Rechtsstaatliche Verrohung
Mittwoch, 4. Mai 2011
Verwunderlich ist es vermutlich nicht, dass in einem Land, in dem die Regierungschefin Freude darüber zeigt, dass man einen Verbrecher gnadenlos hinrichtete, das rechtsstaatliche Verständnis am Boden liegt. Wo selbst die politische Hautevolée keinerlei rechtsstaatlichen Überblick mehr besitzt, da kann darf es nicht verdutzen, dass die Medienlandschaft in diese Richtung abstumpft - oder ist es andersherum? Ist die High-Society so rechtsstaatlich abgestumpft, weil sie täglich bei Springer und Partner liest?
Kürzlich ging ein Aufschrei durch Deutschland. Ein junger Mann hat einen anderen jungen Mann derart brutal niedergetreten, dass dieser schwer geschädigt ins Krankenhaus eingeliefert werden musste - dokumentiert wurde der Vorfall von einer Überwachungskamera. Der Schläger kam vor den Haftrichter und wurde von diesem nicht in Untersuchungshaft gesteckt. Umgehend witterte der (Boulevard-)Journalismus einen Skandal und rüffelte die Laxheit deutscher Juristen, die gefährliche Gewalttäter nicht von der Öffentlichkeit absondern. Zum Schutz der Allgemeinheit, so schrieb Feuilleton und Leitartikel, müssen solche Subjekte weggesperrt werden - ohne viel Federlesens, ab in die Untersuchungshaft. Der Richter, der den jungen Mann nicht in Gewahrsam nehmen ließ, erntete bitterböse Kommentare, denn immerhin würde er die Bürger unnötiger Gefahr aussetzen und den Brutalo nicht angemessen bestrafen. Freilich ernteten solcherlei Artikel den Beifall der Leser - und die Kommentar- und Leserbriefspalten platzten fast vor Lob.
Das rechtsstaatliche Verständnis liegt in tiefer Agonie, wenn wir schon wieder so weit sind, dass man Menschen ohne ordentlichen Gerichtsprozess inhaftieren möchte. Sicherlich, die besorgten Bürger, die sich da so keifend über den aus dem Ruder geratenen Rechtsstaat auslassen, sie wissen ohnehin nicht, dass die Untersuchungshaft primär zur Sicherung des Strafverfahrens gilt. Zwar kennt die Strafprozessordnung auch die Untersuchungshaft aufgrund Wiederholungsgefahr, diese muss aber - wie auch bei Flucht- und Verdunkelungsgefahr - der Tat angemessen sein. Dies bedeutet, dass unter Umständen eine Meldepflicht bei der Polizei völlig ausreichend sein kann. In der Öffentlichkeit wurde zwar erläutert, dass der besagte Richter so entschieden hätte, weil der junge Mann, der noch Schüler sei, nie zuvor bei der Polizei auffällig wurde und in stabilen sozialen Verhältnissen lebt - womit Wiederholung oder aber auch Flucht so gut wie ausgeschlossen seien -, aber der Ruf nach einer repressiveren Inhaftierungsmentalität verstummte deshalb noch lange nicht.
Die Untersuchungshaft ist keine Strafe, sie ist nicht mit einer möglichen Haft nach einer gerichtlichen Verhandlung gleichzustellen - dennoch mokierte sich die Öffentlichkeit, weil man diesen Rowdy trotz seiner Tat laufen ließ. "Trotz seiner Tat", was suggeriert: die Öffentlichkeit glaubt, die Untersuchungshaft sei bereits als Strafe anzuwenden, die der Haftrichter verhängen sollte - doch die Kriterien ob Haft oder nicht, sie richten sich nicht grundsätzlich nach der Schwere der Tat, was der öffentlichen Stimmungsmache allerdings überhaupt keinen Abbruch tat.
