... und der Pauperismus entwickelt sich noch rascher...

Dienstag, 10. Juli 2012

... schrieb 1848 der Bärtige in seinem Manifest. Der Arbeiter würde zum Pauper, bemeisterte er außerdem. Und der Pauperismus entwickle sich rascher. Er meinte damals materielle Pauper, arme Schlucker also - der Pauperismus im Zeitalter scheindemokratischen Theaters meint jedoch auch die Armut an kritischem Verstand. Der wird dann Pau-perismus geschrieben.

Sie hat ja lediglich ihre Funktion erfüllt - als Vizepräses des Bundestages. Da ist kritische Gabe nicht verlangt, wohl aber Abhandeln nach Hausordnung und Gepflogenheiten des Hauses. Nicht die geschlagenen 57 Sekunden erstaunen; jene Sekunden also, die das Meldegesetz brauchte, um als Gesetzesentwurf das Licht jener Unterwelt zu erblicken, die wir Regierung nennen - das ist normal in einer Postdemokratie; denn in einer Postdemokratie gibt es auch keine Vizepräsidentinnen, es gibt ritualisierte Vorsitzer, spiritistische Zeremoniellmeister, geistige Begleiter, die dem allgemeinen Abgesang ein demokratisches Gepränge verleihen - sie sind, kurz gesagt, nichts weiter als Präses; sie sind Bundespräses oder Bundestagspräses, sind für das Ritual abbestellte Scheindemokratievorsteher.

Eine solche Präses ist jene Pau, die als Mitglied von Die Linke die Geschäftsordnung abspulte und dem Meldegesetz den ersten Schritt zur Verwirklichung schenkte. Im wirklichen Leben ist sie als Linke für Datenschutz - als Präses hat sie ihre Privatmeinung allerdings vom Geschäft zu scheiden. Der Dienst erforderte, eine anrüchige Inszenierung, in der ein anrüchiges Vorhaben beatmet werden sollte, rituell scheindemokratisch zu adeln - Der Gesetzesentwurf ist angenommen!, beschloss sie hierzu. Aber was hätte sie denn machen sollen? Das wird doch von einer Präses erwartet - Ja sagen und Gepflogenheiten wahren und Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps!, auch wenn der Schnaps persönliche politische Anschauung oder eben Datenschutz heißt.

Das ist strukturell bedingte Armut an Kritikfreude - Pau-perismus nennt man das etwas geschwollener ausgedrückt. Verklärt mal wieder einer die deutsche Vergangenheit, schwingt sich ein Filbinger-Lobredner auf oder grassiert es mal wieder, macht man die Bonner Republik rückwirkend globkerein oder meint jemand, Kiesinger und Lübke dürften nicht vor ihrer Vergangenheit besehen werden, dann sind es ausgerechnet die Pau-peristis, die aufbegehren und Wehret den Anfängen! rufen und kopfschüttelnd über die Mitmacher der damaligen Zeit herziehen. Genau die Pau-peristis, die auch Mitmacher sind, wenn es dieses postdemokratische Konstrukt von ihnen verlangt. Ich habe nur meinen Dienst getan!, riefen einst welche empört, als man sie persönlich moralisch haftbar machen wollte. Nur ihren Dienst hat auch jene Frau getan. Gut, vergleiche man nicht, was so unvergleichlich war - und stelle man den Gesetzesentwurf nicht mit dem gleich, was die anderen Mitmacher einst mitmachten; aber die Tendenz, die ist dieselbe, die Dienstblindheit gleicht sich.

Gibt es in einer Postdemokratie überhaupt Befehlsnotstand? Der ist ja eine Sonderstellung, ein sich ergebender Spezialfall - aber Postdemokratie ist doch andauernder Befehlsnotstand, nicht rar, nicht nur ab und zu. Und wenn dem so ist, dann sind die ausführenden Werkzeuge, all die Hämmer und Schrauberdreher, all die Zangen und Feilen, nicht nur zufällig in Dilemmasituationen gefallene Charaktere, sondern vom System garantierte Wetterfähnchen, Opportunisten und Präses eben. Pau bezieht im Postdemokratismus Stellung, bezieht Posten - manche werfen das ihrer Partei vor, träumen von einer APO, die von ihr angeführt werden soll. Dass sie Stellung bezieht, dass sie sich Posten sichert, um die postdemokratischen Rituale aufzuweichen und lächerlich zu machen, hätte man gut finden können - aber so?



60 Kommentare:

Anonym 10. Juli 2012 um 12:59  

Das ist ein derartiger Verrat und so unvereinbar mit allem, wofür man die Linkspartei wählt, dass einem ganz schwindelig ob dieser Unfassbarkeit werden kann.
Es würde mich nicht wundern, wenn Frau Pau von Anhängern ihrer eigenen Partei auf offener Straße totgeschlagen werden würde.

ad sinistram 10. Juli 2012 um 13:48  

Sag mal, sonst gehts Dir aber noch gut, oder wie? Würde es Dich nicht wundern oder würde es Dich freuen?

