Feinde, nicht Bürger
Donnerstag, 10. November 2011
Eine lebenslängliche "lebenslängliche Haftstrafe" gibt es in Spanien nicht mehr. Maximal dreißig Jahre kann man dort in Haft verbringen. Es gibt aber eine Ausnahme: besieht man den Angeklagten nicht als Bürger, der nach bürgerlichen Strafrecht abzuurteilen ist, sondern als Feind, der einem Feindstrafrecht unterordnet wird, so sind phänomenale Strafen umsetzbar. 105 Jahre Haft erhielt nun ein Mörder, der im Namen der ETA mordete.
Vom spanischen Zentralstaat eingelulltes Europa
Ein solches Strafmaß nimmt man in Europa hin. Man reibt sich zwar verwundert die Augen, dreistellige Haftstrafen sind ja doch spektakulär. Nun gut, aber es trifft ja doch nur jemanden, der für die ETA gemordet hat - einen Terroristen also. Und Terroristen haben nur bedingt Menschenrechte - sollten sie jedenfalls haben. 105 Jahre Gefängnis, die Aussicht nie wieder freizukommen, keine Resozialisierung als Vollzugsziel zu erleben: so einer hat es doch verdient!
Nun wäre es natürlich einer Frage wert, wo Terrorismus beginnt, wo er aufhört. Javier García Gaztelu, der Mann, der mehr als ein Jahrhundert im Bau verschwinden soll, muß nicht unbedingt Terrorist sein - Mörder ist er dann doch. Gleichwohl fragt man sich schon, welcher Weg der baskischen Sache offen bleibt, wenn man baskische Parteien, die für mehr Autonomie eintreten, die Legitimität entzieht und alleine schon Sympathisanten der baskischen Autonomie oder gar Unabhängigkeit kriminalisiert und nur den Weg in die Kriminalität weist. Solche Fragen stellt sich Spanien nicht - solche Fragen stellt sich auch Europa nicht. Dieses wird vom sich rigoros gebenden spanischen Zentralstaat geblendet und eingelullt. Man verkauft sich als Bastion gegen den Terror, greift hart durch, erteilt Richtern die Kompetenz, politische Prozesse zu führen und sperrt Mörder nicht als Mörder, sondern als Feinde ein.
Feindstrafrecht kennt kein Maß
Das Strafrecht europäischer Staaten verfügt über ausreichend Mittel, Mörder zu bestrafen. Es gibt keine Not, warum man Terroristen außerhalb bürgerlichen Strafrechts verurteilen sollte. Das Feindstrafrecht ist maßlos - es kennt kein Abwiegen, sondern nur die drakonische Strafe. Demjenigen, der nach Feindstrafrecht verurteilt wird, kommen Menschenrechte abhanden. Er wird einer Justiz ausgesetzt, die nicht mit Augenbinde urteilt, sondern politisch aufgeladen ist. Aus dem Bürger, der gegen das Gesetz verstoßen hat, wird ein Feind, der gegen die Gesellschaft verstoßen hat.
Das Feindstrafrecht resozialisiert nicht. Es glaubt nicht, dass sich Menschen ändern können. Geht davon aus, dass ein Mensch immer derselbe bleibt, ob er nun Jugendlicher ist oder schon zum Mittvierziger geworden. Das Feindstrafrecht ist statisch; an Veränderungen glaubt es nicht. Es geht in fataler Ausblendung der Wirklichkeit davon aus, dass man stets derselbe bleibt, egal wie alt man ist, egal welche Erfahrungen man hinzusammeln konnte, egal ob man schon Jahre gesühnt hat. Es ist schlicht gesagt, ein Strafrecht, das nicht die Eingliederung des gesetzesbrecherischen Individuums in die Gesellschaft will: es will Rache! Schnelle, kalte, populistische Rache! Es will nicht den intellektuellen Anspruch erfüllen, dass jeder Mensch mehrere Chancen verdient hat - es will den populistischen Anspruch erfüllen, lauten Applaus für harte, unmenschliche und gegen die Menschenwürde des Täters gerichetete Strafen zu ernten. Es ist ein Strafrecht, das nicht erziehen will - es will aus der Welt schaffen.