Wir machen uns als Gesellschaft auf den Weg zu einem Abbau rechtsstaatlichen Empfindens. Alle drei bis vier Monate werden strengere Gesetze gegen straffällig gewordene Kinder gefordert - macht man einen Schläger zum Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung, so will man diesen am liebsten ohne Prozess einbuchten - und die Kanzlerin in ihrer ethischen Beschränktheit, sie applaudiert, wenn man einen Verbrecher nicht vor Gericht stellt, ihn stattdessen lyncht. Das alles geschieht unabhängig voneinander - und doch ist es dieselbe traurige Entwicklung zu einer Verrohung und Entmenschlichung der Justiz und des Strafvollzugs einerseits, eine dramatische Reifung des undenkbaren Gedankens, einen modernen Rechtsstaat vielleicht doch mit einer Hinwendung zur Todesstrafe auszustatten andererseits. Wenn letzteres nicht grundsätzlich, so doch in seltenen, besonders gravierenden Fällen.
Was peu a peu verlorengeht ist die Einsicht aus der philosophischen und später soziologischen Aufklärung, dass der Täter trotz allem ein Mensch bleibt - und als dieser sei er zu behandeln. Dass an Stammtischen lauthals nach Todesstrafe, Kerkerhaft und "endlosem Lebenslänglich" verlangt wird, das ist prahlerische Normalität in dieser Republik. Dass sich eine Regierungschefin jedoch hinstellt und das "Prinzip Rache" zu einem Freudenmoment verklärt, das ist unglaublich und eigentlich kürzlich noch undenkbar gewesen. Wir verrohen zusehends und die Kanzlerin verroht kräftig mit - was blüht uns, was dem Rechtsstaat in einem roher und roher werdenden Klima?
Kürzlich ging ein Aufschrei durch Deutschland. Ein junger Mann hat einen anderen jungen Mann derart brutal niedergetreten, dass dieser schwer geschädigt ins Krankenhaus eingeliefert werden musste - dokumentiert wurde der Vorfall von einer Überwachungskamera. Der Schläger kam vor den Haftrichter und wurde von diesem nicht in Untersuchungshaft gesteckt. Umgehend witterte der (Boulevard-)Journalismus einen Skandal und rüffelte die Laxheit deutscher Juristen, die gefährliche Gewalttäter nicht von der Öffentlichkeit absondern. Zum Schutz der Allgemeinheit, so schrieb Feuilleton und Leitartikel, müssen solche Subjekte weggesperrt werden - ohne viel Federlesens, ab in die Untersuchungshaft. Der Richter, der den jungen Mann nicht in Gewahrsam nehmen ließ, erntete bitterböse Kommentare, denn immerhin würde er die Bürger unnötiger Gefahr aussetzen und den Brutalo nicht angemessen bestrafen. Freilich ernteten solcherlei Artikel den Beifall der Leser - und die Kommentar- und Leserbriefspalten platzten fast vor Lob.
Das rechtsstaatliche Verständnis liegt in tiefer Agonie, wenn wir schon wieder so weit sind, dass man Menschen ohne ordentlichen Gerichtsprozess inhaftieren möchte. Sicherlich, die besorgten Bürger, die sich da so keifend über den aus dem Ruder geratenen Rechtsstaat auslassen, sie wissen ohnehin nicht, dass die Untersuchungshaft primär zur Sicherung des Strafverfahrens gilt. Zwar kennt die Strafprozessordnung auch die Untersuchungshaft aufgrund Wiederholungsgefahr, diese muss aber - wie auch bei Flucht- und Verdunkelungsgefahr - der Tat angemessen sein. Dies bedeutet, dass unter Umständen eine Meldepflicht bei der Polizei völlig ausreichend sein kann. In der Öffentlichkeit wurde zwar erläutert, dass der besagte Richter so entschieden hätte, weil der junge Mann, der noch Schüler sei, nie zuvor bei der Polizei auffällig wurde und in stabilen sozialen Verhältnissen lebt - womit Wiederholung oder aber auch Flucht so gut wie ausgeschlossen seien -, aber der Ruf nach einer repressiveren Inhaftierungsmentalität verstummte deshalb noch lange nicht.
