Die Rebellion des Menschen ist unantastbar

Samstag, 26. April 2008

Wenn ein fundamentales Element des Rechtsstaatsprinzips ausschert, um den Einzelnen - der ja eigentlich von diesem Element profitieren sollte - die Garrotte um den Hals zu wickeln, wenn es zum sicheren Unterstand für die herrschende Klasse und deren Regelungen verunstaltet wird, dann muß die Frage aufgeworfen werden dürfen, welche Existenzberechtigung ein derartiges ius positivum hat. Welche Berechtigung darf man den Machenschaften im folgendem Falle zusprechen?
"Die Arbeiter einer oberfränkischen Baufirma hatten Pech. Das Unternehmen ging Pleite, die Mitarbeiter verloren ihren Job. Doch es kam noch schlimmer: Bald nach der Firmenpleite meldete sich der Insolvenzverwalter bei ihnen - sie sollten den Lohn von drei Monaten zurückzahlen. Die Begründung: Sie hätten wissen müssen, dass die Firma zahlungsunfähig war und hätten deshalb gar nicht mehr zur Arbeit erscheinen sollen. Die Arbeiter fühlen sich betrogen - vom Insolvenzverwalter und vor allem vom geltenden Gesetz."
Dazu sei anzumerken, dass Arbeitnehmer dazu verpflichtet sind, drei Monate auch ohne laufende Auszahlung des Lohnes, weiterzuarbeiten. Hätten die Arbeitnehmer der oberfränkischen Baufirma die Arbeit niedergelegt - was durchaus nachvollziehbar gewesen wäre -, dann hätten sie sich eine Sperrung des Arbeitslosengeldes eingehandelt - auch hier eine Form willkürlich gesetzten Rechtes, welches Arbeitnehmer in Unmündigkeit und Abhängigkeit stößt, sie zum Spielball "höherer Interessen" ernennt. Bezeichnend zudem: Die Gleichschaltung der Institutionen. Der Gewerkschaftsvertreter saß und sitzt im Gläubigerausschuss und hat sich der Entscheidung, die ehemaligen Arbeitnehmer um ihren Lohn zu betrügen, nicht erwehrt, sondern sich gekonnt der Stimme enthalten. Wer Freund, wer Feind ist; wer Schwein und wer Mensch, bleibt einmal mehr unauflösbares Paradoxon, manifestiert in einer Gesellschaft, die Alternativen vorgaukelt, um die eigene Alternativlosigkeit und die damit einhergehende Gleichschaltung zu überspielen. Wer also Arbeitnehmer vertritt oder sie tritt, ist auf den zweiten Blick, bei genauerer Betrachtung der Umstände, kaum noch feststellbar.

Viele Mißstände drängen sich bei dieser konkreten Problematik auf. Man könnte viel dazu erläutern, könnte daran die resignierte und verbitterlich stimmende Landschaft einer durchkommerzialisierten, sterilen und auf die Gottheit des freien Marktes fixierten Gesellschaft bloßstellen. Aber die spezielle Frage, die sich hier aufdrängt ist unabhängig von dieser Gesellschaft; ist Frage einer jeden Gesellschaft, in der Gesetze positioniert werden - die eben gesetzt sind, um das Zusammenleben zu regeln. Kann demnach eine gesetzliche Bestimmung, hinter der sich die Machthaber und ihre Marionetten - im erläuterten Falle z.B. der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages - verstecken, welche sichtbar ein Unrecht zum Recht erklärt, Geltung für diejenigen haben, die mit dieser Auslegung betrogen werden? Und kann sich der ausführende Insolvenzverwalter, oder allgemeiner gefragt: Kann sich der Anwender von rechtlich fixiertem Unrecht hinter seiner Funktion innerhalb des Systems verstecken, wenn er lapidar feststellt, dass er "nur seinen Job tut"?

Von einem der ehemaligen Mitarbeiter der Baufirma war zu hören, dass man ihn wohl einsperren müsse, denn er wird die Gelder nicht zurücküberweisen. Schließlich habe er ja für seinen Lohn auch gearbeitet, Leistung erbracht. Kann man jemanden, der aufgrund seiner Standhaftigkeit zum moralischem Recht eingesperrt wird, gleichsetzen mit jemanden, der aufgrund von Betrug, Hinterziehung oder Körperverletzung eingesperrt wurde? Oder ist ein solcher Gefängnisaufenthalt nicht sogar als Auszeichnung zu verstehen? Als Auszeichnung an der eigenen moralischen Unbeugsamkeit? Gemäß Thoreau, wonach es "in einem Staat, der seine Bürger willkürlich einsperrt", eine "Ehre für einen Mann" sei, "im Gefängnis zu sitzen"? - Freilich würde ein Standhafter aus den Reihen der ehemaligen Mitarbeiter der Baufirma nicht selbstlos handeln, so wie es die "durch Gefängnisaufenthalte geadelten" Gandhi, King oder Mandela taten. Mit Selbstlosigkeit wäre das Verweigern, die eigenen materiellen Grundlagen zu bewahren, nicht gleichzusetzen. Doch kann dem eine politische Botschaft innewohnen, wenn es die betrogenen Arbeitnehmer in ihrem Kampf für ihr eigenes Recht nicht vergessen, eine allgemeine Verneinung gesetzlicher Willkür damit zu verbinden. Bleibt die formulierte Kritik an der Insolvenzpraxis begrenzt auf die eigenen vier Wände (wovon leider auszugehen ist), so atmet die Kritik keine verantwortungsvolle Luft allgemeiner Gerechtigkeit, sondern ergießt sich in jammervollem Selbstmitleid. Daran scheitert zuweilen jede Sache im Diensten gerechter Forderungen.

