Zu Ohren gekommen
Dienstag, 22. April 2014
Neulich überflog ich einen Artikel bei »Focus Online«. Es ging um Steuerverschwendung und schon im ersten Absatz wurde der »Bund der Steuerzahler« genannt. Weiter hinten stand dann: »... Urteil des BdSt ...« Ich fragte mich, was das das für ein Organ ist. Und in welcher Kammer fällt es Urteile? Aber der »Focus« erklärte natürlich alles. Schon weiter oben hatte er das Kürzel erläutert. Als er schrieb »Bund der Steuerzahler«, setzte er es dahinter in Klammern. Wikipedia bestätigte, dass es sich offenbar um die übliche Abkürzung handelt. Die Recherche per Suchmaschine ergab, dass es nicht besonders oft von Medien verwendet wird.
Dieses »BdSt« lässt den Betrachter im ersten Augenblick annehmen, hier handle es sich um etwas hochgradig Staatliches, um eine offizielle Stelle gar. Und wenn die ein Urteil fällt, dann muss daran doch etwas sein. BdSt: das liest sich irgendwie wie StGB oder BVerfG, wie ein Verfassungsorgan oder wenigstens eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dabei handelt es sich nur um einen eingetragenen Verein, der als Lobbyverband wirkt. Aber diese Anordnung von Groß- und Kleinbuchstaben, wie man sie hierzulande offiziellen Stellen und Institutionen verleiht, macht amtlich und leitet die allgemeine Amtsgläubigkeit auf diese Privateinrichtung um. Auch ohne Kürzel glauben ja viele, der »Bund der Steuerzahler« sei eine amtliche Einrichtung, die von amtshalber Verlautbarungen herausgibt. Aber mit dem Kürzel glaubt man es eben noch fester und gibt sich eine Autorität, die ein eingetragener Verein gar nicht haben dürfte.
Dieses Spielen mit »amtlichen Stilelementen« erinnert mich ein wenig an Wallraff, wie er verdeckt im Callcenter tätig war, als dortiger Agent kleine Lokalitäten anrufen musste, um denen eine völlig überteuerte Tafel mit dem Jugendschutzgesetz anzudrehen und zum Einstieg ins Gespräch sagen musste: »Ich rufe im Auftrag des deutschen Jugendschutzes an.« Das klang nach was und schüchterte die Geschäftsbesitzer ein. Vor allem die, die mit der rechtlichen Situation nicht ganz vertraut waren oder nicht so gut Deutsch sprachen. Wallraff wies in seiner Reportage ausdrücklich darauf hin, dass man gezielt mit Konstellationen wie »deutscher Jugendschutz« hantiere. So denken viele, sie hätten es mit einer Behörde zu tun und nehmen an, sie hätten der Anordnung des Callcenters Folge zu leisten.
Und wieviele haben den Berichten des BdSt schon »Folge geleistet«? Darauf vertraut, dass er es gut und seriös meint? Und sich beim Anblick des Akronyms bestätigt gefühlt, dem Verein unbedingten Glauben zu schenken? Die INSM ist das ganz falsch angegangen. Die PR-Leute hätten ein Gemisch aus Groß- und Kleinbuchstaben verordnen sollen. Außerdem fängt man mit einem B oder einem St an - das wirkt einfach amtlicher.
Dieses »BdSt« lässt den Betrachter im ersten Augenblick annehmen, hier handle es sich um etwas hochgradig Staatliches, um eine offizielle Stelle gar. Und wenn die ein Urteil fällt, dann muss daran doch etwas sein. BdSt: das liest sich irgendwie wie StGB oder BVerfG, wie ein Verfassungsorgan oder wenigstens eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dabei handelt es sich nur um einen eingetragenen Verein, der als Lobbyverband wirkt. Aber diese Anordnung von Groß- und Kleinbuchstaben, wie man sie hierzulande offiziellen Stellen und Institutionen verleiht, macht amtlich und leitet die allgemeine Amtsgläubigkeit auf diese Privateinrichtung um. Auch ohne Kürzel glauben ja viele, der »Bund der Steuerzahler« sei eine amtliche Einrichtung, die von amtshalber Verlautbarungen herausgibt. Aber mit dem Kürzel glaubt man es eben noch fester und gibt sich eine Autorität, die ein eingetragener Verein gar nicht haben dürfte.
