Politik, die zum Leben nicht reicht

Montag, 30. April 2012

Die Regelsätze sind zu niedrig. Jetzt darf man es offiziell sagen, weil es ein Gericht offiziell gesagt hat. Dass die Regelsätze nach ihrer Neuberechnung nur popelige fünf Euro höher lagen als zuvor, scheint der Öffentlichkeit damals relativ entgangen zu sein. Die zu niedrigen Sätze waren damals schon skandalös, weil man es ja gewusst, mindestens aber geahnt und mitgefühlt hat - und sie sind heute skandalös - und weil man in diesem Land auf Kontinuitäten setzt, wird es auch hernach, sollte man mal wieder neu berechnen, skandalös bleiben.

Skandal hinter dem Skandal

Der wirkliche Skandal sind weniger die Regelsätze, die den Menschen die soziale und kulturelle Teilhabe verweigern. Es ist die Arroganz der Macht, die sich über die Gerichtsbarkeit hinwegsetzt, ohne Skrupel zu zeigen. Das tut sie nicht offensiv, nicht aggressiv - sie macht es transparent, mit dienstbeflissener Miene, etwaigen Gerichtsentscheidungen - wie damals, als das Bundesverfassungsgericht die Neuberechnung forderte - auch gerecht zu werden. Den Entscheidungen gerecht zu werden wohlgemerkt, nicht denen, die auf dieserlei Entscheidungen hoffen. So rechnet man eben hinaus und hinein, zieht ab und addiert, gibt in den fiktiven Warenkorb zur Berechnung oder nimmt heraus, setzt hier was an, läßt da was weg und schlägt von der dann entstandenen Summe pauschal zwanzig Prozent ab. Auftrag erledigt, Gerichtsentschluss umgesetzt - Regelsatzhöhe bewahrt.

Dieses Verhalten, das von der Öffentlichkeit nicht mal verurteilt wird, sondern mitläuferisch unterstützt, ist es, was den wirklichen Skandal auftischt. Ärgernis ist nicht unbedingt die Regelsatztiefe, die sich nicht am Alltag orientiert - das zwar auch, aber viel mehr Ärgernis ist, dass es mit dem Verfassungsbezug der regierenden Politik nicht weit her ist. Dass man oberste Instanzen wie das Bundesverfassungsgericht austrickst und damit denen, die von diesen Regelsätzen abhängig sind, eine lange Nase dreht und sie de facto von rechtsstaatlichen Beschwerde- und Klagewegen abschneidet. Dann gibt es zwar Kläger und Richter wie es in einem Rechtsstaat sein sollte - aber auch eine Legislative, die derart verschlagen und korrupt ist, dass sie sich den Teufel darum schert. Und es ist ein Skandal, dass die Medien bei diesem frechen Spiel mitmachen. Dass die Neuberechnung, die nur zur Festigung des alten Regelsatzes galt, ohne jegliche Kritik vollzogen werden konnte. Von der Öffentlichkeit, die vernünftlend die hohen Kosten angab, um die Verweigerung der Teilhabe zu rechtfertigen, muß man gar nicht erst sprechen.

Erst die Politik, dann die Regelsätze

Vielleicht wagt man sich erneut heran, die Regelsatzhöhe gerichtlich zu beanstanden. Dann heißt es Neuberechnung - nochmal ein Warenkorb. Den stellt man neu auf. Wenn man merkt, dass die Berechnung aus dem Ruder läuft, dann werden erneut Faktoren herausgerechnet. Kondome aus dem Hygiene- und Gesundheitssegment beispielsweise - die lächerlichen sieben Euro Beherbergungs- und Gaststättenleistungen könnte man ganz streichen - oder die alkoholfreien Getränke aus dem Posten Nahrungsmittel, denn schließlich besitzt heute jeder einen Wasserhahn und die Nebenkosten, die das Amt auch bezahlt, beinhalten ja Warm- und Kaltwasser. Vielleicht gibt das faktisch einen neuen, leicht erhöhten Regelsatz; drei oder vier Euro mehr, damit es nach was aussieht.

Man verschleppt den menschenwürdigen Regelsatz - immer mal einige Euro anpassen, nie aber den großen Wurf tätigen. Vielleicht gelingt es ja, die Habenichtse so noch über Jahre hinweg auszuhungern.

Eigentlich hätten Gerichte zuerst über die Praxis der Politik, die an den Wirtschaftsverbänden und den neoliberalen Think Tanks hängt, zu befinden. Einer Politik, die ihr Primat abgegeben hat, die von Ideologen geleitet wird und nicht dem Allgemeinwohl verpflichtet zu sein scheint, kann man keinen (Neu-)Gestaltungsauftrag erteilen. Erst hätte man mal gerichtlich festzustellen, dass der Aufrichtigkeitsgehalt der Politik zu niedrig angesetzt ist, bevor man erklärt, dass es die Regelsätze auch sind - zuerst sollte man verlesen, dass die Politik ihre wirtschaftliche Teilhabe der Wirtschaft verdankt, bevor man kundtut, dass es solche für die Leistungsempfänger nach SGB II nicht gibt - erst müsste man mal erklären, dass diese Politik zum Leben nicht reicht, bevor man nachschiebt, dass es die Regelsätze auch nicht tun...



35 Kommentare:

Anonym 30. April 2012 um 08:32  

Wie immer treffend geschrieben !