Anonym 10. Juli 2012 um 14:36  

....lach....wenigstens ne "klammheimliche" Freude.....

Anonym 10. Juli 2012 um 15:42  

Schade ist, das gerade diese Zustände und Verfahrensweisen so gut wie nirgendwo thematisiert werden. Viele Schuldzuweisungen, viele Dementi, Abwehrreflexe und so weiter. Aber mit Ursachen und Hintergründen mag sich niemand beschäftigen.
Aber man wundert sich über Politikverdrossenheit und angeblich mangelhafter Kommunikation zur Begründung solcher Vorgänge.

stefanbecker 10. Juli 2012 um 16:03  

Was soll man nur lassen, was soll man nur tun? Es ist immer nur falsch. Und das Dilemma ist: was Linke tun ist immer Mist und wenn es auch das Richtige ist.

Es liegt doch auf der Hand: Wir leben im falschen Land.

potemkin 10. Juli 2012 um 16:05  

Der Herr dachte wahrscheinlich an eine einstweilige Hinrichtung...

Frau Pau schwebt offensichtlich auf jener Wolke, die ein so abgehobenes Leben ermöglicht, dass einstige politische Ambitionen weit in den Hintergrund getreten sind. Davon gibt es inzwischen viele, auch bei der Linken. Herr Gysi ist inzwischen als Lobbyist für E-Zigaretten tätig, man will sich schließlich einen auskömmlichen Lebensabend sichern...

Erwin 10. Juli 2012 um 17:14  

Frau Pau hat mit der Bekleidung des Vizepräs-Postens der Neutralitätsbedingung zugestimmt.
Sie hätte auch ablehnen können...

Anonym 10. Juli 2012 um 17:20  

http://www.petrapau.de/17_bundestag/dok/120709_an_meldegesetz.htm
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal die Klappe halten.
Das Problem war schlicht, das selbst die Fraktion der LINKEN nicht anwesend war.
Arbeitsverweigerung unserer lieben Abgeordneten ist längst zum Normalfall geworden.

Anonym 10. Juli 2012 um 17:51  

@anonym 12:59

Ich kann mich nicht erinnern, so einen w i d e r l i c h e n
Kommentar hier auf diesem Blog gelesen zu haben.
Das übertrifft ja noch das Niveau der B... Zeitung !

Anonym 10. Juli 2012 um 20:19  

@ Erwin 17:14 und Anonym 17:20

Das wurde ja beschrieben, dass Fr. Pau eben gerade nur ein Statist war.
Das sind die Regeln, an die sie sich halten muss und dann spielt sie für diese Stunden eben die Neutrale und am nächsten Tag spielt sie wieder Opposition.

Wieso muss nach Gesetz sie dableiben und ein lächerliches demokratisches Schauspiel dirigieren.
Wär sie einfach aufgestanden und hätte gesagt, dass ist ihr zu blöd, wäre es allemal besser gewesen.

Man kann sich ja auch mal ausserhalb des Rechtes bewegen. Da kann es ja durchaus zwei Seiten geben, auf die man sich begeben kann.

Dann hätte man vielleicht auch eine Veränderung der bestehenden Regeln anstreben können oder wenigstens eine Diskussion, die führt man doch so gerne in diesem hohen Hause ob solche Zustände wirklich so gemeint sind.
Denn schließlich ist diese Demokratie ja Exportgut, vielleicht will man auf diesem Gebiet ja auch Exportweltmeister werden.

Anonym 10. Juli 2012 um 22:15  

Die Farce begann mit der "Abstimmung", aber sie endete nicht damit. Sie wird noch einmal überhöht durch den Zirkus, den die Ja-Sager äähhh "Nur-versehentlich-zustimmer", "Nichts-gewusst-haber" veranstalten. Plötzlich will es keiner gewesen sein. Und Frau Völlig Unge-Aigner-t hatte mit diesem Verbraucher"schutz"gesetz ja auch gar nichts zu tun.

Dieses verlogene Pack geht mir sowas von auf den Senkel...

[btw: Nach meiner Lesart der Geschäftsordnung hatte Fr. Pau keine Chance die Farce ohne Antrag einer Fraktion zu beenden.]

Omnibus56

garfield 11. Juli 2012 um 02:59  

@anonym, 10. Juli, 17.20
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal die Klappe halten.
Das Problem war schlicht, das selbst die Fraktion der LINKEN nicht anwesend war...


ja, wenn man keine Ahnung hat...

Dich regt also auf, daß die Linke die Koalition nicht überstimmt hat, oder was?
Wär'n die nur nicht so faul, könnten die jedes Gesetz kippen stimmts...

Entgegen landläufiger Meinung findet ein Großteil der Abgeordneten-Arbeit übrigens nicht im Parlament statt.
Solange die Fraktionen verhältnismäßig korrekt da vertreten sind, ist Vollbesetzung weder nötig, noch besonders sinnvoll.