Die Untersuchungshaft ist keine Strafe, sie ist nicht mit einer möglichen Haft nach einer gerichtlichen Verhandlung gleichzustellen - dennoch mokierte sich die Öffentlichkeit, weil man diesen Rowdy trotz seiner Tat laufen ließ. "Trotz seiner Tat", was suggeriert: die Öffentlichkeit glaubt, die Untersuchungshaft sei bereits als Strafe anzuwenden, die der Haftrichter verhängen sollte - doch die Kriterien ob Haft oder nicht, sie richten sich nicht grundsätzlich nach der Schwere der Tat, was der öffentlichen Stimmungsmache allerdings überhaupt keinen Abbruch tat.
Wir machen uns als Gesellschaft auf den Weg zu einem Abbau rechtsstaatlichen Empfindens. Alle drei bis vier Monate werden strengere Gesetze gegen straffällig gewordene Kinder gefordert - macht man einen Schläger zum Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung, so will man diesen am liebsten ohne Prozess einbuchten - und die Kanzlerin in ihrer ethischen Beschränktheit, sie applaudiert, wenn man einen Verbrecher nicht vor Gericht stellt, ihn stattdessen lyncht. Das alles geschieht unabhängig voneinander - und doch ist es dieselbe traurige Entwicklung zu einer Verrohung und Entmenschlichung der Justiz und des Strafvollzugs einerseits, eine dramatische Reifung des undenkbaren Gedankens, einen modernen Rechtsstaat vielleicht doch mit einer Hinwendung zur Todesstrafe auszustatten andererseits. Wenn letzteres nicht grundsätzlich, so doch in seltenen, besonders gravierenden Fällen.
Was peu a peu verlorengeht ist die Einsicht aus der philosophischen und später soziologischen Aufklärung, dass der Täter trotz allem ein Mensch bleibt - und als dieser sei er zu behandeln. Dass an Stammtischen lauthals nach Todesstrafe, Kerkerhaft und "endlosem Lebenslänglich" verlangt wird, das ist prahlerische Normalität in dieser Republik. Dass sich eine Regierungschefin jedoch hinstellt und das "Prinzip Rache" zu einem Freudenmoment verklärt, das ist unglaublich und eigentlich kürzlich noch undenkbar gewesen. Wir verrohen zusehends und die Kanzlerin verroht kräftig mit - was blüht uns, was dem Rechtsstaat in einem roher und roher werdenden Klima?
20 Kommentare:
Danke! Ich werde mir erlauben, den letzten Absatz hier zu zitieren, wenn du nichts dagegen hast. Du sprichst mir aus der Seele!
Ganz im Gegenteil; zitiere ruhig! :) Dankesehr!
ich stimme dir auch zu, frage mich allerdings schon länger, ob wir überhaupt noch in einem rechtsstaat leben.
Eine Festnahme Bin Ladens und seine Befragung hätten viele offene Fragen klären können.
Die Tötung Bin Ladens war ein ANgriff auf den Rechtsstaat.
Es hat kein Gerichtsverfahren gegen Bin Laden gegeben.
Das war Mord.
Mit Verlaub, ich habe die Schnauze so
was von voll von dieser Merkelschlampe das ich nur noch kotzen oder auswandern könnte.
Beim Auswandern wüßte ich jedoch nicht wohin.Beim kotzen schon
"[...]Wir verrohen zusehends und die Kanzlerin verroht kräftig mit - was blüht uns, was dem Rechtsstaat in einem roher und roher werdenden Klima?[...]"
Lieber Roberto J. de Lapuente,
dazu mußt Du nicht erst das Feind- oder Strafrecht bemühen, die Verrohung, so denke ich, setzte spätestens damals ein als ein Ex-Kanzler namens Helmut Kohl zuerst gegen Arbeitslose hetzte, sein Amtsnachfolger im nacheiferte und die Truppe um "Honni" Merkel (=so gestern ein treffender Vergleich in "Neues aus der Anstalt") dies vollenden will.
