Vom Verwalten des Prekären

Mittwoch, 28. November 2018

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hätte gerne eine moderate Anpassung bei den Minijobs gesehen. Statt 450 Euro monatlich sollten es fortan 487 Euro sein, die man sich so abgaben- und steuerfrei verdienen kann. Der Bundesrat hat am letzten Freitag einstweilen den Antrag hierzu abgelehnt. Einen Tag später meldete sich die Minijob-Zentrale zu Wort. Auch sie sei für eine Anpassung. Sie müsse aber nach eigenem Verständnis gar nicht so kleinlich ausfallen, denn mit jeder Erhöhung des Mindestlohnes würde die »zur Verfügung stehende Arbeitszeit« gesenkt. Als der Mindestlohn noch bei 8,50 Euro in der Stunde lag, konnte ein Minijobber noch 53 Stunden im Monat arbeiten – ab 2019 werden es nur noch 49 Monatsstunden sein können. Die Arbeitgeber schlossen sich indes der Forderung an.

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