Die Besetzung wird vorher festgelegt. Hätte die Linke mehr Leute da gehabt, dann die Koalition natürlich entsprechend mehr...

garfield 11. Juli 2012 um 07:24  

@20:19

Man kann sich ja auch mal ausserhalb des Rechtes bewegen. Da kann es ja durchaus zwei Seiten geben, auf die man sich begeben kann.

das Problem ist vielleicht viel eher, das sowas viel zu oft geschieht, siehe ESM oder BW-Einsätze.

Würdest du sowas für CDU oder FDP auch gut heißen, sich halt mal "außerhalb des Rechts" zu stellen?

Wenn man hier schreibt kann man sowas leicht verlangen - aber ihr seid in der glücklichen Position, das nie unter Beweis stellen zu müssen...

ad sinistram 11. Juli 2012 um 07:30  

Das ist aber doch gerade die ganze Malaise. Der ESM wird ja nicht außerhalb des Gesetzes geschmiedet, sondern man suggeriert, er sei innerhalb. Wie es wirklich ist, außerhalb oder innerhalb, ist dabei ja unerheblich, denn Recht ist nie genau, es ist nur Interpretation - und innerhalb dieses Gesetzes, wenn man das so sagen will, verabschiedet man Gesetze, die moralisch nicht tragbar sind. Man kann also außerhalb des Gesetzes richtig liegen und innerhalb darin falsch. Oder wie Thoreau mal meinte: "Das Gesetz hat die Menschen nicht um ein Jota gerechter gemacht; gerade durch ihren Respekt vor ihm werden auch die Wohlgesinnten jeden Tag zu Handlangern des Unrechts."

Anonym 11. Juli 2012 um 08:30  

@Roberto 7:30

Recht ist Interpretation, genau dem kann ich nur zustimmen.

Mit anderen Worten, von Uwe Wesel,
"Recht ist Sprache und Sprache ist ungenau".

Fast alles, was Recht ist. JURA für Nicht-Juristen.,Uwe Wesel ist ein erstklassiges Buch - vor allen Dingen für Juristen !

Hartmut

garfield 11. Juli 2012 um 08:31  

naja wenn man das GG genau nimmt, sind der ESM und v.A. die BW-Einsätze schon... mindestens Rechtsbeugung. Nur "innerhalb des Rechts", weil es halt hingenommen wird.

Ansonsten hast du schon Recht, aber wenn man von einer Bundestags-Präsidentin ernsthaft verlangt, sie solle sich mal "außerhalb des Rechts" stellen, da kann man den Bundestag eigentlich auch direkt abschaffen...
Ich denke Schlammschlachten gibts da auch ohne "parteiische Präsidenten" schon genug.

Bei Petra Pau find ich die Schuld hier jedenfalls fehladressiert. Ihr wurde ja wohl selber erst im Nachhinein bewusst, was da verabschiedet wurde.

MMN sollte man sich eher auf diejenigen konzentrieren, die eine Änderung in ein Gesetz geschmuggelt haben, was normal nur Routineverfahren gewesen wäre.

ad sinistram 11. Juli 2012 um 08:38  

Vielleicht war ich zu Pau auch zu grob - aber ich wollte es auch anders verstanden wissen. Ich wollte eigentlich zeigen, dass dieses Mitmachen in einem starren Korsett das ist, was man Mitläufern in anderen Systemen immer zu Lasten legte. Sicher, man kann sagen, dass die Geschäftsordnung einen bindet; aber dann muß man auch sagen, dass es mal Zeiten gab, in denen Führerdekrete einen ebenso banden - sicher ist ja auch, dass man wissen muß, was es bedeutet, die Institutionen zu durchlaufen. Es bedeutet, sich an Abläufe zu halten - und das bedeutet auch den Verlust von Glaubwürdigkeit. Bleibt man außerhalb, bleibt man vielleicht total wirkungslos - geht man rein, verpufft man. Es ist schon vertrackt...

Dennis82 11. Juli 2012 um 09:49  

Sorry, Roberto - aber diesmal übertreibst du und tust genau das, was mit dieser sachlich völlig unbegründeten Kritik erreicht werden sollte - die Linke für etwas verantwortlich zu machen, was die Regierung verbrochen hat; ja sie als das neoliberale System stützend darstellen. Du hast dich auch sachlich mit der Thematik überhaupt nicht befasst, denn sonst hättest du gewusst, dass auch Sitzungen mit dieser geringen MdB-Zahl gang und gäbe sind und hättest erkannt, dass Pau die völlig falsche Person für deine Kritik ist - aber dann hätte die Paulemik wortspieltechnisch ja nicht so schön gepasst... Und den Kommentar Nr. 3 kann man auch als bittere Ironie verstehen, wonach du die Ahnänger der Linken gegen ihre Partei hetzt und dich wundern wirst, wenn unentschlossene wieder SPD und Grüne wählen! Die Linke hätte die Sitzung vor dem Tagesordnungspunkt Meldegesetz als beschlussunfähig feststellen lassen müssen. Pau als Vize hatte auch rechtlich gar keine Möglichkeit, hier irgendwie einzugreifen. Es ist zum verzweifeln, wenn selbst Linke wie du nix besseres zu tun haben als sich einfach mal auf die wesentlich größeren Übel dieser Welt zu konzentrieren als mit Springer & Co. an der Vernichtung der einzigen realistischen linken Alternative zu arbeiten...

