Mindestlohn und Schwarzwurzeln
Montag, 18. April 2016
Vor einigen Tagen erläuterte die »Frankfurter Rundschau«, wer denn nun vom Mindestlohn wirklich profitiert habe. Frauen, Menschen aus Ostdeutschland und Mini-Jobber nämlich. Alle seien sie jetzt nicht reich, hätten aber mehr im Geldbeutel als vorher. Deshalb wird auch der Spargel teurer. Eines ist aber zu kurz gedacht: Mini-Jobber profitieren nicht vom Mindestlohn an sich. Auf koscherer Ebene haben sie sogar gar nichts davon. Schattenwirtschaftlich betrachtet schon eher. In Sachen geringfügiger Beschäftigungen ist der Mindestlohn alleine nicht ausreichend. Es braucht ferner strikte Kontrollmechanismen und Überprüfungen. Und nicht zuletzt vielleicht sogar eine völlige Neuorientierung bei der Lohnpolitik.
Wenn man eine geringfügige Beschäftigung aufnimmt, wird vorab geregelt, wie viele Stunden notwendig sind, um auf die Obergrenze von 450 Euro im Monat zu gelangen. Im Regelfall wird diese Grenze ausgeschöpft. Der Quotientenwert der beiden Größen ergibt dann den Stundenlohn. Wer also 60 Monatsstunden leistete, der hatte faktisch 7,50 Euro in der Stunde verdient. Je höher die monatliche Stundenzahl, desto geringer der Stundensatz. Durch die Einführung des Mindestlohnes stand der Unternehmer, der geringfügige Beschäftigungsverhältnisse anbot, vor einem kleinen Dilemma: Entweder reduzierte der die Monatsstunden, sodass maximal nur noch knapp 53 Stunden monatlich gearbeitet wurde. War jedoch Arbeit für 60 oder mehr Stunden da, hätte er neue Mini-Jobber einstellen (und anlernen) können. Oder aber er konnte das Arbeitsverhältnis in eine Sozialversicherungspflicht überführen. Viele kleinere Unternehmen konnten und wollten sich das nicht leisten. Ein Ausweg wäre da, die 53 Monatsstunden legal laufen zu lassen und restliche Arbeitszeit in der Schattenwirtschaft, sprich in der Schwarzarbeit, zu kanalisieren.
Letztlich ist es so, dass Mini-Jobber eben nicht monetär profitiert haben, sondern nur was den Zeitaufwand betrifft. Da aber Zeit nicht als Zahlungsmittel gilt, ist es schwierig, diese Gruppe als Profiteure des Mindestlohnes hinzustellen. Falls sie doch finanziell zugewonnen haben, dann muss der Zugewinn dort vermutet werden, wo das Finanzamt keinen Zugriff hat. Der Mindestlohn und die geringfügige Beschäftigung, die man zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes je und je ausgebaut hat, stehen sich also im Weg und schaffen Anreize, die Sozialversicherungspflicht zu umgehen. Ohne starke Kontrollen und Prüfungen ist also in diesem Sektor keine Verbesserung möglich. Eine grundsätzliche Belegung aller Arbeitsstellen mit paritätischen Abgaben, wäre eine Alternative, das geflickschusterte Konzept zu ordnen. Das steht aber dem Mantra der Flexibilisierung im Weg und nötigt Unternehmen zur sozialen Absicherung ihrer geringfügigen Arbeitnehmer, was heute viel zu oft unterbleibt, wenn sie zum Beispiel diesen Angestellten keinen bezahlten Erholungsurlaub zusprechen.
Natürlich wenden jetzt die Orthodoxen der herrschenden Ökonomie ein, dass jede Maßnahme in diese Richtung Arbeitsplätze gefährden würde. Es ist aber eine Frage der Existenzberechtigung. Hat ein Unternehmen eine solche, wenn es nur mit unsittlichen Methoden bei den Personalkosten zum Erfolg auf dem Markt kommt? Muss man Firmen subventionieren, die sich nur tragen, weil sie ihre Arbeitnehmer finanziell kleinhalten und mauscheln? Oder dürfen sie in Bedrängnis kommen, um sich neu und gerechter aufzustellen, um so wettbewerbsfähig zu werden? Falls sie es dann noch immer nicht sind, brechen sie eben weg, waren sie kein Angebot für die Nachfrage. That's life, that's market.
Es ist wie mit dem Spargel, der nun in aller Munde ist. In aller Munde thematisch, nicht kulinarisch. Mini-Jobber haben ja nicht mehr in der Tasche, um sich so einen Bund zu leisten. Die Hollandaise und der Schinken wollen auch bezahlt sein. Es gibt seit Ewigkeiten Klagen darüber, dass der Spargel sich verteuere durch den Mindestlohn. Und das tut er in diesem Jahr tatsächlich, obgleich es Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeiter gibt! Jedenfalls, wenn er so teuer ist, dass die Nachfrage sinkt, so kann es doch keine künstliche Tiefhaltung der Personalkosten sein, die das Angebot attraktiver macht. Mein Gott, das wäre ja Planwirtschaft! Es liegt am Unternehmen, im Rahmen der Gesetze ein gutes Angebot zu machen. Gelingt das, dann wird Spargel auch weiterhin abgesetzt. Falls nicht, baut man künftig etwas anderes an. Dann essen wir wieder mehr Schwarzwurzeln. Die schmecken im Rahmsößchen gar nicht mal so schlecht.