Es sind weniger Antworten, die, angekommen an einem Punkt der Ohnmacht, neue Wege aufzeigen können. In Fragen, im Zweifel an der gängigen Praxis, im kritischen Betrachten liegt die Wurzel dessen, was wir als Widerstand bezeichnen. Man kann davon überzeugt sein, dass die Unbeugsamkeit in so einem absurden Falle, wie dem oben erwähnten, ein menschliches Naturrecht darstellt, in dem der Staat keinen Anspruch haben kann, den "aufgestachelten Mob" - erst mit Gesetzen und verbaler Pression, nachher unter Umständen mit physischer Gewalt - zu bändigen. Jene, die nun um ihren Lohn ringen, die darum kämpfen, dass ihr Engagement innerhalb des ehemaligen Betriebes wenigstens kein brotloses Schuften war, fühlen sich von Staat und von ihren eigenen Vertretern verlassen. Sie stehen alleine im Sturm, plagen sich mit Anwälten und Pfändungsaktionen ab und hören sich von der Politik und Interessenverbände an, dass alles nach Plan, d.h. alles rechtens, nach Gesetz laufe. Was kann also jemanden an einen Staat binden, der von selbigen im Stich gelassen, verspottet, verlacht und damit ausgebeutet wird? Und ist es nicht sogar notwendig, zunächst ein "Staatenloser" zu werden, um eine scharfe Waffe der Kritik aufbringen zu können?

Natürlich handelt es sich hierbei um einen Fall, der relativ nichtig ist, der keine großen Werte in Zweifel stellt, der nicht willkürlich Freiheit in Ketten legt, weil es ein Despot so möchte. Der Despot, als Einzelherrscher, landete bereits vor Jahrzehnten auf dem Müllhaufen der Geschichte; heute versteckt sich das Staatswesen hinter Tausenden von Despoten und Despötchen, die ihre Funktion innerhalb der Gesellschaft zum Antrieb ihrer Unmenschlichkeit ernennen, die sich auf fadenscheinige Gesetzeslagen und ihre Unmündigkeit innerhalb ihres Arbeitsverhältnisses stützen, um ihre Frechheiten begreif- und erklärbar zu machen. Relative Nichtigkeit: Aber im Kleinen beginnt das große Unrecht sich zu formieren. Bevor man willkürlich einsperrt, raubt man den - im wahrsten Sinne des Wortes - gerechten Lohn; bevor man auf friedliche Demonstranten einschlägt, erläßt man Gesetze, die differente Meinungsansätze verächtlich machen; bevor das Wahlrecht entzogen wird, sinniert man ganz demokratisch und im Mantel der Vernunft gehüllt über die Sinnhaftigkeit des herrschenden Wahlrechts. Wer also im Kleinen nicht aufbegehrt, nährt das Unrecht im Großen, forciert eine Gesellschaft, die blind wird für die offensichtlichsten Ungerechtigkeiten innerhalb ihrer selbst.

Persönlich halte ich die Frage nach dem "Widerstand gegen die Staatsgewalt" für unangebracht, weil sie im Wesen des Menschen verankert ist. Ob Revolte oder nicht, wird uns weniger von Außen herangetragen, als es in uns vorgezeichnet ist. Als Teil der conditio humana ist die Frage nach Widerstand gegen seinen Herrn, eine Frage nach dem Dasein des Menschen. Um es mit Camus zu sagen: "Das Übel, welches ein Einzelner erlitt, wird zur kollektiven Pest. In unserer täglichen Erfahrung spielt die Revolte die gleiche Rolle wie das "Cogito" auf dem Gebiet des Denkens: sie ist die erste Selbstverständlichkeit. Aber diese Selbstverständlichkeit entreißt den einzelnen seiner Einsamkeit. Sie ist ein Gemeinplatz, die den ersten Wert auf allen Menschen gründet. Ich empöre mich, also sind wir."

  © Free Blogger Templates Columnus by Ourblogtemplates.com 2008

Back to TOP