Wenn die Linke 9 mal was gut macht, erwähnst du es nicht. Wenn ihr 1 Fehler unterläuft, stellst du sie als unwählbar hin... derselbe Quark wie bei feynsinn...

ad sinistram 11. Juli 2012 um 11:05  

Vielleicht haben Erdmann und ich eben den Eindruck gewonnen, dass die LINKE nicht oft neunmal was gut gemacht hat - gewählt wird sie nicht mehr, was auch daran liegt, dass dieses Gute irgendwie kaum jemand sieht. Nun könnte man sagen: Dummes Volk, weiß nicht, was gut ist und was nicht - aber mit dieser Selbststigmatisierung der LINKEN kann ich nicht konform gehen. Sie wird tatsächlich unwählbar - aber ich sage auch: von den Unwählbaren ist sie immer noch die wählbarste.

Und über den Parlamentarismus, wie wir ihn heute als Lobbyzentrale haben, ist keine Veränderung machbar - Antikorruptionsgesetze und Lobbyistenkontrollgesetze wären der Schritt, der dem Parlamentarismus noch mal Glaubwürdigkeit verleihen würde...

ad sinistram 11. Juli 2012 um 11:06  

PS: Es geht auch nicht darum, ob Pau Möglichkeiten hatte oder nicht - sie war da, sie hat es getan, sie trägt Verantwortung. Das musste sie wissen, als sie ihren Posten bezog. Mit derselben Argumentation entkräftete Filbinger sein Treiben seinerzeit. Ich gebe zu, das war um Welten schlimmer - aber es ist dasselbe Prinzip... wer wo sitzt, der trägt Verantwortung. Mehr ist dazu nicht zu sagen; was sie hätte machen können, liegt an Frau Pau selbst.

flavo 11. Juli 2012 um 11:13  

Wer es heute in die Pfade der bezahlten Politikmacherei geschafft hat, der wird sich bemühen, da so schnell nicht wieder heraus zu fallen. Denn: seines und das seiner Kollegen Werk, dieses wird ihnen ab und an vor die Augen huschen und dann werden sie Angst bekommen. Dann wird am Amtssessel klammheimlich noch der zweite Arm auf die Armlehne gelegt und fest zu gegriffen. Da macht man dann alles. Denn, wenn mit der Künigung aus dem Politikamt der Absturz in das Nichts der Prekarität droht, dann weiß man zu schätzen, was man hat und dann weiß man alsbald, was man zu tun hat, damit das nicht passieren wird, man verkauft E-Zigaretten z.B. Dann kann man im Notfall einen E-Zigarettenstand am Alex aufmachen und lebt davon.

Dennis82 11. Juli 2012 um 12:07  

Tschuldigung, aber diese Verweise, man würde im Stile Filbingers argumentieren sind erstens unfair und zweitens sachlich falsch! Es geht hier um parlamentarische Regeln, die ich als höheres Gut einschätze. Ein "Notstand" liegt bei so einer - sorry, aber das ist es - Petitesse wie dem Meldegesetz auch nicht grade vor! Du meinst, eine linke Parlementsvizepräsidentin solle sich einfach mal über parlamentarische Grundregeln hinwegsetzen, weil jetzt mal (wieder) ein problematisches Gesetz beschlossen wurde... Welches zweifellos eine Schweinerei darstellt, aber qualitativ gibt und gab es da auch durchaus größere - und die waren und wären auch nicht mit voller Fraktionsstärke der Linken oder einer an den Stuhl geketteten BT-Vizepräsidentin zu verhindern gewesen. Ja, meine Güte - wie viele grundgesetzwidrige Schweinereien wurden denn schon unbemerkt beschlossen (oder wurden es am selben Tage, unbemerkt auch)? Ist da jetzt auch immer die Linke dran Schuld?

Wäre gespannt, ob du es - wären es die Neoliberalen, die das Parlamentsrecht (und DARUM geht es, nicht um das Meldegesetz!) in die eigenen Hände nehmen und einseitig auslegen würden - immer noch so unkritisch begrüßen würdest!

Dirk 11. Juli 2012 um 12:24  

@ Potemkin

Also es gibt schon noch einen Unterschied zwischen Lobbyismus und anwaltlicher Vertretung. Nicht alles, was SPON so verbreitet, muss der Wahrheit entsprechen...

