Menschenrechte: Wir Verpackungsweltmeister
Mittwoch, 10. April 2019
Ausgerechnet am 1. April berichteten einigen Medien darüber, dass das
Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium den Menschenrechtsbericht mit
dem einprägsamen Namen »Monitoring des Umsetzungsstandes der im
Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020
beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen« neu
aufstellen möchte. Das von einer Unternehmensberatung koordinierte
Projekt soll prüfen, wie deutsche Unternehmen an ihren
Auslandsstandorten mit ihrem Personal umgehen. Es geht hierbei um die
eventuelle Etablierung eines Gesetzes, welches deutsche Global Player
zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet – ein Gesetz, das sich
aus den Leitprinzipien der UNO ergäbe und freilich von wirtschaftsnahen
Kreisen in der Politik nicht gewollt ist.
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