... so endet die Grundlage des Gehorsams; nichts bindet mehr...

Sonntag, 6. April 2008

"Wenn ein Fürst, weit davon entfernt, seine Untertanen glücklich leben zu lassen, sie unterdrücken und vernichten will, so endet die Grundlage des Gehorsams; nichts bindet sie mehr, nichts knüpft sie mehr an ihn; und sie kehren wieder in ihre natürliche Freiheit zurück."
- Charles de Secondat, Baron de Montesquieu, "Lettres persanes" -
"Machtlos" (Rendition) heißt ein US-amerikanischer Politthriller aus dem Jahre 2007. Darin zeigt Regisseur Gavin Hood, wie ein aus Ägypten stammender US-Bürger irrtümlich in die Fänge der CIA gerät. Aus seinem Südafrika-Aufenthalt zurückkehrend, wird er am Chicagoer Flughafen festgenommen und der Maschinerie geheimdienstlichen "Terrorschutzes" unterstellt. Im Rahmen der "nationalen Sicherheit" fliegt man ihn in ein nordafrikanisches Land aus, in dem man versucht ist, aus dem Gefangenen "Informationen herauszuholen". Und obwohl man ihn stets in Ketten beläßt, ihn bei Verhören nackt vor seine Peiniger treten läßt, ihn schlägt, unter Wasser taucht und elektrischen Strom durch seinen Körper jagt, spricht man ausdrücklich nicht von Folter. Denn: Die USA foltern nicht! All dies geschieht unter der Aufsicht eines US-amerikanischen CIA-Agenten. Die Nebenhandlung ignorierend, ebenso das vermeintliche schlechte Gewissen des CIA-Agenten, der sich später als Retter erweist, blieben für den Zuschauer schwer zu verarbeitende Eindrücke zurück. Eindrücke, wie jener, dass im fernen Washington mit einer Gleichgültigkeit und einem ungesunden Maß an Rechtsnihilismus Tagespolitik bestritten wird, dass einem Angst und Bange werden muß. So ergießt sich die leitende CIA-Terrorexpertin, die den vermeintlichen Terroristen natürlich nie zu Gesicht bekommt, sich fern von einem Schreibtisch aus zur Herrin über Wohl und Wehe aufschwingt, in zynischer Rechtfertigung. Sie versucht ihr karriereorientiertes Handeln damit erklärbar zu machen, dass ein entführter Mann - festgehalten ohne richterlichen Beschluß, ohne Anklage, ohne konkreten Tatverdacht, ferngehalten von seinem durch die Verfassung garantierten Recht auf einen Anwalt - keine Tragik sei in Anbetracht dessen, damit vielleicht Tausende Menschen gerettet zu haben. Machtlos: Gemäß dem deutschen Titel empfindet man es, wenn die Ehefrau des Entführten nach Informationen über den Verbleib ihres Mannes bittet, wenn sie einen Senator kontaktiert, der zuerst an seine Karriere denkt, bevor er überhaupt in Erwägung zieht, die Sache publik zu machen, um einen Bürger - noch dazu einen unschuldigen Bürger - aus den Fängen staatsterroristischer Maßnahmen zu retten.

Hier drängte sich mir eine Frage auf, die man immer wieder geneigt ist, sich selbst stellen zu müssen. Es ist eine Frage, die nicht spektakulär anmutet, sondern Grundlage vieler philosophischer Diskussionen war und wohl auch bleiben wird. Wenn der Haß hochsteigt, weil ein Mitmensch so willkürlich mit dem Schicksal anderer verfährt, ist dann der Mord erlaubt? Oder anders: Darf man seinen Peiniger töten? Auch dann, wenn er nicht nur Peitsche, Daumenschraube und Stromkabel gegen meinen Körper richtet, sondern "nur" ein Gesetz, geschriebene Worte also, welche offensichtlich Unrecht bergen? Ja, es ist geradezu die Frage nach dem Tyrannenmord. Denn Tyrann, dass bedeutet heute nicht mehr ausschließlich, von einem königlichen Despoten, einem Diktator mit absoluter Macht unterjocht zu werden, sondern von einem Heer von Schreibtischschergen, die zwar keine Daumenschraube ansetzen könnten, aber immerhin das Ansetzen in Auftrag geben; und es nebenbei auch noch gutheißen, um das dringend benötigte Brot - also den Arbeitsplatz - nicht in Gefahr zu bringen. Kann man also einen Menschen Mörder nennen, wenn er seinen Peiniger beseitigt? Wenn ihn der Hass dermaßen übermannt, dass Rache zum Höchsten der Gefühle wird? Und können wir von jemanden verlangen, er solle sich dahingehend mäßigen, wenn ihm das Unrecht in derartigem Stärkegrad ins Gesicht bläst? Gerade auch wenn er von denen gegängelt, drangsaliert und festgesetzt wird, die eigentlich für sein Wohlergehen zuständig wären? Von denen, die sich im Namen einer staatlichen Behörde daranmachen, ihn zur rechtslosen Person zu degradieren?