Anonym 11. Juli 2012 um 12:44  

Dennis, "einzige realistische linke Alternative" höre ich dich da sagen?
Jetzt geht das Gerede von der Alternativlosigkeit sogar hier schon los, nur mit anderem Vorzeichen...

stefanbecker 11. Juli 2012 um 13:08  

Warum erkennen die lieben Kommentatoren denn nicht, dass die Linke im Moment das kleinste Übel innerhalb dieses Systems sind.Mit all ihren Macken und Fehlern.
Das Problem ist nicht DIE LINKE.
Das Problem ist das System. So einfach ist das.

ad sinistram 11. Juli 2012 um 13:13  

"Es geht hier um parlamentarische Regeln, die ich als höheres Gut einschätze."

Ja, das sagten früher ja auch andere - es gibt insofern kein höheres Gut, es gibt Ansichten, die man kultiviert hat und die über allem stehen. Mit derselben Rede vom höheren Gut reden Christen von der Bibel und praktizierten Anwälte im deutschen Unrechtstaat von dazumal.

ad sinistram 11. Juli 2012 um 13:15  

PS: Den letzten Satz, Dennis, habe ich nicht verstanden...

Dennis82 11. Juli 2012 um 13:19  

Na toll, jetzt werde ich noch zur TINA gemacht... Falsch, ich spreche von einer "einzig realistischen" Alternative"! Das bedeutet ausdrücklich, es gibt Alternativen; wenn auch unbedeutende. Und im derzeitigen Parlament IST sie derzeit als einzige Oppositionspartei eben die einzige Alternative zum neoliberalen Einheitsblock! Leider - und das wird auch bei dieser Debatte wieder deutlich - ist die gesellschaftliche Linke eben nicht bereit, sich auch mal auf den kleinsten Gemeinsamen Nenner (eben die Partei die Linke) zu einigen, stattdessen Spalterei und Selbstzerstörung... nach dem alten Motto: Volksfront von Judäa oder judäische Volksfront?

Hans Berger 11. Juli 2012 um 13:23  

Laut Informationen waren zum Zeitpunkt dieser Abstimmung (Tagesordnungspunkt 21) nicht einmal 30 Abgeordnete zum Bundestag anwesend - Petra Pau, Vizepräsidentin des Bundestages und gemäß Plenarprotokoll zur Zeit der Abstimmung deren Leiterin, hätte wissen müssen, dass diese Anzahl vom Abgeordneten nicht ausreicht, um eine ordnungsgemäße Abstimmung abzuhalten und der Bundestag demzufolge beschlussunfähig war, denn:

§ 45 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit
(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

Damit ist das Gesetz nicht ordnungsgemäß zustandegekommen und nichtig.

Dennis82 11. Juli 2012 um 14:12  

@Hans Berger: Falsch, die Beschlussunfähigkeit muss vorher, vor Beginn der Sitzung auf Antrag von Abgeordneten oder einer Fraktion - und eben nicht der Vizepräsidentin festgestellt werden. Das Gesetz ist da nicht beantragt - ordnungsgemäß zustande gekommen und eben nicht nichtig! Hier kommt auch mal wieder ein landläufiges Missverständnis über die Parlamentarische Arbeit zum Vorschein: Die Beschlussfähigkeit wird auch nur sehr selten angezweifelt, weil die Parteien sich auf die Anzahl der Teilnehmer an Sitzungen mehr oder weniger einigen. Es ändert nichts daran, ob über ein Gesetz von 60 oder 600 Abgeordneten abgestimmt wird, erst Recht wenn dieses an einem Donnerstag Abend während eines EM-Halbfinales passiert und es um weitgehend unbedeutende Gesetzesänderungen geht.

Grade deshalb gab es ja beim Coup von Frau Pau (ohne hier in dieser Debatte eben auch nur ein einziges Mal mit einem Wort dafür gelobt worden zu sein...), als sie das Betreuuungsgeld zu Fall brachte so große Aufregung im Regierungslager. Die sah nämlich in dieser Aktion parlamentarische Gepflogenheiten verletzt.

In dieser Hinsicht ja insgesamt gradezu absurd: Es gibt diese Aufregung aktuell ja nur wegen der Geschichte um die Abstimmung zum Betreuungsgeld - weil sich ansonsten niemand mit dem Thema Beschlussfähigkeit überhaupt jemals befasst hätte! Frau Pau wird somit Opfer Ihres eigenen Erfolges...

Und nochmal die Frage: Warum bitte wird ausgerechnet dieses Mal so ein Wind um eine Sache gemacht, die in der Vergangenheit genauso unzählige Male vorgekommen ist...?!

ad sinistram 11. Juli 2012 um 14:26  

Also, meine Beschlussfähigkeit bedarf nur meiner Person...

Hans Berger 11. Juli 2012 um 14:47  

@ Dennis82

Zitat Dennis82: @Hans Berger: Falsch, die Beschlussunfähigkeit muss vorher, vor Beginn der Sitzung auf Antrag von Abgeordneten oder einer Fraktion - und eben nicht der Vizepräsidentin festgestellt werden.

