Diskriminierte Diskriminierer?
Montag, 19. September 2016
Ach, du liebe Zeit. Herr Barroso leidet. Der ehemalige Präsident der Europäischen Kommission leidet genauer gesagt unter Diskriminierung. Weil er nämlich jetzt Lobbyist für Goldman Sachs ist, erhalte er keinen bevorzugten Zugang mehr zu eben jener Behörde, der er einst vorstand. Er würde dort künftig wie ein ganz ordinärer Lobbyist behandelt und nicht wie der Ex. Der arme Mann, da hat er gemeint, er könne seine politische Stellung gleich mit in den Lobbyismus hinübernehmen und nun hat er offenbar keine Lobby mehr. Verbale Geschütze wie die genannte »Diskriminierung« sollen es da richten. Dabei ist es doch so: Ein Diskriminierer ist er selbst, ja seine ganze Zunft besteht aus solchen, dieses ganze Heer von Beeinflussern und Gemeinwohldesinteressierten diskriminiert. Kann man Diskriminierer überhaupt diskriminieren?
Diskriminierung sei die »Bez. für herabsetzende Verhaltensweisen gegenüber anderen Menschen«, erklärt der »Brockhaus«. Weiter heißt es dort: »... geht häufig mit einer sozioökonom. Benachteiligung [...] der jeweiligen Bev.-Gruppe einher«. Wenn man das so liest, fällt es schwer, Barrosos Interpretation seiner Lage zu folgen. Aber diese Definition angewandt auf den ganzen Stand der Lobbyisten: Das ergibt doch Sinn. Sie diskriminieren das Gemeinwohl und sorgen für die genannte sozioökonomische Benachteiligung zugunsten der Partikularinteressen die sie gerade vertreten. Dazu setzt man Verhaltensweisen und Ansichten anderer Menschen herab, denn die könnten ja den zu vertretenden Interessen Steine in den Weg legen. Lobbyisten sind Leute, die die Diskriminierung des allgemeinen Interesses betreiben, die gesamtgesellschaftliche Bestrebungen herabsetzen und verunglimpfen. Wenn sie davon sprechen, dass sie diskriminiert werden, dann ist das so, als jammerte einer beim Verzehr seines vierten Leberwurstbrotes vom Hunger, den er während des Kauens leiden muss.
Selbstverständlich kann auch jemand, der sich völlt von Leere sprechen. Gar keine Frage. Kommt ja auch vor, jeder kennt so einen in seinem Umfeld. Fraglich ist halt nur, wie dringlich so eine Klage ist. So gesehen kann man sicherlich auch Diskriminierer diskriminieren. Andererseits ist das, was die EU-Kommission im Falle des Herrn Barroso beschlossen hat, überhaupt nicht drastisch. Der Mann muss ja nur gewisse Privilegien aufgeben. Im ursprünglichen Wortsinne wird er da tatsächlich diskriminiert. Also abgesondert und abgegrenzt. Nur eben nicht der modernen Auslegung des Begriffes nach. Denn benachteiligt und herabgesetzt wird er mitnichten. Er darf ja ein und aus gehen. Wie alle seine Kollegen aus der Diskriminierungssparte auch. Und er darf ja durchaus Mandatsträger blenden, sie einlullen und ködern. Darf ohne Wenn und Aber den Souverän herabsetzen und benachteiligen. Was wären die Institutionen der Europäischen Union denn ohne ihren Rattenschwanz?
Ein gänzliches Verbot, eine Bannmeile für diese Leute, die gibt es nicht, die schafft man auch nicht. Man will doch schließlich das Know-How der Privatwirtschaft einsetzen - eine Ausrede, die als Erklärung missbraucht wird. Ohne sie gehe es halt nicht mehr und so weiter. Nein, das was Barroso widerfährt ist keine Diskriminierung, sondern ein Schutzmechanismus. Ein recht dürftiger dazu. Wenn man Lobbyisten aus den Parlamenten ausgrenzte, die ganze Tour zur Transparenz verpflichtete, eine Bannmeile einführte und Übergangszeiten von Politik in Wirtschaft und andersherum einführte, wenn man kurz gesagt dafür sorgte, dass die Drehtüre weniger gut geölt würde, damit sie schwerer zum Drehen zu bringen ist, dann, ja dann ... wäre es auch keine Diskriminierung. Sondern nur eine reine Vorsichtsmaßnahme. Kann man denn Diskriminierer dieser Sorte überhaupt diskriminieren? Bestimmt! Aber die fängt irgendwo bei Bürger- und Menschenrechten an. Und Gewählte zu kaufen, nein, das ist weder das eine noch das andere Recht. Man sollte also Wehrhaftigkeit zuweilen nicht mit Diskriminierung verwechseln.
