Geringfügige Schattenwirtschaft

Dienstag, 28. Februar 2017

Millionen geringfügige Beschäftigte seien vom Mindestlohn ausgeschlossen. Das kann stimmen – muss es aber nicht. Minijobber berichten zuweilen von einer anderen Taktik. Aber es fehlt wie überall in der Personalmangelwirtschaft an Zollfahndern.

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