Das ganze Gesetz war von Anfang an dazu verfasst, die Menschen, die auf diese Leistungen zum Überleben angewiesen sind zu entwürdigen. - Sie zu erniedrigen und damit in die Armutsfalle hineinzutreiben.
Es ist mehr als ein Skandal ! Es ist schlicht und ergreifend unmenschlich. - Hinzu kommen noch die Ausgrenzungshetzschriften der Medien !
Allein der Begriff "Sozialschmarotzer" ist dermaßen ausgrenzend und eine Beleidigung, dass dieser abscheuliche Begriff als Straftat (Beleidigung) geahndet werden sollte.

Hartmut

Dirk 30. April 2012 um 10:36  

@ Hartmut

Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit, in erster Linie war Hartz zur Disziplinierung der (noch) in Lohn und Brot Stehenden gedacht und damit ein sehr gut funktionierendes Instrument zur Kostensenkung in der Wirtschaft.

Markus 30. April 2012 um 11:21  

Soziale Gerechtigkeit ist eben nicht mal mehr ansatzweise ein Thema für die Gesellschaft, wie auch gerade die Umfragewerte für die Linke vor den Wahlen zeigen (Schleswig-Holstein: 2,5 %, NRW: 3 %). Es scheint kaum jemanden zu betreffen...

Anonym 30. April 2012 um 13:46  

Ich bin inzwischen Mitte 50 und als die Regelsatzänderung kam, da wurde auch mir das Übergangsgeld nach Bezug von Alg.I gestrichen und bekomme seitdem 5Euro mehr.

Ich bin dankbar, das man noch nicht verhungert in diesem Land, aber noch dankbarer wäre ich, wenn es insgesamt sozialer und menschlicher hier zuginge!

Zu den Steinen
hat einer gesagt:
seid menschlich

Die Steine haben gesagt:
Wir sind noch nicht
hart genug

Erich Fried

Anonym 30. April 2012 um 13:50  

Würde die „soziale und kulturelle Teilhabe“ ernst genommen und nicht nur als inhaltsleeres Feigenblatt dienen, müsste auch die historisch konkrete Veränderung des öffentlichen Raums mit den Regelsätzen konkret verrechnet werden. Die ubiquitäre „Aufwertung“ von Quartieren , also deren Verwandlung in Security-überwachte, sich nur durch (noch) fehlende Überdachung mitsamt Klimaanlage von Einkaufszentren unterscheidende geschlossene, privatisierte Räume, bewirkt kausal einen massiv erhöhten Geldbedarf zu einem Mindestmass an sozialer Teilhabe am Quartierleben.

Ein hypothetisches Beispiel für eine Weisung des Gerichts an die Politik: Solange nicht jedeR einzelne von einem „öffentlichen“ Platz weggewiesene „Randständige“ aufgrund einer Meldepflicht der Stadt im Sinne der Kostenwahrheit in Sachen „soziale Teilhabe“ auf den Regelsatz zugeschlagen wird, kann nicht im Wortsinne von „Politik“ gesprochen werden: Es war politisch beabsichtigt, die täglichen Latte macchiato zur faktischen Voraussetzung auch nur einer minimalen „sozialen Teilhabe“ am Quartierleben zu machen, also hat die Politik auch die damit verbundenen Mehrkosten zu verantworten und zu tragen. Sie kann sie ja bei Starbucks wieder reinholen. Ganz einfach, eigentlich.

renovatio 30. April 2012 um 16:13  

@Dirk & @Markus: Aus "Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit, in erster Linie war Hartz zur Disziplinierung der (noch) in Lohn und Brot Stehenden gedacht" ergibt sich "Soziale Gerechtigkeit ist eben nicht mal mehr ansatzweise ein Thema für die Gesellschaft, wie auch gerade die Umfragewerte für die Linke vor den Wahlen zeigen (Schleswig-Holstein: 2,5 %, NRW: 3 %). Es scheint kaum jemanden zu betreffen...".

An dieser für mich erschütternden Erkenntnis, die sich i.ü. zur Erkenntnis "ein Leben lang programmatisch verarscht worden" gesellt, sind nun auch jahrzehntelange Freundschaften zerbrochen.

Don M. Tingly 30. April 2012 um 16:18  

h4 ist aufgrund seiner sprachlichen griffigkeit ein perfektes vehikel, die mittel- gegen die unterschicht aufzustacheln.

das kapital muss mit hilfe von sündenböcken, den zorn der mehrheit in eine ihm genehme richtung lenken. "sozialhilfe" ist da schon sprachlich nicht so geeignet.

die strategie scheint an den stammtischen auch prima aufzugehen. die empörung der menschen über angebliche h4-betrüger ist jedenfalls deutlich größer, als über die asozial niedrige summe.

prekariat und ausländer (Griechen, muslime etc.) bilden einen idealen blitzableiter für die masse der latent unzufriedenen.

Lutz Hausstein 30. April 2012 um 16:43  

Da es offenbar immer noch Unklarheiten darüber gibt, wie die Regierung sich den gewünschten Regelsatzbetrag zusammen"berechnet". Ich versuche es einmal so kurz wie möglich, aber sachlich dennoch korrekt darzulegen.

