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Donnerstag, 26. Januar 2017

Wenn man Katholik ist, kann man nicht aus der Kirche austreten. Man kann wohl auf das Standesamt oder das Amtsgericht gehen – je nach Bundesland – und unter Vorlage eines Lichtbildausweises austreten. Aber faktisch ist man damit nicht aus der Kirche, sondern nur aus der Kirchensteuer ausgetreten. Das Kirchenrecht sieht es nämlich anders: Einmal katholisch getauft, immer Katholik. Aus der Nummer kommt man nicht mehr raus. Egal wie oft man auch zur Konkurrenz konvertiert, ob man offiziell zum Islam wechselt oder sich selbst zum Cargo-Kult bekennt und deshalb keine Kirchensteuer mehr entrichten möchte: Der Bund mit der katholischen Kirche ist ein ewiger. Ein bisschen so ist es auch, wenn man vor dem Bundesverfassungsgericht um ein Parteiverbot ersucht.

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