Dieses Spielen mit »amtlichen Stilelementen« erinnert mich ein wenig an Wallraff, wie er verdeckt im Callcenter tätig war, als dortiger Agent kleine Lokalitäten anrufen musste, um denen eine völlig überteuerte Tafel mit dem Jugendschutzgesetz anzudrehen und zum Einstieg ins Gespräch sagen musste: »Ich rufe im Auftrag des deutschen Jugendschutzes an.« Das klang nach was und schüchterte die Geschäftsbesitzer ein. Vor allem die, die mit der rechtlichen Situation nicht ganz vertraut waren oder nicht so gut Deutsch sprachen. Wallraff wies in seiner Reportage ausdrücklich darauf hin, dass man gezielt mit Konstellationen wie »deutscher Jugendschutz« hantiere. So denken viele, sie hätten es mit einer Behörde zu tun und nehmen an, sie hätten der Anordnung des Callcenters Folge zu leisten.
Und wieviele haben den Berichten des BdSt schon »Folge geleistet«? Darauf vertraut, dass er es gut und seriös meint? Und sich beim Anblick des Akronyms bestätigt gefühlt, dem Verein unbedingten Glauben zu schenken? Die INSM ist das ganz falsch angegangen. Die PR-Leute hätten ein Gemisch aus Groß- und Kleinbuchstaben verordnen sollen. Außerdem fängt man mit einem B oder einem St an - das wirkt einfach amtlicher.
3 Kommentare:
Eine Tatsache, die in dieser Art von Journalismus immer wieder hervorsticht.
Es wird mit Abkürzungen um sich geworfen, die man kurz anreißt, um sie zu definieren (für diejenigen, die sich nicht auskennen) - das Gleiche ist auch mit Begriffen zu finden.
Und jedes Mal, wenn man wie ein kleines Kind allein nur Wikipedia fragt, was das bedeuten soll, dann stolpert man darüber wie dilettantisch der Journalismus vorgeht.
Es wird, im Grunde genommen, nichts erklärt.
Jedes Mal, wenn kritisch denkender Verstand bei Wikipedia nachliest, ist er von dem Verein oder Sache alles andere als begeistert.
- Und dies ist nur, wenn man eine solch billige Quelle zur Wissensbeschaffung heranzieht.
Der Bund der Steuerzahler ist ein eingetragener, hauptsächlich über Spenden finanzierter Verein, der vorgibt die Interessen aller Steuerzahler zu vertreten.
Ein beabsichtigter wie lukrativer Etikettenschwindel.
Seine pragmatische Stoßrichtung konvergiert stark mit der der FDP.
Dieser Lobbyverband vertritt primär die Interessen von Mittelständlern und Freiberuflern.
Von 2000 bis heute hat er etwa 1/3 seiner Mitglieder verloren, ist aber dennoch die weltgrößte Vereinigung dieser Art.
Mittlerweile versuchen immer mehr Organisationen (NGOs)sich selbst oder mit Hilfe von Verlautbarungsorganen einen engagierten und unabhängigen Anstrich zu geben, um ihre wahren Intentionen und Egoismen, sowie die ihrer Hintergrundgruppierungen nicht allzu offensichtlich für die Öffentlichkeit aufscheinen zu lassen.
Ich kann nur teilweise zustimmen.
Auch Kürzeln wie StGB oder BVerfG und den dahinter liegenden Konstrukten sollte es doch gelten, ihre Heiligkeit, Unumstößlichkeit, Ultimativität anfechtbar zu machen.
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