Der Triggerstaat und die Privatisierung der Gesetzgebung
Mittwoch, 30. Mai 2018
Was waren das zuletzt für Wochen für all jene, die sich eine kleine oder
große Internetexistenz aufgebaut haben. Man musste lesen, was die DSGVO vorsieht,
holte sich Ratschläge ein, durchforstete hierzu Foren und Seiten von
Fachanwälten und war häufig nicht sonderlich schlauer. Denn selbst
Rechtsanwälte kratzen sich momentan noch am Hinterkopf und geben
konsterniert zu, dass auch sie nicht so genau wissen, wie die
Datenschutzgrundverordnung in der Praxis umgesetzt wird. Daher ist
sicher sicher, man sollte bitte alle Eventualitäten bedenken und nach
allen Regeln der Kunst rechtssicher machen. Lieber zu viele
Datenschutzhinweise, Cookie-Warnungen und Zugriffsabfragen als zu
wenige.
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