Vor längerer Zeit fragte ich mich Ähnliches und fand die Zeit, mir einige Gedanken diesbezüglich zu notieren. Anspruch auf Auflösung der Diskrepanz zwischen verständlichen Rachegelüsten und vernunftorientierter Zurückhaltung, hegen die nun folgenden Zeilen nicht. Eine vollständige Darlegung dieser ewigen Frage der Ethik wird ebensowenig geboten. Man betrachte es als Versuch, einige wirre Gedanken in Relation zueinander zu bringen.
"Wo dem Menschen Bösartigkeit des Nächsten entgegenschlägt, ist es nicht damit getan, diese Bösartigkeit zum Maßstab des darauffolgenden Handelns zu erheben. Zeigt der Mitmensch seine Zähne, berechtigt oder unberechtigt, kann es nicht im Sinne des aufgeklärten Menschen sein, ebenso Zähne zu fletschen. Der Aufgeklärte weiß dies und er handelt danach. Im Sinne der Vernunft ist ein ruhiges Wort, eine milde Tat nach der Disziplinlosigkeit des Gegenüber eine List: sie ist latente Mahnung zur Räson, ein stiller Appell an die Vernunft die im Anderen schlummert. Dem Jünger aufklärerischer Gedanken widern diese kläffenden Menschenhunde an, auf deren Niveau will man sich nicht herablassen: die Vernunft ist der Leitstern im Universum des Aufgeklärten. Bellen, kratzen, beleidigen laufen dieser entgegen, sind kein Wertzeichen vernünftigen Daseins.

Nun ist es im Kleinen nicht schwer, sich dieses Leitmotiv immer und immer wieder vorzubeten. Im Praktischen kommt es aber zuweilen zu Komplikationen. Freilich ist eine Beleidigung leichter wegzustecken als eine Ohrfeige; freilich ist einer Diffamierung leichter mit bissigem Spott zu begegnen, als ein unberechtiger Freiheitsentzug. Im unteren Bereich der entgegengebrachten Bösartigkeit ist mit milden Spott, geistreicher Polemik oder einem vernünftigen ernsten Wort Räson erzwingbar, in diesen Gefilden kann sich der Mensch der Vernunft beherrschen, selbst wenn es manchmal schwer scheint.

Doch selbst geleitet durch die Vernunft, bleibt man Mensch. Grenzen sind ihm in allem bekannt, stößt er sich doch täglich daran. In unserem speziellen Sachverhalt tun sich diese Grenzen ebenso auf, mal sind sie schon vom persönlichen Standpunkt sichtbar, ein andermal so weit entfernt, daß sich schier endlose Weiten zwischen dem Hier und dem zu Ertragbaren auftun. Wie könnte sich ein Vater beherrschen, der seinen Sohn durch Gewalteinwirkung eines Dritten verliert? - Wie eine Frau, die für ihr Leben körperlich gezeichnet ist, durch die patriachalische Übertreibung ihres Gatten? - Wie eine Person, die aus reiner Willkür vom Staat sanktioniert wird?

Hier tun sich Abgründe auf, hier ist die Vernunft nicht mehr heimisch. Dem Menschen in dieser Situation Vernunft abzuverlangen, ihn zu dieser zu ermahnen, ist Selbstverrat am Menschsein. Uns allen sind Gefühle dieser Art bekannt, oft reicht schon weniger, um den Haß heraufzubeschwören. Dann wünscht man dem Schuldigen, er möge an seinen eigenen Gedärmen baumeln, man möge seine Gliedmaßen zwangsamputieren, ihn in seinem eigenen Dreck liegenlassen. Und faßt man es in politischen Rahmen: Man fordert die Todesstrafe, gerade für jene die uns Unrecht getan haben!

Hier stellt sich ein ewiges Problem der demokratischen Gesellschaft, eine philosophische Frage: Ist die Todesstrafe legitim? - Darf der demokratische Staat, als Institution des Menschen für den Menschen, ebendiesen töten? - Wohl bleibt die Beantwortung immer ein individueller Akt. Der ewige Zweifel bleibt bestehen, ob ein staatliches Töten denn Mord sei. Daher in dubio pro reo: Man lasse leben, wenn man solche Zweifel hegt!

Hier soll nicht das Für und Wider der Todesstrafe abgehandelt werden, in dieser Kürze wäre es zudem nicht möglich. Endgültige Antworten sollen diese Zeilen auch nicht enthalten, lediglich Gedankengänge formulieren. Dieses Rätsel drängt sich auf: Die staatliche Vernunft des Verzichts auf Todesstrafe, steht dem menschlichen Bedürfnis auf Rache, seinem aufblühendem Hass antagonistisch entgegen. Anders: Die Institution des Menschen für den Menschen, kennt scheinbar das Menschliche gar nicht. – Was also, wenn der im Affekt hassende Mensch seinem Unrechtstäter Gewalt antut, quid pro quo spielt?