Bei ausbleibender Aufklärung 2.0 sehe ich düstere Zeiten auf uns zukommen in neo-faschistisch-dikatorisch-regierten europäischen Staaten, wie auch die dänisch-deutsche Schriftstellerin Jane Teller in ihrem neuesten negativ-utopischen Buch "Krieg-Stell Dir vor, er währe hier" schildert.
Es ist eigentlich längst überfällig, dass, nicht allein in Deutschland, gegen diese Art der Verrohung, der Neofaschismus bzw. Neuer Rechtsextremismus (nicht allein bei den Dumpfbacken von der NPD) meist auf den Fuß folgt, aufbegehrt wird.
Ich weiß, es wird ein Traum bleiben, dass ein neuer Bürgerrechtler eine neue Aufklärung 2.0 fordert, aber man wird ja noch - bei auch alltäglicher Verrohung - noch darüber schreiben, und davon träumen dürfen.
Gruß
Bernie
Ich stelle fest: die Freiheit der Presse ist nicht durch eine freiheitliche Grundordnung gegeben. Warum? Weil die sog. "freiheitliche Grundordnung" vielmehr eine liberalistische Grundordnung ist. Da mag die Übersetzung noch so eindeutig zutreffen - sie führt in die Irre: Medien haben ihren festen Platz in der hierarchischen Struktur dieser Gesellschaft. Wo mit Medien Geld verdient werden kann, darf von Manipulation ausgegangen werden.
Weiter nehme ich eine Etablierung von Stammtischlogik wahr: das eine ist, wie mit dem jungen Mann aus Deinem Artikel umgegangen werden soll. Das andere sind jedoch die Schlüsse, die sich die Öffentlichkeit erdreistet, ziehen zu müssen. Härtere Strafen müssen her, denn angeblich verhindern sie Straftaten, heißt es zwischen Bier 4 und 5. Daß das nicht stimmt, ist längst bewiesen und so plädieren längst sämtliche Polizeipräsidenten der Länder (bis auf Bayern...) für die Straffreiheit bei Cannabis-Konsum. Weiter braucht man sich nur bei den Klassikern der Devianztheorien einzulesen (vgl. Lemert 1964), um die Wirksamkeit von Labeling und Sanktion zu verstehen und zu bemerken, daß es bei dem Ruf nach härteren Gesetzen / Strafen um etwas anderes geht:
das ist der Ruf nach der öffentlichen Steinigung, nichts weiter. Der Mob geilt sich schlicht an der Tötung einer ausgesonderten Person auf und es ist natürlich um so schöner, wenn diese es "verdient" hat.
Und da sind wir schon bei bin Laden. Es ist schön, zu lesen, daß ich nicht der einzige bin, der sich fragt, wieso man gemeint hat, bin Laden vor den Augen der Weltöffentlichkeit verschwinden zu lassen. Da reibt man sich die Augen: die haben bin Laden WAS BITTESCHÖN? INS MEER GEKIPPT?
Nicht wahr? Doch, sieht so aus...
Das ist keineswegs rechtsstaatliches Handeln. Wo bleibt der Aufschrei in Deutschland?
Den jedenfalls erwarte ich zumindest nicht mehr von der "Vierten Kraft", der Presse. Aber es gibt ja Alternativen im Netz.
http://feydbraybrook.wordpress.com/2011/05/03/usa-in-erklarungsnot-herr-saaldiener-bringen-sie-die-leiche-zum-verhor-herein/
Lesetipp in diesem Zusammenhang:
Carl Amery "Hitler als Vorläufer - Auschwitz der Beginn des 21. Jahrhunderts".
Die Maske der Zivilisation über der Fratze der Barbarei ist dünn und wird immer dünner.
Warum nur lernt der Mensch nichts aus der Geschichte?
"Die Untersuchungshaft ist keine Strafe"? Ach nein? Wird am besten noch demnächst die Todesstrafe formal zu "sozialverträglichem Ableben" deklariert? Sie ebnen mit solchem Gerede den Weg dafür!
Sitzen Sie doch mal in Untersuchungshaft, Herrgott, wenn es für Sie "keine Strafe" ist, statt im Sessel den Winkeladvokaten zu machen!!