Beispielhaftes Spanien
Hierzulande gibt es nicht wenige Strafrechtler, die sich im Angesicht der terroristischen Hysterie dazu verleiten lassen, dem Feindstrafrecht zur Renaissance verhelfen zu wollen. Ihnen geht eine Rechtssprechung im Sinn umher, wie sie Gaztelu neulich über sich ergehen lassen musste. Sie tun dabei so, als habe der bürgerliche Rechtsstaat keine Mittel gegen Straftäter, die im Namen einer Organisation oder einer Ideologie - vulgo: gegen Terroristen -, gegen das Gesetz verstossen haben. Warum ein Mörder dieser Güteklasse nicht mit dem Strafmaß, welches das bürgerliche Strafrecht vorsieht, belegt werden kann, erklären die Anhänger des Feindstrafrechts nicht. Mit rationellen Motiven läßt es sich auch kaum erklären. Sie haben sich zu Anwälten der Rache gemacht - Rache kennt keine vernünftige Erklärung, sie ist bloße Emotion.
Spanien ist wegweisend. Die Justiz steht dauerhaft in Kritik. Weil sie politisch motiviert urteilt, Verbrechen nicht als Verbrechen ansieht, sondern nach politischem oder nicht-politischem Gehalt scheidet, ist sie in den Ruch der Korruption gelangt. Terrorismus wird indes ganz pragmatisch definiert. Schon Sympathiebekundungen für mehr baskische Autonomie können bestraft werden. Von der Menschenwürde, die nach 105 Jahren in Haft so verwest ist, wie der Leib desjenigen, den man inhaftiert hat, gar nicht erst zu reden.
Vom spanischen Zentralstaat eingelulltes Europa
Ein solches Strafmaß nimmt man in Europa hin. Man reibt sich zwar verwundert die Augen, dreistellige Haftstrafen sind ja doch spektakulär. Nun gut, aber es trifft ja doch nur jemanden, der für die ETA gemordet hat - einen Terroristen also. Und Terroristen haben nur bedingt Menschenrechte - sollten sie jedenfalls haben. 105 Jahre Gefängnis, die Aussicht nie wieder freizukommen, keine Resozialisierung als Vollzugsziel zu erleben: so einer hat es doch verdient!
Nun wäre es natürlich einer Frage wert, wo Terrorismus beginnt, wo er aufhört. Javier García Gaztelu, der Mann, der mehr als ein Jahrhundert im Bau verschwinden soll, muß nicht unbedingt Terrorist sein - Mörder ist er dann doch. Gleichwohl fragt man sich schon, welcher Weg der baskischen Sache offen bleibt, wenn man baskische Parteien, die für mehr Autonomie eintreten, die Legitimität entzieht und alleine schon Sympathisanten der baskischen Autonomie oder gar Unabhängigkeit kriminalisiert und nur den Weg in die Kriminalität weist. Solche Fragen stellt sich Spanien nicht - solche Fragen stellt sich auch Europa nicht. Dieses wird vom sich rigoros gebenden spanischen Zentralstaat geblendet und eingelullt. Man verkauft sich als Bastion gegen den Terror, greift hart durch, erteilt Richtern die Kompetenz, politische Prozesse zu führen und sperrt Mörder nicht als Mörder, sondern als Feinde ein.
Feindstrafrecht kennt kein Maß
Das Strafrecht europäischer Staaten verfügt über ausreichend Mittel, Mörder zu bestrafen. Es gibt keine Not, warum man Terroristen außerhalb bürgerlichen Strafrechts verurteilen sollte. Das Feindstrafrecht ist maßlos - es kennt kein Abwiegen, sondern nur die drakonische Strafe. Demjenigen, der nach Feindstrafrecht verurteilt wird, kommen Menschenrechte abhanden. Er wird einer Justiz ausgesetzt, die nicht mit Augenbinde urteilt, sondern politisch aufgeladen ist. Aus dem Bürger, der gegen das Gesetz verstoßen hat, wird ein Feind, der gegen die Gesellschaft verstoßen hat.