In regelmäßigen Abständen werden anhand von stichprobenartigen Haushaltsbefragungen Statistiken zu Einkommens- und Verbrauchsverhältnissen generiert. Dies betrifft ca. 0,2 Prozent aller Haushalte in Deutschland. Pikanterweise werden Haushalte mit mehr als 18.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen aus der Statistik ausgeschlossen. Mithilfe dieser statistischen Daten werden die 15 Prozent (früher: 20 Prozent) Haushalte mit den niedrigsten Haushaltseinkommen herausgegriffen und dies wird für die Regelsatzberechnung als Referenzeinkommen angenommen. Das Ganze ist also ein rein statistisches Verfahren.

Da der Regierung jedoch der Wert immer noch deutlich zu hoch war, nahm sie willkürlich einzelne Positionen heraus und bewertete diese Posten mit einem bestimmten Geldbetrag. Dies ist der angesprochene Methodenwechsel, welchen auch das BVerfG 2010 explizit untersagt hatte. Denn damit wird nach der vorherigen statistischen Berechnung ein Abzug nach Warenkorbmethodik vorgenommen.

All diese (berechtigten) und die Vielzahl der weiteren Kritikpunkte können jedoch vernachlässigt werden, da die Berechnungsmethode der EVS-Statistik eigentlich sachlich unbrauchbar ist. Denn es gibt keine Sicherheit, dass das Einkommen der Referenzgruppe der 15%-niedrigsten Einkommen schon von sich aus NICHT das Existenzminimum abdecken. Dies ist gerade vor dem Hintergrund von seit längerem sinkenden Löhnen im Niedriglohnbereich bei gleichzeitig steigenden Preisen (Strom, Mieten, Nahrungsmittel etc.) absolut plausibel.

Daran kann auch das Gebot, Regelsatzempfänger, Aufstocker und weitere Sozialleistungsempfänger aus der Referenzgruppe auszuschließen, nichts abändern. Denn den Grenzwert für den Ausschluss liefert wiederum die Regelsatzhöhe, welche damit ja gerade erst berechnet werden soll. Dies stellt somit einen klassischen Zirkelschluss dar. Je niedriger somit der Regelsatz, umso mehr niedrige und umso niedrigere Einkommen fließen in die "Berechnung" ein.

All dies kann in ausführlicher Form auch auf meiner Seite unter dem Beitrag http://lutzhausstein.wordpress.com/2010/10/22/falsche-berechnungsgrundlage/ nachgelesen werden. Als alternative Berechnungsmethode verbleibt somit nur das Warenkorbmodell, welches in den Untersuchungen "Was der Mensch braucht" 2010 und 2011 umfassend abgehandelt wurde. Nachlesbar unter http://lutzhausstein.wordpress.com/2010/02/04/was-der-mensch-braucht-2010/ sowie http://www.spiegelfechter.com/wordpress/5860/hartz-iv-regelsatz-was-der-mensch-braucht . Die Kriterien des BVerfG nach Transparenz der Berechnung sowie nach Bedarfsgerechtigkeit sind damit übrigens, aufgrund der Logik der Berechnung, voll erfüllt.

Frank 30. April 2012 um 17:47  

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Erich Fried

Anonym 30. April 2012 um 18:59  

In summa: die ganze Chose dient der großen Umverteilung von “unten“ nach „oben“. Einige wenige, dafür sehr große Kapitaleigner, sollen noch ein paar Milliarden € hinzubekommen. So ist auch der Begriff Wachstum vordergründig zu verstehen. Di e als Reform verkaufte Hartz IV-Geschichte beförderte unter diesem Blickwinkel Lohndumping, Leiharbeit (wie pervers) und prekäre Einkommensgruppen. Ein weiterer Effekt war und ist, dass diese „Reform“ als „sanfte“ Repressionskeule für alle abhängig Beschäftigten funktioniert. Der Gipfel ist aber, dass die Ausgegrenzten, die Minijober, die Aufstocker … auch noch von den politischen Eliten, die das organisiert haben, beschimpft werden.

Anonym 1. Mai 2012 um 00:07  

Auszuhungern: Hm!

Anonym 1. Mai 2012 um 00:22  

Ich bin ehemaliges SPD-Mitglied und wegen Hartz-IV ausgetreten, gewählt habe ich die SPD seither auch nicht mehr (wobei - wenn ich mich intensiver mit der Geschichte der SPD auseinandergesetzt hätte, dann wäre ich wohl nie Mitglied geworden, aber ich war jung und leicht beeinflussbare 16 Jahre alt bei Parteieintritt).

Die Linkspartei hat am 26. April 2012 einen Antrag im Bundestag zur Abstimmung gestellt, weil sie die Sanktionspraxis bei Hartz-IV abschaffen wollte.

Die namentliche Abstimmung findet man hier:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/051/1705174.pdf

CDU/CSU/FDP für die Beibehaltung

SPD für die Beibehaltung (was sonst) mit wenigen Enthaltungen (offenbar haben diese SPD-Abgeordneten keine Meinung, sonst könnten sie sich nicht enthalten - ein Armutszeugnis)

Die Grünen haben sich bis auf Ströbele enthalten (der hat für die Aufhebung der Sanktionspraxis gestimmt)

und die Linke hat natürlich komplett ihren eigenen Antrag unterstützt.

Wie man ein verfassungsrechtlich garantiertes "Existenzminimum" kürzen oder gar streichen kann, ist mir bis heute ohnehin nicht klar.

