Dies erwies sich allerdings als schier unmöglich. Ich klickte mich durch etliche Fenster, ohne am Ende genau zu wissen, ob ich überhaupt den richtigen Beschwerdegrund ausgewählt hatte. Denn das standardisierte Verfahren erlaubt es nicht, jeden Einzelfall spezifisch zu beschreiben und die Bedenken mit eigenen Worten zu flankieren. Etwas explizit als Volksverhetzung zu deklarieren, ist leider auch nicht vorgesehen.