Das Feindstrafrecht resozialisiert nicht. Es glaubt nicht, dass sich Menschen ändern können. Geht davon aus, dass ein Mensch immer derselbe bleibt, ob er nun Jugendlicher ist oder schon zum Mittvierziger geworden. Das Feindstrafrecht ist statisch; an Veränderungen glaubt es nicht. Es geht in fataler Ausblendung der Wirklichkeit davon aus, dass man stets derselbe bleibt, egal wie alt man ist, egal welche Erfahrungen man hinzusammeln konnte, egal ob man schon Jahre gesühnt hat. Es ist schlicht gesagt, ein Strafrecht, das nicht die Eingliederung des gesetzesbrecherischen Individuums in die Gesellschaft will: es will Rache! Schnelle, kalte, populistische Rache! Es will nicht den intellektuellen Anspruch erfüllen, dass jeder Mensch mehrere Chancen verdient hat - es will den populistischen Anspruch erfüllen, lauten Applaus für harte, unmenschliche und gegen die Menschenwürde des Täters gerichetete Strafen zu ernten. Es ist ein Strafrecht, das nicht erziehen will - es will aus der Welt schaffen.
Beispielhaftes Spanien
Hierzulande gibt es nicht wenige Strafrechtler, die sich im Angesicht der terroristischen Hysterie dazu verleiten lassen, dem Feindstrafrecht zur Renaissance verhelfen zu wollen. Ihnen geht eine Rechtssprechung im Sinn umher, wie sie Gaztelu neulich über sich ergehen lassen musste. Sie tun dabei so, als habe der bürgerliche Rechtsstaat keine Mittel gegen Straftäter, die im Namen einer Organisation oder einer Ideologie - vulgo: gegen Terroristen -, gegen das Gesetz verstossen haben. Warum ein Mörder dieser Güteklasse nicht mit dem Strafmaß, welches das bürgerliche Strafrecht vorsieht, belegt werden kann, erklären die Anhänger des Feindstrafrechts nicht. Mit rationellen Motiven läßt es sich auch kaum erklären. Sie haben sich zu Anwälten der Rache gemacht - Rache kennt keine vernünftige Erklärung, sie ist bloße Emotion.
Spanien ist wegweisend. Die Justiz steht dauerhaft in Kritik. Weil sie politisch motiviert urteilt, Verbrechen nicht als Verbrechen ansieht, sondern nach politischem oder nicht-politischem Gehalt scheidet, ist sie in den Ruch der Korruption gelangt. Terrorismus wird indes ganz pragmatisch definiert. Schon Sympathiebekundungen für mehr baskische Autonomie können bestraft werden. Von der Menschenwürde, die nach 105 Jahren in Haft so verwest ist, wie der Leib desjenigen, den man inhaftiert hat, gar nicht erst zu reden.
8 Kommentare:
Lieber Herr De Lapuente,
diesmal bin ich über folgenden Satz
gestolpert:.......belegt werden kann, erklären die Feinde des Feindstrafrechts nicht. (vorl. Abs.)
Müßte es nicht heißen: erklären die Freunde des Feindstrafrechts nicht.?
Ansonsten ein guter Artikel, dem ich voll zustimme.
Gruß
Hartmut
"Warum ein Mörder dieser Güteklasse nicht mit dem Strafmaß, welches das bürgerliche Strafrecht vorsieht, belegt werden kann, erklären die Feinde des Feindstrafrechts nicht."
Die FEINDE des Feindstrafrechts wären doch eigentlich die Gegner eines solchen. Wieso sollten die die Anwendung des Feindstrafrecht bzw. die Nichtanwendung des bürgerlichen Strafrechts in diesem Fall erklären? Kann es sein, dass Du dich hier vergaloppiert hast oder verstehe ich da was falsch?
Fehler erkannt und beseitigt. Danke!
Es kommt immer drauf an, wer die Opfer waren. Verhängten deutsche Gerichte sicherheitshalber ein 2. Lebenslänglich gegen Mitglieder der RAF oder der Bewegung 2. Juni, so erkannten Sie die resozialisierende Wirkung von Bewährungsstrafen gegen jugendliche rechtsradikale Totschläger. Denn warum sollten die für vergleichbare Taten härter bestraft werden, als ihre Großväter, die nach dem Krieg mit einem Verwarnungsgeld davon kamen?
