Die zur Gegnerschaft stilisierte Rechtsunsicherheit

Donnerstag, 9. Januar 2014

Im Überwachungsstaat gehört nicht viel dazu, um als kritischer Geist wider die Kontrollsucht eingestuft zu werden. Das hat man gesehen, als Justizminister Heiko Maas (SPD) ankündigte, die Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen.

Schon im Dezember letzten Jahres äußerte sich der EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón zur Vorratsdatenspeicherung. Die Medien machten daraus Schlagzeilen, die aufhorchen ließen. Kurz nachdem ich während einer Autofahrt im Radio gehört hatte, dass der Mann die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig hält, erhielt ich via App eine Eilmeldung von Spiegel Online mit demselben Wortlaut. Erst Stunden später, als ich wieder daheim war, befasste ich mich intensiver mit der Meldung. Und siehe da, der Generalanwalt fand nur, dass das Vorhaben in der jetzigen Form rechtlich zweifelhaft sei. Ein grundsätzliches Problem mit dem massenhaften Sammeln von Daten aller Art hatte er jedoch gar nicht.

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