Mein Gott, ist der emotional...
>die Kanzlerin in ihrer ethischen Beschränktheit< treffend formuliert.
wenn jemand beschränkt ist, kann er vielleicht nichts dafür. wenn er aber seine beschränktheit zum maßstab für andere macht, wirds gemeingefährlich.
zum beitrag von casus:
für den, der in u-haft sitzt, ist kitchen kitchen. er sitzt in einer zelle, und das zählt für ihn.
Man sieht ja daran, dass sich ganz Politik-Deutschland von dem Satz der Kanzlerin distanziert, dass allgemein eine sehr hohe Sensibilität herrscht bei dem Thema.
Also kein Grund zur Aufregung, die Kontrolle funktioniert:
www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,760500,00.html
Zu Bin Ladens Tod:
Mich würde einmal interessieren welche Nationalität die angebliche Spezialtruppe hatte - Es sollen ja auch Söldner, ja sogar Elitesöldner, im Auftrag der USA unterwegs sein.
Das ins Meer werfen von Osama Bin Laden erinnert mich übrigens fatal an den Film "Junta", wo es um die argentinische Militärdikatur ging, die Folteropfer - im Unterschied zu Bin Laden - meist lebendig, und nach Folter halbtot, im Meer entsorgt hat (nachdem die CIA die "Junta" demensprechend ausgebildet hatte).
Daher noch einmal die Frage:
Welche Nationalität hatten die angeblichen Spezialeinheiten?
Das unter George W. Bush Söldner, eben auch aus Argentinien, angeheuert wurden, um in Afghanistan und Pakistan die selbe Drecksarbeit zu machen, wie in ihren diktatorischen Heimatländern, war damals, als Bush noch regierte, ein offenes Geheimnis.
Obama hat diese Einheiten sicher nicht nach dem Amtswechsel einfach entlassen - ich bin mir fast sicher, dass er die von Bush Junior übernommen hat....
Die Frage wird sich wohl nie klären lassen, aber es wäre interessant dieser Spur einmal nachzugehen - Oder?
Verrohung in Deuschland?
Na ja seit Hartz IV ist alles möglich ;-)
Es gibt doch nirgends ein Land, dass ein Gesetz nach einem vorbestraften Kriminellen (= Dr. Hartz, VW-Affäre, Tatbestand: Bestechung und Callgirl-Affären) benannt hat? Oder?
Und dies ohne Rot vor Scham zu werden!
Schande wie weit es mit Deutschland gekommen ist!
Seit Kohl sehe zumindest in der Politik eine verringerte Ehtik.
Doch Schröder & co. haben das maß nochmals herab gesetzt. Mit Merkel läuft es noch so weiter.
Verrohung in Deutschland?
Ich denke, die Verrohung ist schon sehr weit fortgeschritten. Ein Beispiel, welches nicht aus dem Bereich Strafrecht stammt: Eine Schülerin, die an einer schweren, ihr Leben sehr begrenzenden Krankheit leidet, wollte zeitweise in Phasen, in denen das Kind dies noch konnte, eine Regelschule besuchen. Es gründete sich eine Elterninitiative gegen den Schulbesuch dieses Mädchens, weil den gesunden Kindern (und deren Eltern)es nicht zuzumuten sei, mit der schweren Krankheit des Mädchens konfrontiert zu werden.
In einer Gesellschaft, in der so etwas möglich ist, ist vieles möglich.
Wer hätte gedacht, dass ein zugegebenermaßen verbrecherischer Mensch einfach ohne Prozess hingerichtet wird? Wie wollen wir andere Länder für ihre Menschenrechtsverletzungen kritisieren (z.B. China), wenn wir eine unrechtmäßige Lynchjustiz begrüßen und tolerieren.
Anonym: "Schande wie weit es mit Deutschland gekommen ist!"
4. Mai 2011 17:01
Wieso Schade, nachdem sich 17 Millionen Deutsche 1990 freiwillig dem Deutschen Imperialismus WIEDER freiwillig unterworfen haben - gegen 100 DM "Begrüßungsgeld" und Aussicht auf Verfügbarkeit über Bananen "around the clock"?