Falsch. § 45 Abs. 1 GODBT legt vorrangig und deklaratorisch fest, wann der BT beschlussfähig ist. Die Feststellung erfolgt also durch förmliches Gesetz und nicht erst auf Antrag. Diesen Unsinn gibt Fr. Pau auch auf ihrer Webseite wieder (http://www.petrapau.de/17_bundestag/dok/120709_an_meldegesetz.htm).

Nur für den Fall, dass auf Grund einer nicht eindeutigen Mehrzahl der Antrag gemäß Abs. 2 gestellt wird, erfolgt die Zählung durch Hammelsprung gemäß § 52.

Zu Abs. 2 sind flgende Worte erläuternd: »oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt«.

Pau hätte also die Beschlussfähigkeit bezweifeln müssen. Angesichts der Anzahl von nicht einmal 30 Personen wäre der Mangel an Einvernehmen der Fraktionen auf einen eindeutigen Verstoß gegen § 45 hinausgelaufen.

Siehe auch Abs. 4: »Unabhängig von dem Verfahren nach den Absätzen 1 bis 3 kann der Präsident bei Kernzeit-Debatten im Einvernehmen mit den Fraktionen die Sitzung unterbrechen, wenn der Sitzungsvorstand bezweifelt, daß 25 vom Hundert der Mitglieder des Bundestages anwesend sind.« Auch hier hätte Pau eingreifen können.

Es bleibt, wie es ist, § 45 Abs. 1 geht allen folgenden Absätzen vor.

Dazu § 45 - Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit:

(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
(2) Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach § 51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach § 52 festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen.
(3) Nach Feststellung der Beschlußunfähigkeit hebt der Präsident die Sitzung sofort auf. § 20 Abs. 5 findet Anwendung. Ein Verlangen auf namentliche Abstimmung bleibt dabei in Kraft. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit mit.
(4) Unabhängig von dem Verfahren nach den Absätzen 1 bis 3 kann der Präsident bei Kernzeit-Debatten im Einvernehmen mit den Fraktionen die Sitzung unterbrechen, wenn der Sitzungsvorstand bezweifelt, daß 25 vom Hundert der Mitglieder des Bundestages anwesend sind. Die Feststellung der Anwesenheit erfolgt im Verfahren nach § 52.

Zitat Dennis82: »Und nochmal die Frage: Warum bitte wird ausgerechnet dieses Mal so ein Wind um eine Sache gemacht, die in der Vergangenheit genauso unzählige Male vorgekommen ist...?!«

Weshalb nicht? Weil es schon unzählige Male vorgekommen ist (wofür Sie den Beweis schuldig sind), soll es so bleiben? Seötsames Demokratieverständnis.

Hans Berger 11. Juli 2012 um 15:00  

Berichtigung:

Nur für den Fall, dass auf Grund einer nicht eindeutigen Mehrzahl der Antrag gemäß Abs. 2 gestellt wird, erfolgt die Zählung durch Zählung und/oder Hammelsprung gemäß § 51.

Dirk 11. Juli 2012 um 17:12  

@ Hans Berger

Du verwechselst Beschlussfähigkeit mit BeschlussUNfähigkeit. Außerdem gilt es in diesem Fall auch noch die Kernzeit zu beachten, die ignorierst Du einfach mal.
Petra Pau hat also keinen "Unsinn" geschrieben.

Dennis82 11. Juli 2012 um 17:24  

Na toll, mal wieder laienjuristische Korinthenkackerei, wie habe ich das vermisst...!

@Hans Berger - es bleibt falsch! Sie können einzelne Absätze nicht isoliert betrachten, auch nicht von der Reihenfolge der Absätze eine Überordnung oder einfach mal eben einen Umkehrschluss ableiten! Für eine Beschlussunfähigkeit braucht es gem. (2) ausdrücklich einen Antrag und eine Feststellung! Absatz 4 greift nicht, weil es keine Kernzeitddebatte war! Absatz 1 legt lediglich die Mindestzahl fest, zu der eine Feststellung der Beschlussunfähigkeit nach (2) nicht mehr gegeben ist.

Was Sie offenbar weiter nicht verstehen wollen: Es gab im Einvernehmen der Fraktionen im Parlament keinerlei Grund, von Seiten des Sitzungsvorstandes vor Beginn der mehrere Tagesordnungspunkte umfassenden Sitzung(!) die Beschlussunfähigkeit (wie desöfteren auch) festzustellen, da an diesem Abend eben nicht mehr Abgeordnete für diese Abstimmungen anwesend sein mussten, sollten oder von den Fraktionen vorgesehen waren...