John Demjanjuk bekam fünf Jahre für Beihilfe zum Mord in 28.060 Fällen, das sind eineinhalb Stunden pro Ermordeten. Immerhin, bei Urteilen der fünfziger und sechziger Jahre kam nicht selten ein Schnitt von zehn Minuten heraus - oder gleich ein Freispruch.
Opferspezifische Rechtsprechung im Namen eines Volkes im Herzen Europas, das empört aufgeschrien hätte, wären statt Menschen Tiere in den Güterwaggons zusammengepfercht und transportiert worden.
wir sollten uns als bürger daran ein bsp. nehmen und die gedanken übernehmen und nicht lange fackeln mit den staatsterroristen.
Interessant ist die FRage wirklich: wann ist ein Mensch ein Terrorist? Sind die Libyschen Rebellen Terroristen? Waren die Geschwister Scholl Terroristen? Stauffenberg?
Sie alle versuchen eine bestehende Regierung zu beseitigen. Hmm.
(Achja, ich weiß dass Vergleiche mit dem dritten REich hinken, spontan fiel mir nur keiner ein, der ein bestehendes REgime mit Gewalt beseitigen wollte und heute als Held gefeiert wird).
Kurz: wann ist es legitimer Widerstand und wann Terror? Wer zieht die Grenze?
Gruß Nanny
Legt man die verbreitete Teutsche kritisch-intellektuelle Einschätzung zugrunde, gemäss der die USA im Allgemeinen und Bill Clinton im Besonderen die Protagonisten der universalen Modernisierung im Sinne des neu-hegelianischen Weltgeistes sind, wird die Terrorismus-Diskussion im Zusammenhang mit unmenschlichem Einschliessungs-Bestrafungswahn bald verblassen.
Das http://en.wikipedia.org/wiki/Three_strikes_law, welches bei dreimaliger Verurteilung zwingend eine 25 Jahre – lebenslängliche Strafe vorsieht, kann nämlich problemlos kumuliert werden, „which can make for a sentence of 50 (or 75, or 100) years to life. 50 years to life was the actual sentence given to Leandro Andrade (more information below)” – für Vergehen wie wiederholten Videokassetten-Diebstahl oder Besitz von Marijuana.
Diese verschärfte Renaissance des Feindstrafrechts wurde in den USA in mehreren Staaten per Volksabstimmung gutgeheissen, geht aber zwecks universal-theoretischer Unterfütterung vor allem bei Teutschen Akademikern einher mit der Renaissance des fürs Feindstrafrecht berühmten NS-Ideologen und Antidemokraten Carl Schmitt.
Die größte Ignoranz eines Systems gegenüber seinen Feinden ist, sie als Teil des Systems zu begreifen und sie so zu behandeln.
In sofern ist die Einführung eines gesonderten Strafrechts eine gewisse Anerkennung der Bedrohungslage, was dafür spricht, dass die Bewegung einen politischen Einfluss hat, der ernsthaft bedrohlich erscheint für diejenigen im System, die die Macht haben.
Der Unterschied zwischen behaupteten Werten und tatsächlichen Werten in der EU wird hier auch mal wieder deutlich.
Dagegen hilft nur soviel Öffentlichkeit, so dass die Gefahr entsteht, dass die zur Schau getragenen Werte zu stark in Frage gestellt werden könnten und damit die Basis im Volk schwindet. Die Unterstützung durch das Volk braucht jeder Apparat zu einem gewissen Grad.
Würden wir hier übrigens von chinesischen Terroristen reden (egal ob wirkliche oder angebliche), würden hier alle öffentlich Geld sammeln und eine Stiftung gründen.
Terroristen in arabischen Ländern, die nicht schon von der Nato zerbombt wurden, sind übrigens auch die Guten. Sie werden erst böse, wenn sie nach der Bombardierung damit weitermachen, was sie monatelang vorher als Freiheitskämpfer gemacht haben (morden, plündern, vergewaltigen).
Doppelmoral hält besser (Pispers)
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