter Termini, spottet jeder Menschenwürde, die Einschränkung des Rauchens mit den Opfern eines rassistischen Unrechtsregimes gleichsetzen zu wollen.
Dass das Rauchverbot gleichermaßen eine Schutzmaßnahme für Nichtraucher ist - dass dieses Verbot also de jure einen Schutz darstellt -, steht auf einem anderen Blatt, soll hier nicht weiter thematisiert werden. Grundsätzlich sei aber erwähnt, dass das Rauchverbot als eine Folge rücksichtslosen Qualmens einzelner Zeitgenossen zu betrachten ist. Und schlußendlich soll erwähnt sein, dass es zu den Absurditäten dieser kuriosen Freiheitsbewegung gehört, vom freien Willen zu sprechen, der einem die Suchtausübung immer und überall erlauben soll. Anders ausgedrückt: Man tritt mit dem Wert der Freiheit auf, um der eigenen, suchtbedingten Unfreiheit zu ihrem Recht zu verhelfen. Und selbst wenn man dieses eigenartige Gebräu paradoxer Werte ernst nimmt: Das Rauchverbot ist keine Apartheid, keine "Pigmentokratie" im historischen Sinne des Wortes. Dieser Kampfbegriff soll den Raucher in eine Opferrolle manövrieren, ihn zum bemitleidenswerten Unfreien stilisieren. Derweilen ist die "Raucher-Apartheid" eine peinliche Ausdrucksweise derer, die sich in ihrer Lebensart angegriffen fühlen, die nicht begreifen wollen, daß eigene Freiheit dort aufhören muß, wo sie den Nächsten molestiert. Und letztlich ist es wohl der Feigheit der "Freiheitskämpfer" zuzuschreiben, dass sie nicht gleich von Holocaust oder Shoa sprechen. Dererlei Begriffe hätten die in der Öffentlichkeit forcierte Opferrolle zunichte gemacht.
6 Kommentare:
Frei ist der Süchtige doch vor allem in dem Sinne, dass er nicht dem Willen eines anderen Menschen unterliegt. Wenn die Sucht als Unfreiheit definiert wird, dann muss auch Hunger, Drust, ja letztlich sogar das Atmen als Indiz der Unfreiheit gewertet werden.
Natürlich hat der Nichtraucher ein Recht auf Schutz vor Schädigung durch den Qualm des Rauchers. Aber wenn der Nichtraucher bewusst und freiwillig eine Lokalität aufsucht, in der Rauchen durch die Eigentümer gestattet wird, dann kann er doch wohl vom Eigentümer nicht verlangen, dass dieser sich an die Präferenzen des Gastes anpasst - es sei denn aus Höflichkeit. Die Anti-Rauch-Gesetzgebung ist daher in solchen Punkten tatsächlich verfehlt. Sie überschreitet weit die Grenze von Nichtraucher-Schutz zu Raucher-Gängelung.
Aber die Abscheu vor dieser zwanghaft "politisch unkorrekten" Kampfrhetorik teile ich durchaus.
Lieber Christian,
ich wußte, daß ich Dich mit meinem letzten Absatz animiert habe. Zwischen Hunger und Rauchen will ich aber unterscheiden, denn wir werfen hier ein existenzielles Bedürfnis mit einer selbstauferlegter Sucht zusammen.
Auch teile ich grundlegend Deine Ansicht, daß ich als Nichtraucher kein Raucherlokal besuchen muß, bzw. daß es etwas weit führt, einen Wirt ein Diktat in seinem eigenen Hause aufzuerlegen. Mich als Nichtraucher stört das Rauchen zumeist gar nicht, von gelegentlichen Flegeln abgesehen, die meinen, mir ein Speisen im Dunst ermöglichen zu müssen.
Aber: Diese militante Kampfbereitschaft vieler Raucher - sie stellen sich als kämpfende Opfer dar - halte ich für maßlos überzogen. Sie postulieren ihr absolutes Recht auf Rauch, hätten also in Umkehrung nichts gegen Nichtraucher-Gängelung. Die Basis sollte aber ein vernünftiges Maßhalten sein, der Nichtraucher muß dem Raucher seine Zigarette erlauben und der Raucher sollte Rücksicht nehmen. Dies kann wohl kein Gesetz je regeln, womit diese "Freiheit zur Unfreiheit" beschnitten wird. Das Rauchkämpfertum geht nicht auf die Nichtraucher zu, sondern will nur ihr eigenes schäbiges Recht durchringen.
