Vom Verwalten des Prekären
Mittwoch, 28. November 2018
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hätte gerne eine moderate
Anpassung bei den Minijobs gesehen. Statt 450 Euro monatlich sollten es
fortan 487 Euro sein, die man sich so abgaben- und steuerfrei verdienen
kann. Der Bundesrat hat am letzten Freitag einstweilen den Antrag hierzu
abgelehnt. Einen Tag später meldete sich die Minijob-Zentrale zu Wort.
Auch sie sei für eine Anpassung. Sie müsse aber nach eigenem Verständnis
gar nicht so kleinlich ausfallen, denn mit jeder Erhöhung des
Mindestlohnes würde die »zur Verfügung stehende Arbeitszeit« gesenkt.
Als der Mindestlohn noch bei 8,50 Euro in der Stunde lag, konnte ein
Minijobber noch 53 Stunden im Monat arbeiten – ab 2019 werden es nur
noch 49 Monatsstunden sein können. Die Arbeitgeber schlossen sich indes
der Forderung an.
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