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Donnerstag, 26. Januar 2017
Wenn man Katholik ist, kann man nicht aus der Kirche austreten. Man kann
wohl auf das Standesamt oder das Amtsgericht gehen – je nach Bundesland
– und unter Vorlage eines Lichtbildausweises austreten. Aber faktisch
ist man damit nicht aus der Kirche, sondern nur aus der Kirchensteuer
ausgetreten. Das Kirchenrecht sieht es nämlich anders: Einmal katholisch
getauft, immer Katholik. Aus der Nummer kommt man nicht mehr raus. Egal
wie oft man auch zur Konkurrenz konvertiert, ob man offiziell zum Islam
wechselt oder sich selbst zum Cargo-Kult bekennt und deshalb keine
Kirchensteuer mehr entrichten möchte: Der Bund mit der katholischen
Kirche ist ein ewiger. Ein bisschen so ist es auch, wenn man vor dem
Bundesverfassungsgericht um ein Parteiverbot ersucht.
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