Die SPD ist für mich gestorben, ebenso wie die Grünen. Von Union, FDP und dieser Pseudo-Partei Die Piraten gar nicht zu sprechen.

Hartz-IV ist die direkte Auswirkung von Nazis, die Kinder erziehen, deren Kinder wieder Kinder erziehen. Typisch deutsch - typisch duckmäuserisch und nach-unten-tretend. Einfach ekelhaft!

landbewohner 1. Mai 2012 um 05:29  

hartz 4 war als deutsche lösung zum thema mindestlohn gedacht. und dieser "mindestlohn" hätte ja auch ausgereicht um arbeitnehmer in angst und schrecken zu versetzen und sie zu motivieren, auch den allermiesesten job freudig anzunehmen. daß es der arbeitgeberseite nun sogar gelungen ist, auch diese grenze noch zu unterschreiten dürfte auch ein verdienst der kämpferischen gewerkschaften hierzulande sein.

Anonym 1. Mai 2012 um 09:15  

Die Regelsätze reichen auch deshalb nicht, weil immer mehr Bedürftige einen Teil ihrer Miete aus dem Regelsatz bestreiten müssen.

Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nach 6 Jahren Hartz IV bestimmt die Jobcenter zur Erstellung eines 'schlüssigen Konzeptes' für die zu übernehmenden Unterkunftskosten.

GETTOBILDUNG innerhalb der Gemeinde soll dadurch vermieden werden.

Ist kein 'schlüssiges Konzept' erstellt worden gilt Wohngeldtabelle(Miete + kalte Betriebskosten ohne Heizung) + 10% bis zu der die Kosten getragen werden.

Dies ist eine Verschlechterung zur alten Rechtsprechung nach Sozialhilfegesetz, die mindestens Wohngeldtabelle + 10% Sicherheitszuschlag den Gemeinden vorschrieb.

Jetzt können die Gemeinden diesen Wert unterbieten.

Jedes Mal muß dann , vom einzelnen Betroffenen, gegen das Jobcenter geklagt werden.

Dauer des Verfahrens vor den Sozialgerichten 2 bis 6 Jahre.

Das ist kein Zustand.

Anonym 1. Mai 2012 um 11:45  

Und wen interessiert's? Offenbar kaum jemanden. Auch die Demonstrationen zum 1.Mai haben hier in Berlin in den letzten Jahren abgenommen, dieses Jahr ist weniger denn je los. Ein weiterer Indikator, dass es die Leute nicht tangiert.

pillo 1. Mai 2012 um 11:51  

Das die Erhöhung des Regelsatzes um läppische fünf Euro der Bevölkerung entgangen sei, kann man sicher nicht behaupten. Die mediale "Diskussion" sowie die Scheingefechte zwischen Schwarz-Geld und Rosa-Olivgrün zogen sich monatelang hin.

Man kann heute noch im Internet nachrecherchieren, von wem und mit welch miesen Methoden damals Stimmung gegen eine Erhöhung der Regelsätze gemacht wurde. Allen voran die üblichen Verdächtigen - Springer-Presse, Spiegel, FAZ, BDI, BDA, DIHK, usw. - von den unsäglichen Talkshows in den ÖR ganz zu schweigen.

Schlußendlich sollte der Bevölkerung eingehämmert werden, daß selbst diese fünf Euro eigentlich schon zuviel des Guten seien. Und wie man weiß, ging die Strategie auf. Laut einer von der BamS in Auftrag gegebenen Emnid-Umfrage sprachen sich damals 56 % der Befragten gegen eine Erhöhung der Regelsätze aus, 14 % wollten sie sogar noch kürzen!

Soviel zur Empathie vieler unserer 'lieben' Mitbürger. Diesen Leuten kann man aber nicht nur mangelndes Mitgefühl sondern auch noch fehlende Intellingenz attestieren. Sie begreifen einfach nicht, dass eine gute und umfassende soziale Absicherung auch ihnen indirekt zu Gute käme.

Wer den Ärmsten noch nicht einmal fünf Euro mehr im Monat gönnt, hat in meinen Augen jegliches Recht verloren, sich über die eigene miese Entlohnung zu beschweren.

Übrigens, die damalige Kampagne gegen eine Anhebung der Regelsätze, waren ein perfektes Anschauungsbeispiel dafür, warum man möglichen Volksentscheiden (zumindest unter den momentanen Voraussetzungen) mehr als skeptisch gegenüber stehen sollte.

Wenn es die Bewußtseinsindustrie schafft, daß eine Mehrheit regelmäßig und immer wieder gegen ihre eigenen Interessen votiert, möchte man lieber gar nicht wissen, welche Gesetzesvorlagen der Pöbel sonst noch durchwinken würde.

Petra Raab 1. Mai 2012 um 11:58  

Wir leben in einer Gesellschaft, in der sich niemand darüber aufregt, dass Menschen ohne jegliche eigene körperliche, geistige und seelische Leistung durch Zinsen, Spekulationen, Gewinnmaximierung und teils viel zu überhöhten Stundenlöhnen, Billionen Euro aus der Gemeinschaft ziehen dürfen, während sich über den anderen Teil der nur sein Existenzminimum will, tierisch aufgeregt wird.

