Geringfügige Schattenwirtschaft
Dienstag, 28. Februar 2017
Millionen geringfügige Beschäftigte seien vom Mindestlohn
ausgeschlossen. Das kann stimmen – muss es aber nicht. Minijobber
berichten zuweilen von einer anderen Taktik. Aber es fehlt wie überall
in der Personalmangelwirtschaft an Zollfahndern.
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