Die Kanzlerin, die man per Gesetz für unfotographierbar erklärt

Mittwoch, 23. April 2014

Dass nach der Geschichte mit Edathy eine Verschärfung kindlicher (Fast)-Nacktbilder folgen würde, das war ja fast klar. Wieder mal neue Grauzonen und Rechtsunsicherheiten, die diese regulierungswütige, nur in wirtschaftlichen Grundfragen auf Laissez-faire spielende Republik erzeugt. Wer jetzt seine Kinder beim Planschen ablichtet, der sollte unter Umständen ein dickes Fell und eine Rechtsschutzversicherung haben. Denn ob es nicht einem Posing gleichkommt, wenn sie sich da in Badehosen am Becken aalen, ist dann juristische Auslegungssache. Aber dass auch gleich noch »bloßstellende Bilder« jeglicher Machart strafrelevant werden sollen, verschärft die ganze Grauzonen-Prüderisierung nochmals um ein ganzes Stück.

Wo fängt Blöße bitte an und wo ist sie Normalzustand? Jeden stellt etwas anderes bloß. Den einen ein dummer Gesichtsausdruck, den anderen ein Glas Wein in der Hand oder der sich dunkelblau abhebende Schweißfleck im Achselbereich eines hellblauen Hemdes. Mancher befindet einen dummen Gesichtsausdruck womöglich sogar als Anzeichen für Intellekt. Ein konkretes Beispiel gefällig? Damit kann ich dienen: Wenn die Kanzlerin mal wieder eines ihrer bekannt dummen Gesichter macht und einer betätigt genau dann den Auslöser seines Fotoapparats: Wie will man das denn werten? Die Frau gibt sich quasi ständig die Blöße. Die Fotos ihrer Entstellung sind Legion. Immer dann flankiert sie ihre intellektuelle Bloßstellung quasi synchron mit physischer Blöße. Trotzdem ist sie in dem Moment auch sie selbst. Ja, wahrscheinlich ist sie gerade in diesen Augenblicken ganz besonders sie selbst.

Warum also die Arbeit von Fotojournalisten so sehr in die Grauzone hineinkriminalisieren? Wenn sich dann noch ein Richter mit Realitätsbezug findet, endet ein etwaiges Gerichsverfahren in der Sache etwa so:
   »Herr Anwalt, richten Sie Ihrer Mandantin, der Kanzlerin, bitte aus, dass sie nun mal so aussieht wie sie aussieht. Das ist nicht Bloßstellung, bloß der Eindruck, den sie in dem Moment vermittelte. Sie können es doch dem Fotographen nicht vorwerfen, dass sie zuweilen so gewöhnungsbedürftig guckt.«
   »Herr Vorsitzender, der Mann hätte ja nicht auslösen müssen.«
   »Herr Anwalt, Ihre Mandantin hätte auch kein blödes Gesicht machen müssen.«
Deswegen frage ich ja: Wo fängt Blöße an? Es gibt Leute, die sehen immer bloßgestellt aus. Sogar wenn sie ganz im Gegenteil aussehen möchten. Meist stellt sie dieser Versuch erst recht bloß. In der Bundesregierungen finden sich viele dieser Sorte. Man dürfte sie also gar nicht mehr bildlich erwähnen. Aber die Öffentlichkeit hat schließlich einen Anspruch auf Fotos von »Personen der Zeitgeschichte«. Was wiegt letztlich mehr: Dieser Anspruch auf Information oder das Bloßstellungsverbot?

Es ist doch immer dasselbe, wenn deutsche Regierungen anfangen wollen, die komplexen Erscheinungen der neuen Medien regulieren zu wollen. Dann schaffen sie keine Rechtssicherheit, sondern einen Komplex, in dem man zwischen »strafrelevanter Handlung«, Legalität oder Grauzone kaum unterscheiden kann. Die gesamte Debatte um das Leistungsschutzrecht war schon derart marmoriert mit grauen Nischen, dass es ein einziges Grauen war. Und überhaupt ist es ja nicht so, dass man gegen die Verbreitung von (bloßstellenden) Fotos durch Dritte, heute nichts machen könnte. Persönlichkeitsrechte gibt es heutigentags schon. Warum jetzt dieses »Seht-her-wir-handeln!«, dieses wichtigtuerische Dramatisieren?

Was jetzt im Abklang der Edathy-Geschichte geschieht, ist die Etablierung von Prüderie und Spießigkeit. Es sind beabsichtige Gesetze, die nicht durchdacht sind, sondern einfach in einer Art von »spätviktorianischen Geist« entworfen wurden. Noch mehr Regeln, die nicht klar sind, sondern Auslegungssache. Noch mehr interpretatorische Arbeit. Noch mehr Gerichte und Juristen, die deuten und umdeuten, die die Bloßstellung entkräften oder beweisen wollen. Und wieder mal ein Minister, der durch halbgaren Aktionismus und hausbackener Moralapostelei auffällt.

Fotographiert den Mann ja nicht - er ist auf seine Art ein Bloßgestellter. Schon als er damals beim »Focus« in seinem Blog »Maas-Arbeit« pro Schröder und seine Reformen schrieb, stellte er sich bloß. So jemanden kann man nicht mehr knipsen, ohne dass man ihn bloßstellt. So kopflos wie er jetzt herumfuchtelt mit Gesetzesplänen, die ihm die Kommentarspalten und die Meinungsmacher einflüsterten, entstellt er sich doch chronisch. Die bestehenden Gesetze hätten völlig ausgereicht. Und ein Kind in Badehosen macht noch keinen Porno.


2 Kommentare:

pit 23. April 2014 um 18:35  

Wie fiele Abgeordneten des sogenannten Bundestages sind Juristen???????????

Braman 23. April 2014 um 18:49  

Also ich fordere ein Veröffentlichungsverbot und unter Strafe stellen für unwahre, dämliche und hetzerische Äußerungen von Politikern, Wirtschafts'führeren', Journalisten und 'Prominenten' jeglicher Art.
Auch auf die Gefahr hin, das die Systemmedien dann überflüssig werden.
Diese Art der Irreführung der Öffentlichkeit ist die eigentliche Pornographie von der ALLE betroffen (einige auf zwei Arten) sind.
MfG: M.B.

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