Anonym 1. Mai 2012 um 14:58  

Ich muß für lächerliche 5€ arbeiten gehen,bei 40 Stundenwoche,habe 800€ Netto raus.Ich mußte desen Job annehmen,ansonsten Sanktion!!!

Manu 1. Mai 2012 um 17:48  

Der Abgesang auf die FDP - er müßte doch allein deshalb schon stutzig machen, weil er so einhellig aus allen Kehlen erklingt. Diese Gleichschaltung sollte jeden mit Hirn innehalten lassen.
Wolfgang Clement ist nach 38 Jahren SPD-Mitgliedschaft und sozialdemokratischer Reflektion nun zu dem Schluß gekommen, in NRW den FDP-Kandidat Lindner zu unterstützen. Das erscheint grotesk, aber es sollte deutlich machen, dass man nach jahrzehntelange Auseinandersetzung zu einem wohlüberlegten Schluß völlig entgegen der als vernünftig geltenden, aber von den allermeisten sicher kaum selbst reflektierten Meinung kommen kann.
In diesem Sinne vorbildlich - Respekt! Inhaltlich weiterhin fraglich.

Trojanerin 1. Mai 2012 um 21:34  

@anonym 09:15
Den Hinweis auf die häufig nicht vollständig erstatteten Mietkosten finde ich sehr wichtig. Was nützt es, den Regelsatz zu erhöhen, wenn die Mietkosten pauschaliert werden. Eine Pauschalierung von Mietkosten bedeutet immer, dass sehr, sehr viele Menschen eine Unterdeckung ihres Bedarfs haben. Und die Reise geht in Richtung der vollständigen Pauschalierung von Mietkosten. Es kann doch niemand ernsthaft annehmen, dass die SGB 2-Leistungen ein auskömmliches Leben für hilfebedürftige Menschen sichern werden.
Das war nie das Ziel dieser Arbeitsmarktreform. Und der Druck auf sowie die Ausgrenzung von Hilfeempfängern werden immer mehr zunehmen.

Anonym 2. Mai 2012 um 08:04  

Immerhin: Die namentliche Abstimmung im Bundestag über die Abschaffung der H4-Sanktionen führt uns noch einmal die Namen derjenigen Abgeordneten vor Augen, die weiter für die Schikanierungen eintreten. Wir sollten die Abstimmungsliste sorgfältig aufbewahren. Und darüber nachdenken, wie wir mit diesem Gesocks verfahren.

Harald Beyer

Anonym 2. Mai 2012 um 14:06  

1. Mai:
Endlich Vollbeschäftigung und Mindestlohn für alle!

der Herr Karl

Anonym 2. Mai 2012 um 14:45  

Hartz IV hatte nach meiner Einschätzung 2 konkrete Ziele:1.Fachkräfte zu Billiglöhnen verfügbar machen, was bis auf verbliebene Kernbelegschaften in der Großindustrie, die aber auch immer mehr durch Zeitarbeit etc. unter Druck geraten, gelungen ist. 2. Der Bereich der öffentlichen Infrastruktur soll weitgehend auf Zwangsarbeit umgestellt werden. Hier ist man auf einem "guten" Weg. "1-Euro-Jobs" sind akzeptierte Normalität. Die unbefristete Verwendbarkeit der Hartz-IV-Betroffenen als öffentliche selbstverständlich unbezahlte Arbeitskräfte wird vorbereitet und von den "Normalbürgern" unter dem Motto Leistung (unbegrenzte Arbeit) für Gegenleistung (Hartz IV) ebenfalls akzeptiert.
Das Urteil des Verfassungsgerichtes war einerseits mutig, weil es das Sozialstaatsprinzip ausdrücklich von Finanzierungsvorbehalten ausnimmt, auf der anderen Seite war es inkonsequent, weil es eben nicht klar eine Erstellung eines Warenkorbs fordert,sondern die dubiose Verbrauchsstichprobe erlaubt.
Hier ist übrigens auch im Artikel der falsche Eindruck gemacht worden, es wäre ein Warenkorb gepackt worden. Dies ist jedoch in keinster Weise der Fall: Es wurden mit dem für das Warenkorb-Prinzip typischen moralischen Zeigefinger einige Posten (Alkohol etc.) aus einem nicht gefüllten Korb entnommen. Der vermeintliche Warenkorb sind die durchschnittlichen Ausgaben der ärmsten 15%, von denen die meisten nie ihre Wohnung renovieren, viele kein Internet haben und manche nicht einmal mehr Strom haben. Die Aufgliederung dieser Ausgaben in Einzelposten ist eine mathematische Spitzfindigkeit, die nur dazu dient zu suggerieren, es handle sich um einen Warenkorb. Leider ist dieser Taschenspielertrick des Regimes auch von linker Seite kaum aufgedeckt worden, sondern man hat sich in Diskussionen um Schnittblumen, Weihnachtsbäume und ähnliches verzettelt. Eine tatsächliche Ermittlung eines Warenkorbs würde, trotz der dann geschwungenen Moral-Keulen,einen wesentlich höheren Regelsatz ergeben (und nebenbei bei regelmäßiger Anpassung einen realen Inflationsausgleich bieten)und wäre daher in diesen finsteren Zeiten für mich und andere Betroffene ein gewaltiger Fortschritt.
Letze Bemerkung: Das Existenzminimum ist einkommenssteuerfrei, es gibt also ein amtliches Existenzminimum...

