Sit venia verbo

Donnerstag, 14. Februar 2008

"Auch die Akteure des dreizehnten Jahrhunderts stellten Fragen, die uns in ihrer vermeintlichen Modernität überraschen. Das gilt jedoch nicht für die Antworten. Ein eindrucksvolles Beispiel liefert etwa Papst Innozenz IV. (1243 - 1254), Genuese und versierter Jurist.
Der Papst räumt ein, dass man Ungläubige nicht zum Glauben zwingen solle, hält aber fest, dass er den Ungläubigen aufgrund seiner Position die Anweisung erteilen könne, christliche Prediger in ihrem Land zuzulassen. Täten sie dies nicht, so könnten sie dazu gezwungen werden (etwa durch einen Krieg). In der nüchternen Dialektik der Juristen schließt Innozenz IV. die Frage an, ob der Papst dann nicht auch den Moslems erlauben müsse, die Lehren Mohammeds zu predigen. Dies ist ja eine Frage, die in den modernen Diskussionen um die Toleranz der Religionen im gegenseitigen Umgang eine wichtige Rolle spielt. Die Antwort des Papstes gehört indes in das dreizehnte Jahrhundert: "Nein, denn sie sind im Irrtum, wir aber auf dem Weg der Wahrheit." Die Schonung der Andersgläubigen wurde in diesem Milieu von den Stärkeren gewährt. Ein Anspruch auf ähnliche, gar gleiche Behandlung war nicht denkbar."

- Martin Kaufbold, "Die Kreuzzüge" -

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