Diskriminierung sei die »Bez. für herabsetzende Verhaltensweisen gegenüber anderen Menschen«, erklärt der »Brockhaus«. Weiter heißt es dort: »... geht häufig mit einer sozioökonom. Benachteiligung [...] der jeweiligen Bev.-Gruppe einher«. Wenn man das so liest, fällt es schwer, Barrosos Interpretation seiner Lage zu folgen. Aber diese Definition angewandt auf den ganzen Stand der Lobbyisten: Das ergibt doch Sinn. Sie diskriminieren das Gemeinwohl und sorgen für die genannte sozioökonomische Benachteiligung zugunsten der Partikularinteressen die sie gerade vertreten. Dazu setzt man Verhaltensweisen und Ansichten anderer Menschen herab, denn die könnten ja den zu vertretenden Interessen Steine in den Weg legen. Lobbyisten sind Leute, die die Diskriminierung des allgemeinen Interesses betreiben, die gesamtgesellschaftliche Bestrebungen herabsetzen und verunglimpfen. Wenn sie davon sprechen, dass sie diskriminiert werden, dann ist das so, als jammerte einer beim Verzehr seines vierten Leberwurstbrotes vom Hunger, den er während des Kauens leiden muss.
Selbstverständlich kann auch jemand, der sich völlt von Leere sprechen. Gar keine Frage. Kommt ja auch vor, jeder kennt so einen in seinem Umfeld. Fraglich ist halt nur, wie dringlich so eine Klage ist. So gesehen kann man sicherlich auch Diskriminierer diskriminieren. Andererseits ist das, was die EU-Kommission im Falle des Herrn Barroso beschlossen hat, überhaupt nicht drastisch. Der Mann muss ja nur gewisse Privilegien aufgeben. Im ursprünglichen Wortsinne wird er da tatsächlich diskriminiert. Also abgesondert und abgegrenzt. Nur eben nicht der modernen Auslegung des Begriffes nach. Denn benachteiligt und herabgesetzt wird er mitnichten. Er darf ja ein und aus gehen. Wie alle seine Kollegen aus der Diskriminierungssparte auch. Und er darf ja durchaus Mandatsträger blenden, sie einlullen und ködern. Darf ohne Wenn und Aber den Souverän herabsetzen und benachteiligen. Was wären die Institutionen der Europäischen Union denn ohne ihren Rattenschwanz?
Ein gänzliches Verbot, eine Bannmeile für diese Leute, die gibt es nicht, die schafft man auch nicht. Man will doch schließlich das Know-How der Privatwirtschaft einsetzen - eine Ausrede, die als Erklärung missbraucht wird. Ohne sie gehe es halt nicht mehr und so weiter. Nein, das was Barroso widerfährt ist keine Diskriminierung, sondern ein Schutzmechanismus. Ein recht dürftiger dazu. Wenn man Lobbyisten aus den Parlamenten ausgrenzte, die ganze Tour zur Transparenz verpflichtete, eine Bannmeile einführte und Übergangszeiten von Politik in Wirtschaft und andersherum einführte, wenn man kurz gesagt dafür sorgte, dass die Drehtüre weniger gut geölt würde, damit sie schwerer zum Drehen zu bringen ist, dann, ja dann ... wäre es auch keine Diskriminierung. Sondern nur eine reine Vorsichtsmaßnahme. Kann man denn Diskriminierer dieser Sorte überhaupt diskriminieren? Bestimmt! Aber die fängt irgendwo bei Bürger- und Menschenrechten an. Und Gewählte zu kaufen, nein, das ist weder das eine noch das andere Recht. Man sollte also Wehrhaftigkeit zuweilen nicht mit Diskriminierung verwechseln.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen