Die Bundesverfassungseinrichter
Donnerstag, 13. Juli 2017
Von Anfang an kritisierten Juristen das Tarifeinheitsgesetz (TEG) als
verfassungswidrigen Eingriff der Regierung in die gewerkschaftliche
Freiheit. Gebilligt haben es die Karlsruher Richter dann dennoch. Mit
Abstrichen, denn es muss an mancher Stelle nachgebessert werden. So
dürfen die Mehrheitsgewerkschaften in einem Betrieb keine
Vorzugsbehandlung erhalten, wenn deren Abschlüsse Schlechterstellungen
im Verhältnis zu Abschlüssen der Minderheitsgewerkschaft darstellen. Der
Verfassungsbruch blieb aber aus, allen fachlichen Einschätzungen im
Vorfeld zum Trotz.
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