Und nebenbei: Es widert mich an, wie rauchende Menschen teils auf den Straßen prostestieren und bei der Beschneidung im Sozialwesen mit den Schultern zucken und lapidar feststellen: "Da kann man nichts machen!"
Letztendlich widert mich noch etwas an: Die bayerischen Gastwirte! Sie sprechen von Freiheitsrechten des Gastes, mahnen, daß man das bayerische Wirtshaus nicht zur DDR verkommen lassen dürfe und meinen dabei aber nicht die Freiheit des Gastes, sondern die Freiheit ihres Profits.
Sobald die derzeitige Gesetzgebung wieder aufgeweicht wird, werden die gerade erst frisch erschlossenen Schutzräume für Nichtraucher - welche immer noch die erdrückende Mehrzahl der Menschen in dieser Gesellschaft darstellen - umgehend in der Versenkung verschwinden.
Denn welcher Wirt würde seine Gäststätte freiwillig als Nichtraucherlokal betreiben, wenn er zugleich die Möglichkeit hat, mit Hilfe des blauen Dunst die Kassen noch lauter klingeln zu lassen? Dass die nichtrauchende Kundschaft nach etwas Murren und vereinzelten Protesten früher oder später wieder auf der Matte stehen wird, ist anzunehmen.
Soeben wurde mir zugetragen, daß es bereits im Januar eine Verquickung von Rauchverbot und nationalsozialistischem Regime gab. Eine Event-Agentur (DMP) brachte ein T-Shirt auf den Markt, auf dem ein Judenstern mit der Aufschrift "Raucher" abgebildet war. Die Empörung war groß; der Zentralrat der Juden fühlte sich zurecht verspottet. Die Staatsanwaltschaft ermittelte.
Gäbe es hierzulande einen einflußreichen Verband von Apartheid-Opfern, so würde der Terminus der "Raucher-Apartheid" sicherlich Kritik finden. Schwarze haben aber in dieser Frage keine Lobby.
Es muß auch die Frage nach der Inkonsequenz politischer Korrektheit gestellt werden: Wenn wir die Relativierung des Nationalsozialismus unter Strafe stellen, wenn nun selbst erste Politiker beginnen, die Schweinereien des Stalinismus bestraft sehen zu wollen, weshalb wird dann die Apartheid, der fascismo und/oder der franquismo davon ausgeklammert? Menschenverachtend waren sie alle und wenn wir etwas bestrafen wollen, dann konsequent in jedem Falle oder aber gar nicht.
An der Zahl der Toten läßt sich eine qualitative Bewertung der Menschenverachtung nicht bemessen. Persönlich glaube ich, daß zwischen Gaskammern und rassischer Ausgrenzung kein qualitativer Unterschied ist, bzw., dass das fabrikmäßige Töten eines Menschen auf einer Stufe mit dem Unterdrücken, Gängeln, Aussperren vom Wohlstand, Einsperren in Gefängnissen, Meinungsunterbindung etc. von Menschen steht. Man darf den physischen Tod nicht höher bewerten als den psychischen Tod.
Kurzum: Wenn man den Begriff "Raucher-Apartheid" vollkommen kritiklos duldet (und dies tut man hierzulande, selbst der Stern benutzte diesen Begriff ohne schlechtes Gewissen), dann muß auch der "Raucher-Holocaust" erlaubt sein und damit auch der gelbe Stern, der die Brandmarkung der Raucher versinnbildlichen soll.
Es ist eigentlich erstaunlich, mit welchem Hass sich Raucher- und Nichtraucherlobby begenen und mit welch Energie und Erfindungsreichtum sich beide Parteien bekriegen. Würden diese Synergien sich zielgerichtet gegen wirklich wichtige gesellschaftliche Probleme stellen, hätte man eine echte Bewegeung, die auch etwas bewegen könnte.
Frei nach dem Motto "teile und herrsche" werden jedoch diese Fronten weiter ausgehärtet. Gesellschaftskritische Themen werden von Presse und Politik weiter polarisiert und gespalten. Keiner stellt sich hin und sagt mal, "Mensch, jetzt vertragt euch wieder. Wir suchen gemeinsam nach einer Lösung".
Ein interessanter Gedanke: Ist das Rauchverbot ein Schlag gegen die "Unterschicht"?
http://www.welt.de/meinung/article1669210/Das_Rauchverbot_verdraengt_die_Unterschicht.html
Aufgegriffen von dieser schönen Streitschrift beim Spiegelfechter:
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/106/verbotswahn
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