Diese Gedanken drängen sich mir immer wieder auf. Einerseits steht die Sympathie mit dem Leidenden, andererseits steht die Berechtigung des Menschen auf Leben, selbst wenn dieser ein Verbrecher sei. Antwort mußte her, und wenn es nur Seelenbalsam sei, der mich besser schlafen ließ. Geschieht also Gegengewalt - so ersann ich mir - im Affekt, von der Hand des Leidenden, so ist zwar einzuschreiten, er danach milde zu bestrafen, aber moralisch tadeln wollen wir ihn nicht. Er ist seiner Menschlichkeit gefolgt, auch wenn sie umgangssprachlich unmenschliche Züge zeigt. Geschieht es aber von langer Hand, planvoll in Szene gesetzt, womöglich staatlich-industriell von Hand eines Tötungsexperten, so ist dies kein Affekt, keine menschliche Regung mehr, sondern dem entgegengesetzt.

Nun maße ich mir keine Arroganz an, der Geistesvaters dieses Gedankengangs zu sein, den ich hier relativ kurz wiedergab. Alles was den Menschen berührt wurde bereits gedacht, vieles davon gar niedergeschrieben. Und so fand ich Zeilen Charles Nodiers, welche die Ansichten des Marquis de Sades wiedergeben. Darin erkannte ich diesen Gedankengang, der dem üblichen Vorurteil an Sade nicht gerecht wird. Nodier: „Einen Menschen im Rasen der Leidenschaft zu töten, das kann man begreifen. Ihn jedoch durch einen andern töten zu lassen in der Ruhe des ernsthaften Nachdenkens und unter dem Vorwand eines ehrenwerten Staatsdienstes, das kann man nicht begreifen.“ Von Sades Gewaltstaats-Utopie, von seinem Freiheitsbegriff der sich im freien Töten äußert, stehe ich so weit weg, wie die katholische Kirche von der Wahrheitsfindung, doch vereint uns das Nein zur Todesstrafe. Verschiedene Motive: Mein Nein ist ein generelles, Mord am Nächsten bleibt ein Verbrechen, es wird nicht besser, wenn es juristisch abgesegnet wird. Sein Motiv ist gegenteilig, denn Mord sei ein Privatvergnügen, nicht ratio des Staates. Zugeständnis kann ich ihm nur machen, wenn es sich um Gewalt im Affekt handelt, doch selbst dann muß der Gewalttäter getadelt und bestraft werden, um nicht in eine endlose Spirale von Gewalt und Gegengewalt zu enden."

Dieser kurze Versuch, der sich auf die Sichtweise Sades stützt, ist bereits zwei Jahre alt. Festhalten möchte ich heute, dass die Rache keine Basis vernünftigen Tuns sein kann. Aber sie ist, so wie es Generationen von Aufklärern und Aufgeklärten gerne taten und noch immer tun, keine unmenschliche Reaktion, sondern geradezu Bestandteil der conditio humana. Und obwohl ich Gewalt als Mittel verachte, Gewaltlosigkeit als hohes Gut hochhalte, fällt es mir schwer, Mitleid für jene zu empfinden, die Gewalt - sei sie physisch oder psychisch - als Mittel für deren Zwecke einsetzen. Die Gleichgültigkeit, die im oben beschriebenen Film zwar nur gespielt, nicht aber fiktiv ist, hat also nur jene "niederen Instinkte" in mir geweckt, die einem gesunden Gerechtigkeitsempfinden geradezu immanent sein müssen. Ist es also ein Verbrechen, wenn man - wie in "Machtlos" dargestellt - mit aller Gewalt gegen jene zur Wehr setzt, die legitimiert terrorisieren? Wenn man dem "Terrorapparat Staat", so wie er sich heute als Ausgeburt geheimdienstlicher Arbeit zu erkennen gibt, die Berechtigung mit aller Gewalt entzieht? Wenn man die packt, die Unschuldige packen und einkerkern? - Die Vernunft sagt mir zunächst, so dürfe man nicht handeln. Es sei denn in einer Notwehrsituation. Hätte Al Masri nicht in Notwehr gehandelt? Und wir? Würden wir nicht in Notwehr handeln, wenn wir morgen von einem Geheimdienst überwacht, entführt und mißhandelt werden? Kann man Vertreter eines Unrechtsstaates überhaupt ermorden? Oder ist es automatisch schon ein Akt der Notwehr? Ist also der Tyrannenmord erlaubt? Wird Stauffenberg für seinen gescheiterten Tyrannenmord nicht sogar gelobt und gefeiert? Und was hilft es, wenn Verfassungen westlicher Länder - auch das Grundgesetz - den Tyrannenmord nicht ausdrücklich verbieten, er aber öffentlich nicht konkretisiert werden kann, ohne als Terrorist betrachtet zu werden?

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