Amstel 2. Mai 2012 um 16:38  

Lieber Anonym vom 1. Mai um Null Uhr Zweiundzwanzig.
Hartz-IV ist die direkte Auswirkung von Nazis? Dann muss zumindest die Niederlande, in denen ich seit zehn jahren lebe, eine schlimmere Vergangenheit gehabt haben... wenn ich mir die Sozialalimentierung hierzulande ansehe...
Grüße aus Amsterdam

Anonym 3. Mai 2012 um 10:22  

Gerade den Link hierher auf den NDS gefunden.

Ich klage gegen die Neuberechnung des Regelsatzes seit Mai 2011. Mein "SG" hat leider kein Interesse daran, sich an das BVerfG zu wenden.

... seine SGB-II-Leistungsbescheide für die Zeiträume ab 01.01.2011 dahingehend rückwirkend und zukünftig abzuändern dergestalt, dass mir als dem vorgenannten Kläger ab dem 01.01.2011 monatlich einen SGB-II-Regelbedarf in Höhe von 594,- € zuzüglich der seit 2008 eingetretenen Preissteigerung (Inflation)zuzüglich der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt wird.

Betreffend des vorgenannten beantragten Regelbedarf in Höhe von 594,- € ist wie folgt vorzutragen:

Der Diplom-Kaufmann und Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages Rüdiger Böker aus Osnabrück hat mit dem Datum vom 18. November 2010 für den Sozialausschuß des Deutschen Bundestages anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgericht eine Neubemessung der Regelsätze vorgenommen und seine Bemessung und Stellungnahme dort eingereicht.

Die Stellungnahme wurde als eigenständige Bundestagsdrucksache Nr. 17(11)314 vom Deutschen Bundestag veröffentlicht und in der Sammelbundestagsdrucksache Nr. 17(11)309 als Vorlage für den Sozialausschuß des Deutschen Bundestages zugeordnet.

Aus der veröffentlichten Böker-Stellungnahme wird deutlich, dass der vorgenannt beantragte Regelbedarf von 594,- € auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgericht im vollen Umfang begründet und gerechtfertigt ist. Denn diese Stellungnahme ist die bis dato einzige bundesweit, die, ohne Rücksicht auf irgendwelche politischen oder sonstige Interessen, einfach nur korrekt und detailliert nachweist, wie, anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgericht die Regelbedarfe spätestens seit dem 01.01.2011 bemessen werden müssen.

Aus der Böker-Stellungnahme wird ferner deutlich, wie sehr die Bundesregierung bis dato die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht aus dem genannten Urteil vom 09.02.2010 mißachtet, um keine verfassungskonforme Regelbedarfe zahlen zu müssen. Entsprechend verfassungswidrig und auch rechtsfehlerhaft sind auch die Änderungen am SGB II ab dem 01.04.2011, auf der die bisherigen Bescheide des Beklagten Jobcenter ab dem Zeitraum 01.01.2011 basieren.

Da ich aus finanziellen Gründen nicht in der Lage bin die umfangreichen Kopien als Beleg für meine Argumentation beizufügen, die Originale jedoch vom Gericht einzusehen sind, benenne ich diese als Grundlage meiner Klage.

1.Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 unter Aktenzeichen BVerfG 1 BvL 1/09 u.a.

2.Bundestagsdrucksache vom 18.11.2010 17(11)314 – Seite 142 bis 265 der Sammelbundestagsdrucksache 17(11)309 mit 124 Seiten

Anonym 3. Mai 2012 um 11:35  

Lasst es uns doch einfach sagen wie es ist: Diejenigen, die sich mit dieser Materie, d.h. den himmelschreienden Ungerechtigkeiten befassen, diese aufzeigen und entlarven, geht es in der Regel gut, denn sie verfügen evtl. über Jobs oder sind selbstständig.
Die aber, die es betrifft, dieses menschenunwürdige Schicksal, von der Politik und ihren in die Kameras grienenden Drecksfressen verarscht und verhöhnt zu werden, die schnallen zu 95% diese Tatsachen gar nicht. Und das weil sie entweder:
- schlichtweg zu dumm sind, die Zusammenhänge begreifen zu können
ODER:
- NULL Interesse daran haben, diese Situation verändern zu wollen, denn es geht ja irgendwie noch...
ODER:
- vorab schon mal die Flinte ins Korn geworfen haben, denn es ändert sich ja eh´ nichts...
ODER:
- sie glauben tatsächlich den hanebüchenen Mist, den ihnen die Berufslügner aus fast allen Parteien jeden Tag vorsetzen.

