Ins Raster gefallen

Freitag, 13. Januar 2017

Die Rasterfahndung ist »nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig«. So ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2006. So wenig Vorverdächtigung sei die Regierung ihren Bürgern nämlich schuldig. Gruppenspezifischer Generalverdacht darf nicht sein. Außer man ist braun oder schwarz.

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