Der Triggerstaat und die Privatisierung der Gesetzgebung

Mittwoch, 30. Mai 2018

Was waren das zuletzt für Wochen für all jene, die sich eine kleine oder große Internetexistenz aufgebaut haben. Man musste lesen, was die DSGVO vorsieht, holte sich Ratschläge ein, durchforstete hierzu Foren und Seiten von Fachanwälten und war häufig nicht sonderlich schlauer. Denn selbst Rechtsanwälte kratzen sich momentan noch am Hinterkopf und geben konsterniert zu, dass auch sie nicht so genau wissen, wie die Datenschutzgrundverordnung in der Praxis umgesetzt wird. Daher ist sicher sicher, man sollte bitte alle Eventualitäten bedenken und nach allen Regeln der Kunst rechtssicher machen. Lieber zu viele Datenschutzhinweise, Cookie-Warnungen und Zugriffsabfragen als zu wenige.

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