Diejenigen, die es beträfe, die jeden Tag direkt oder indirekt vom Staat als Mensch zweiter Klasse abqualifiziert werden, die aber auch die Macht hätten, diesen Umstand bei Wahlen mit ein paar Kreuzchen zu verändern, tun dies einfach nicht. Weil sie schlichtweg ZU BLÖD sind, man muss das einfach so krass sagen. Sie sind ZU BLÖD eine Stimme abzugeben, die dazu führen könnte, ihr Schicksal zu verändern. Man könnte fast denken, sie wollen es so. Sie wollen verhöhnt und verarscht werden, ausgesaugt und abkassiert, Spielball und Konkursmasse einer verblödeten Gesellschaft zu sein.
Am Wahltag torkeln diese Hirnleichen mit ihren Brettern vorm Schädel in die Wahlkabinen (wenn sie es denn überhaupt tun..) und machen das Kreuz genau dort, wo sich nach den ersten Hochrechnungen die Foltermeister der Gesellschaft wieder frech grinsend die Hände reiben. Es ist einfach zum KOTZEN !
Anton Chigurh

Anonym 3. Mai 2012 um 11:40  

@ Don M. Tingly

"Zorn der Mehrheit" .....?
Wo ist der ? Hab ich was verpasst ? Wann war das ?
Hat man je gesehen, dass aus diesem Volk in den letzten 50 Jahren auch nur irgendeine Form des Widerstands kam ? WUNSCHDENKEN !
Fände die Fußball-EM in diesem Lande statt und würde aus irgendeinem Grund abgesagt werden müssen...ok....dann gäbe es einen Volksaufstand !
Anton Chigurh

frank gerloff 3. Mai 2012 um 12:37  

wie wäre es mit handeln... ?
ich denke das ist alles bekannt ...http://verfassung-jetzt.org/ oder
http://frankgerloff.wordpress.com/2012/04/29/veranstaltung-16-juni-grundung-neudeutschland/

Wir gründen den Staat Deutschland neu – und Sie machen mit!
Liebe NeuDeutschland-Interessenten, Mitglieder, Freunde, Bekannte und Zustandsverbesserer,

viele neue Dinge haben sich bei uns wie durch Zauberhand ergeben. Sie eröffnen uns grandiose Möglichkeiten, Wege in die Freiheit. Diese Möglichkeiten zu vermitteln und gemeinsam den Weg zu bereiten, ist Ziel des Seminars.

Zu Beginn haben wir vor, Ihnen all unsere Möglichkeiten zum Greifen nah zu präsentieren. So werden auch Sie mit eigenen Augen sehen, wie es uns gemeinsam wirklich möglich wird, einen echten freien deutschen Staat zu gründen. Einen Staat, wie wir ihn uns alle wünschen.

Ohne daß Sie daran teilhaben und Mitverantwortung übernehmen, läßt sich dieser Traum jedoch nicht für ganz Deutschland verwirklichen. Wir sollten lernen unsere Kräfte zu bündeln.
An den beiden Tagen wollen wir Ihnen aufzeigen, wie genau der Weg gegangen wird und was jeder Einzelne dafür tun kann. Je mehr Menschen daran zielgerichtet mitarbeiten, desto schneller erreichen wir einen schuldenfreien Staat, der ohne ein Steuersystem auskommt.

Schaffen wir einen Staat, der den Menschen wieder Glück, Freiheit, echte Bildung und all die Dinge ermöglicht, die wir uns alle so sehnlichst wünschen. Nur durch eigenverantwortliches Handeln werden wir das große Ziel erreichen. Die Zeit dafür ist gekommen.

Wir freuen uns auf Sie und Ihrer Unterstützung!

Sämtliche Einnahmen dieses Wochenendes werden wir, wie sonst auch, wieder in die Schaffung gemeinwohlfördernder Strukturen investieren.

Ihr NeuDeutschland-Team

ad sinistram 3. Mai 2012 um 13:05  

Herr Gerloff, wie soll denn dieses Deutschland, anhand von Stichpunkten, aussehen?

anonym 3. Mai 2012 um 17:18  

An der ganzen Debatte stören mich zwei Dinge.

Erstens. Es werden in den letzten Jahren fortwährend Gerichte mit der Frage nach dem Regelsatz bemüht. Die sind dafür nicht zuständig. Ein Gericht ist eine Einrichtung, die Sachverhalte unter Tatbestände subsumiert und die aus Gesetzen Urteile fabriziert. Ob ein Hartz IV Regelsatz verhätlnismäßig/verfassungsgemäß/tralala ist, kann und soll ein Gericht nicht feststellen. Es kann feststellen, ob er einem Gesetz genügt oder nicht.

Die Aufgabe, den Regelsatz festzulegen, ist letztich eine politische, hier sind nicht Gerichte in der Pflicht sondern die Bundesregierung und der Bundestag.

Zweitens. Die ganze Hartz IV Debatte ist von Wunden lecken geprägt. Daß Hartz IV nebst dem Reserveheer der Arbeitslosen, das Albrecht Müller zutreffend beschrieben hat, http://www.nachdenkseiten.de/?p=13057,
ein Teil der Methode ist, mit der Deutschland (und vor allem seine Zulieferer!) in die Rezession gewürgt und gezwängt werden soll, gewissermaßen die politische Garrotte, das wissen wir alle. Und so langsam kann es auch niemand mehr hören, ich auch nicht. Die Frage ist doch: Was machen wir anders? Wie gehen wir mit dem Thema um? Welche Dinge können wir in diesem Land in welcher Weise positiv verändern?

Aus persönlichen Gründen möchte ich nicht, daß mein Name hier erscheint. Ich bin gerne bereit, der Redaktion diese Gründe darzulegen.

WARUM 3. Mai 2012 um 21:35  

Anton,
"Sie sind ZU BLÖD eine Stimme abzugeben, die dazu führen könnte, ihr Schicksal zu verändern. Man könnte fast denken, sie wollen es so. Sie wollen verhöhnt und verarscht werden, ausgesaugt und abkassiert, Spielball und Konkursmasse einer verblödeten Gesellschaft zu sein."