Weshalb nicht? Die Leere des Parlamentes bei Abstimmungen wird ständig und von allen Seiten permanent mehr oder weniger sachlich ("faule Säcke, kucken lieber Fußball!") beklagt und kritisiert, es kommt des öfteren vor, dass die Beschlussfähigkeit eigentlich nicht gegeben ist. Recherchieren sie doch selbst, welche Gesetze jeweils von wie vielen Abgeordneten beschlossen werden...! Die Linke hat gegen das Gesetz gestimmt, was bitte will man noch? Ihr durch unterlassene Beschlussunfähigkeitsfeststellung eine Zustimmung anzudichten, ist infam und böswillig!

Überhaupt - soll es jetzt neueredings originär linke Politik sein, das Parlament permanent durch Beschlussunfähigkeitsfeststellungen an seiner Arbeit zu hindern...?! Sollte man solche wesentlich mehr Beachtung verdienenden Schweinereien wie die von Herrn Uhl nicht viel eher kritisieren? Anstatt den Beschluss der einzigen Oppositionspartei vorzuwerfen?

Die einzige Intention hinter diesem Hype ist der, der Partei die Linke zu schaden und sie mit den neoliberalen in einen Topf zu schmeißen. Ausgehend für diese künstliche Aufregung war meiner Ansicht nach ein Artikel bei Telepolis eines den Piraten nahestehenden Redakteurs...

In der Zeit hätte man sich auch mit was sinnvollerem beschäftigen können. Aber wenn Linke eins ja perfekt können, dann sich permanent gegenseitig ins Bein zu hacken...

Da labere ich mir in Debatten mit neoliberal verseuchten Hohlköppen (die die Linken für kinderfressende Kommunisten halten) den Mund fusselig, warum es blöd sei, rot-gelb-grün-schwarz zu wählen - und dann kommen linke Blogger und machen die Linke aus sachlich unhaltbaren Gründen zum 5. Rad am neoliberalen Einheitswagen. Thanks! Ich wundere mich über nix mehr.

StrangeAI 11. Juli 2012 um 17:31  

Ich glaube, es hätte ganz gut getan, dem Artikel voranzustellen, dass es bei aller Kritik an der Mitläufer-Mentalität, immernoch die Vorrausläufer sind, die das Böse im Schilde führten.

Da hier die Mainstream Medien bereits das Bashing übernehmen, muss nicht jeder Blog in die gleiche Kerbe hauen.

Interessanter und weniger im Rampenlicht ist für mich ohnehin die Tatsache, dass sich eine Regierung von ihrem eigenen Vorgehen distanziert. Hier müsste man nach der Verantwortungslosigkeit fragen und nach den Konsequenzen, die das hat. Darf sich eine Regierung hier ungestraft aus der Verantwortung stehlen mit dem Hinweis "Das war so nicht abgesprochen" oder "Davon wusste ich nichts". Das ruft bei mir viel stärker die hier beschworene Kritik an der Mitläufer-Mentalität wach als das Verhalten in einer sehr institutionalisierten Rolle.


LG,
StrangeAI

Hans Berger 11. Juli 2012 um 20:27  

@ Dennis82

Hier zeigt sich wieder einmal der Mangel an Bereitschaft zum Dialog. Sie nennen etwas falsch und bei Gegenbeweis bleibt die Antwort aus. Schade.

garfield 11. Juli 2012 um 23:55  

hilfreich wäre vielleicht zu wissen, wie Gesetze überhaupt zustande kommen.

"Frank H." erklärt das in diesem und folgenden Kommentaren eigentlich ganz gut:
http://iknews.de/2012/07/09/meldewesengesetz-die-scheinheilige-opposition/comment-page-1/#comment-150094

"es waren nur 30 anwesend" - die Besetzung wird vorher festgelegt. Dabei achten die Fraktionen natürlich drauf, im richtigen Größenverhältnis vertreten zu sein... auch Vollbesetzung hätte also nichts geändert!

Dennis82 12. Juli 2012 um 10:00  

@Hans Berger - na gut, dann noch ein letztes Mal: Glauben Sie nicht, es wäre zwischenzeitlich nicht noch irgendjenandem außer Ihnen (z. B. der Bundestagsvizepräsidentin, einem Journalisten oder auch nur einem enizigen Staatsrechtprofessoren) inzwischen aufgefallen, dass das Gesetz (nach Ihrer Deutung nach, dem sog. "Gegenbeweis" durch Absatz 1) nichtig wäre...? Haben Sie Jura oder im Speziellen Staatsrecht studiert?

Hans Berger 12. Juli 2012 um 12:39  

@Dennis82

Hören Sie bitte auf zu keifen und verinnerlichen anstatt dessen die Normenhierarchie. § 45 Abs. 1 GOBT bestimmt deklaratorisch, wann der Bundestag beschlussfähig ist: »Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.«

An diesem Fakt kommt keiner vorbei. Alles weitere sind Auffangbestimmungen für den Fall des Zweifels an der Beschlussfähigkeit. Bei nicht einmal 30 Personen ist kein Zweifel gegeben, sondern die Beschlussfähigkeit eindeutig.