WAS ist da noch zu erwarten???
(Adolf kann tiefbefriedigt über dieses sein Volk weiterschlafen!)
Heinrich Heine: "Denk ich an Deutschland in der Nacht"...., aktuell: 1:43 Uhr...
Nächtliche Grüße von Bakunin
@Bakunin
Hast auch wieder recht ;-)
Übrigens, mit "Schande, wie weit es mit Deutschland gekommen ist!" benötigst Du nicht einmal einen Ausflug in die Welt der Wirtschafts- und sonstigen Politik, der ganz normale Wahnsinn im Alltag reicht schon, um die Verrohung in Deutschland zu zeigen.
Ein Beispiel:
Da rechnet die Minijobber-Schwester dem im ehemals elterlichen Kleinstunternehmen Gestrandeten jeden Tag seit seiner Geburt vor, den er seine Eltern "ausgenutzt", d.h. gekostet haben soll....
Kapitalismus von der Wiege bis zur Bahre, da fallen die 17 Millionen Deutsche, wo es sicher ähnliche Fälle geben soll, doch gar nicht mehr in die Wagschale.
Übrigens, die uralte, angeblich längst wiederholte These Kapitalismus = Faschismus wiederholt sich in Deutschland - Kein Wunder, dass Geschichtsfälscher vom Schlage eines Götz Aly predigen Nationalsozialismus wäre Sozialismus gewesen.
Da kommt bei mir die Frage auf:
Wem nützt diese Geschichtsfälscherei, lieber Bakunin?
Wer will davon ablenken, dass die These Kapitalismus = Faschismus immer noch gilt, wenn nicht unsere "Eliten", die - siehe oben -durch Teile und Herrsche bis in den kleinsten Alltag hinein spalten.
Die "Verrohung" bzw. Zurückstufung des Rechtsstaates ist ja nicht nur in der Mitte zu finden, sondern - allerdings eigentlich struktur-logischerweise auf der linken und rechten Seite. Dass es jetzt allerdings die Mitte (für diese stehen wenige Politiker derzeit so deutlich wie Angela Merkel) auch betrifft, hat sich die letzten Jahre bereits gezeigt - auf ganz verschiedenen Gebieten der Rechtskonstruktion - dem Wirtschaftsrecht, dem Strafrecht, dem Vertragsrecht, u.a.
Dass es jetzt in der Außen- und "Verteidiungs"-Politik (im weiten Sinne) nun vielleicht immer härter (bzw. aus geschichtlicher Sicht: Wieder härter) zur Sache geht, könnte mit der (aus demographischen Gründen) nur noch bedingten Kriegstauglichkeit der meisten Staaten der westlichen Konstruktion zusammenhängen.
@Ganzheitlich
"[...]Die "Verrohung" bzw. Zurückstufung des Rechtsstaates ist ja nicht nur in der Mitte zu finden, sondern - allerdings eigentlich struktur-logischerweise auf der linken und rechten Seite[..]"
"in der Mitte" ist ein Mythos. Jeder, der weiß, dass Begriffe wie "rechts" und "links" der neoliberal-markttalibanmäßigen Beliebigkeit geopfert wurden, der weiß dies.
Echt "links" existiert meines Erachtens kaum noch, sondern nur noch "Linke" wie Andrea Nahles (SPD) und Sigmar Gabriel (SPD), die noch jede sozialpolitische Schweinerei als "links" bezeichnen - Für die ist sogar der Neofaschist Sarrazin ein "Linker".
Übrigens was "rechts" angeht, der Begriff existiert schon noch, und bezeichnet Neofaschisten vom Schlage sarrazinischer Verrohung in Deutschland, und nicht etwa die Hohlköpfe des verfassungsschutzfinanzierten angeblich rechtsextremen Milieus.
Nix für ungut, meine Meinung dazu.
"Links", dass war einmal.....siehe Hinweis auf Nahles und Gabriel....
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