Warum wollt Ihr sie denn dann so unbedingt verbal dorthin prügeln, wo Ihr sie haben wollt?? Das frage ich mich immer wieder.
WARUM?

pillo 4. Mai 2012 um 09:53  

@Anton Chigurh
[...]Diejenigen, die es beträfe, die jeden Tag direkt oder indirekt vom Staat als Mensch zweiter Klasse abqualifiziert werden, die aber auch die Macht hätten, diesen Umstand bei Wahlen mit ein paar Kreuzchen zu verändern, tun dies einfach nicht. Weil sie schlichtweg ZU BLÖD sind, man muss das einfach so krass sagen. Sie sind ZU BLÖD eine Stimme abzugeben, die dazu führen könnte, ihr Schicksal zu verändern. [...]

Damit qualifizieren Sie die Arbeitslosen, Geringverdiener, Mini- und Midi-Jobber, usw. zu einer anonymen und blöden Masse herab. Sie tun also genau dass, was unsereins ansonsten den selbsternannten Eliten und ihren Speichelleckern aus Wissenschaft, Politik und Medien vorwirft.

Diese aufkommenden Gefühle kann ich sehr wohl verstehen, richtig sind sie dennoch nicht. Ich gebe zu, nach so mancher Diskussion mit direkt Betroffenen könnte ich vor Wut und Enttäuschung in die Tischplatte beißen, ob der mir entgegenschlagenden Ignoranz, Einfalt und/oder manipulierten Weltanschauung.

Es hilft nichts, die einzige Möglichkeit die wir haben heißt: dran bleiben! Ansonsten geben wir diese Leute von vorn herein schon verloren und wären somit nicht besser als die Neoliberalen.

Mit der Einstellung, ihr seid ja sowieso alle blöd und unter meinem Niveau werden wir nie die Herzen und den Verstand der breiten Masse gewinnen. Aber, genau darum geht es!
Andernfalls werden wir auf Ewig in unseren philosophischen, geistig-elitären Elfenbeitürmen verharren und zuschauen wie die Dinge ihren Lauf nehmen, wohl wissend die Wahrheit gepachtet zu haben, aber eben untätig.

anonym 4. Mai 2012 um 11:31  

Was die "Blödheit" der Wähler angeht: Ich halte die Mehrheit der Deutschen für außerstande, eine fundierte politische Wahl zu treffen. Allein deshalb, weil nahezu alle Leute, die ich kenne, selbst rudimentärste politische Zusammenhänge nicht kennen und nicht kennen wollen. Nehmen wir nur die Euro-Krise als Beispiel, wenn einem der Satz zu kraß ist. Wollen wir mal eine Umfrage machen und uns in die Innenstadt stellen und die Leute fragen, was denn die Euro-Krise ist, ob man das mal kurz skizzieren könne?

O.k., und diese Leute malen dann hinterher ihr Kreuzle? Na, schönen Dank auch.

Was ich derzeit schmerzlich vermisse, ist eine politische Alternative. Nicht irgend eine pseudopolitische Chaostruppe wie die Piraten, sondern eine Partei, die mehrheitsfähige Politikangebote macht, die uns konkret voranbringen.

Sahra Wagenknecht hat gestern z.B. einen Mindestlohn von 10 Euro gefordert. Das ist eine Aussage, ab da kann man anfangen, sich zu unterhalten. Und auch mal überlegen, was so ein Mindestlohn überhaupt bewirkt und wie wir uns aus der Rezessionsgarotte endlich mal wieder befreien wollen.

Das kann nur kein Einzelpunkt bleiben und rehabilidiert allein auch nicht die Linkspartei, die ich im Augenblick als reichlich desolaten Haufen wahrnehme.

Da muß deutlich mehr kommen. Und der Schwerpunkt muß erstmal darauf liegen, den Menschen erstmal wieder eine wirtschaftliche Existenzgrundlage zu geben und die gegenwärtige Rezessionspolitik zu brechen.

Anonym 6. Mai 2012 um 17:46  

Naja, der Regelsatz und dessen Höhe ist ja nicht alleine kritikwürdig. Im BVerfG-Urteil steht ja noch mehr, von der positiven Schutzpflicht (=Bringepflicht) des Staates bis zum Verbot, an Nichtzustänge ohne subjektiven Rechtsanspruch zu verweisen verbieten eigentlich alle "Zwangsbedarfsgemeinschaften", sei es mit U25-Jährigen(verstößt außerdem gegen Altersdirkriminierungsverbot) als auch mit irgendwelchen Mitbewohnern.
Auch die selbstgelobte Sanktionspraxis (wo irgendein Sachbearbeiter über Grundrechte verfügen darf) macht Angst - wann darf der Sachbearbeiter Hilfebedürftige an die Wand stellen? Wo ist die Grenze erlaubter Grundrechtseingriffe? Unter anderem ist Art. 19 GG offenbar jetzt schon aufgehoben....
Gruß
Atze

Hartmut 6. Mai 2012 um 21:30  

Das Volk hat also nun befunden, daß die LINKE nicht einmal als Oppositionspartei relevant ist (2% Stimmen in Schleswig-Holstein - bei 50% Wahlbeteiligung also 1% aller Wahlberechtigten).
Wie soll man da als Linker noch argumentativ für seine Existenzberechtigung einstehen?

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