Wenn man eine geringfügige Beschäftigung aufnimmt, wird vorab geregelt, wie viele Stunden notwendig sind, um auf die Obergrenze von 450 Euro im Monat zu gelangen. Im Regelfall wird diese Grenze ausgeschöpft. Der Quotientenwert der beiden Größen ergibt dann den Stundenlohn. Wer also 60 Monatsstunden leistete, der hatte faktisch 7,50 Euro in der Stunde verdient. Je höher die monatliche Stundenzahl, desto geringer der Stundensatz. Durch die Einführung des Mindestlohnes stand der Unternehmer, der geringfügige Beschäftigungsverhältnisse anbot, vor einem kleinen Dilemma: Entweder reduzierte der die Monatsstunden, sodass maximal nur noch knapp 53 Stunden monatlich gearbeitet wurde. War jedoch Arbeit für 60 oder mehr Stunden da, hätte er neue Mini-Jobber einstellen (und anlernen) können. Oder aber er konnte das Arbeitsverhältnis in eine Sozialversicherungspflicht überführen. Viele kleinere Unternehmen konnten und wollten sich das nicht leisten. Ein Ausweg wäre da, die 53 Monatsstunden legal laufen zu lassen und restliche Arbeitszeit in der Schattenwirtschaft, sprich in der Schwarzarbeit, zu kanalisieren.
Letztlich ist es so, dass Mini-Jobber eben nicht monetär profitiert haben, sondern nur was den Zeitaufwand betrifft. Da aber Zeit nicht als Zahlungsmittel gilt, ist es schwierig, diese Gruppe als Profiteure des Mindestlohnes hinzustellen. Falls sie doch finanziell zugewonnen haben, dann muss der Zugewinn dort vermutet werden, wo das Finanzamt keinen Zugriff hat. Der Mindestlohn und die geringfügige Beschäftigung, die man zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes je und je ausgebaut hat, stehen sich also im Weg und schaffen Anreize, die Sozialversicherungspflicht zu umgehen. Ohne starke Kontrollen und Prüfungen ist also in diesem Sektor keine Verbesserung möglich. Eine grundsätzliche Belegung aller Arbeitsstellen mit paritätischen Abgaben, wäre eine Alternative, das geflickschusterte Konzept zu ordnen. Das steht aber dem Mantra der Flexibilisierung im Weg und nötigt Unternehmen zur sozialen Absicherung ihrer geringfügigen Arbeitnehmer, was heute viel zu oft unterbleibt, wenn sie zum Beispiel diesen Angestellten keinen bezahlten Erholungsurlaub zusprechen.
Natürlich wenden jetzt die Orthodoxen der herrschenden Ökonomie ein, dass jede Maßnahme in diese Richtung Arbeitsplätze gefährden würde. Es ist aber eine Frage der Existenzberechtigung. Hat ein Unternehmen eine solche, wenn es nur mit unsittlichen Methoden bei den Personalkosten zum Erfolg auf dem Markt kommt? Muss man Firmen subventionieren, die sich nur tragen, weil sie ihre Arbeitnehmer finanziell kleinhalten und mauscheln? Oder dürfen sie in Bedrängnis kommen, um sich neu und gerechter aufzustellen, um so wettbewerbsfähig zu werden? Falls sie es dann noch immer nicht sind, brechen sie eben weg, waren sie kein Angebot für die Nachfrage. That's life, that's market.
Es ist wie mit dem Spargel, der nun in aller Munde ist. In aller Munde thematisch, nicht kulinarisch. Mini-Jobber haben ja nicht mehr in der Tasche, um sich so einen Bund zu leisten. Die Hollandaise und der Schinken wollen auch bezahlt sein. Es gibt seit Ewigkeiten Klagen darüber, dass der Spargel sich verteuere durch den Mindestlohn. Und das tut er in diesem Jahr tatsächlich, obgleich es Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeiter gibt! Jedenfalls, wenn er so teuer ist, dass die Nachfrage sinkt, so kann es doch keine künstliche Tiefhaltung der Personalkosten sein, die das Angebot attraktiver macht. Mein Gott, das wäre ja Planwirtschaft! Es liegt am Unternehmen, im Rahmen der Gesetze ein gutes Angebot zu machen. Gelingt das, dann wird Spargel auch weiterhin abgesetzt. Falls nicht, baut man künftig etwas anderes an. Dann essen wir wieder mehr Schwarzwurzeln. Die schmecken im Rahmsößchen gar nicht mal so schlecht.
2 Kommentare:
Interessant ist auch, dass der Zoll bereits Mindestlohn-Verstöße im vierstelligen Bereich festgestellt hat. Diese Meldung ging in den "Leitmedien" natürlich eher unter.
In den letzten Monaten habe ich`s mehrfach erlebt:
Im Regelfall wird diese Grenze von 450 € Verdienst pro Monat eben leider n i c h t mal mehr ausgeschöpft, sondern bei einem immer größer werdenden Anteil der "Mini-Jobs" handelt es sich welche mit sehr geringer Stundenanzahl und Gehalt meist zwischen 100 und 300 Euro.
O-Ton Arbeitgeber: "Wenn Ihnen das nicht reicht, holen Sie sich den Rest eben vom Jobcenter"
Oder die Minijobber haben Mikro-Jobs, die sie stundenmäßig und einkommensmäßig aufeinander abstimmen müssen, um dann täglich von einer Stelle zum anderen zu rasen.
Die Arbeitgeber haben sich bereits darauf eingestellt und stellen Leute ein, die "noch 5 Stunden offen haben".
Damit isst man dann allerdings selbst kaum noch Schwarzwurzeln...
Kommentar veröffentlichen