Petra Pau hat den Vorsitz inne gehabt und hätte die Beschlussunfähigkeit feststellen müssen - das gehört zur präsidialen Sitzungsleitung.

Würde die Beschlussfähigkeit ausschließlich durch einen diesbzgl. Antrag festgestellt werden können und ohne diesen jede mögliche Anzahl vom Abgeodneten zum Bundestag automatisch zur Beschlussfähigkeit führen, so wäre es möglich, dass sich bei wichtigen Abtimmungen alle Fraktionen darauf einigen, jeweils nur eine Person zur Abstimmung zu entsenden. Das ist abwegig. IN diesem Falle bedürfte es nicht des § 45 Abs. 1 GOBT.

Dass sich darum keiner kümmert, macht die Sache nicht ungesetzlicher und dass Sie sich in die Bresche für Frau Pau werfen, ändert die Fakten auch nicht. Also lassen Sie bitte Ihre unsubstantiierte »Auslegung«, welche § 45 Abs. 1 GOBT als obsolet erscheinen lassen soll. Diese Vorschrift steht da nicht umsonst, da können Sie »auslegen«, wie Sie wollen.

Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Sind weniger im Sintzungssaal anwesend ist kraft Gesetzes (GOBT) die Beschlussunfähigkeit deklaratorisch festzustellen.

Dennis82 12. Juli 2012 um 15:28  

Ach, lassen wir's. Frau Pau hatte diese Möglichkeit eben nicht - und wie ich bereits mehrfach zu erklären versuchte gab es auch angesichts der parlamentarischen Gepflogenheiten auch keine Veranlassung dazu! Ich "keife" auch nicht, ich komme mir nur langsam veralbert vor, wenn jemand derart fakten- und erkenntnisresistent entgegen jeglicher Offenkundigkeit und herrschender juristischer Meinung auf verlorenem Außenseiterposten vor sich hin argumentiert, obwohl er merken müsste, dass sich sein primäres Ziel, die Linke BT-Vizepräsidentin und deren Partei zu diskreditieren, mit der gesetzlichen Grundlage sowie der Sachlage nun einmal nicht vereinbaren lässt...

Anonym 12. Juli 2012 um 21:21  

Als Kommunist sage ich: Die Partei "Die Linke" ist das einzige, was in Deutschland auf absehbare Zeit, angesichts des Nichtvorhandenseins von Gewerkschaften und zahlenmäßig relevanten oppositionellen Bewegungen, dem Kriegs- und Menschheitsauslöschungskurses des Kapitals entgegengesetzt werden kann. Damit dies funktionieren kann, ist eine linke Bündnispolitik von bürgerlichen Sozialliberalen bis hin zu Anarchisten erforderlich - ohne jedes Sektierertum. Was damit jedoch unvereinbar ist, ist der von relevanten Teilen der Linkspartei (vorher in der PDS schon mehrheitsfähig) betriebene Kurs: "Schafft ein, zwei, drei, viele FDPs". Karrieristische Schmeißfliegen, die sich mit Pack wie Sarrazin am Kabinettstisch kuscheln und auch weiterhin auf Pöstchen jeglicher Art spekulieren, müssen aus der Partei entfernt werden. Diese schmarotzen von den durch oppositionelle Positionen gewonnenen Erfolge und zersetzen im Zusammenspiel mit den Kapitalmedien die Partei als Opposition. Die Mitglieder und Anhänger der Linken müssen dafür sorgen, dass diese Leute ihre Karriereplanung in den dafür bewährten Parteien SPD und "Grüne" fortsetzen, was diese einigen von ihnen ja sogar anbieten.

Hans Berger 13. Juli 2012 um 12:32  

Mahrenholz sagte zutreffend: »Diejenigen, die die herrschende Meinung vertreten, [...] haben hierfür nichts in der Hand außer staatsrechtlichen Aufsätzen, denen von anderen Staatsrechtlern widersprochen wird.« »Das Volk, abgewickelt«, erschienen am 04.04.1994 im Spiegel.

Bitte erklären Sie eindeutig, welche gesetzliche Norm den § 45 Abs. 1 GOBT »Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.« außer Kraft setzen soll.

Können Sie dies nicht, dann führen Sie bitte nicht immer wieder untaugliche Vergleiche zu »Gepflogenheiten« und »herrschenden Meinungen« an. All das ersetzt weder das Gesetz noch die Tatsachen und noch gelten im Lande Gesetze, an welche sich Fr. Pau und andere Parlamentarier zu halten haben. Und unterstellen Sie mir (als Mitglied der Grundrechtepartei) bitte nicht öffentlich, mein Ziel wäre die Diskreditierung von Fr. Pau und der Partei DIE LINKE - das kann in`s Auge gehen.

Im Gegenteil diskreditiert Ihre Verteidigung von offenbaren Gesetzverstößen Frau Pau und die Partei DIE LINKE.

Anonym 13. Juli 2012 um 12:39  

"Ich kann mich nicht erinnern, so einen widerlichen Kommentar hier auf diesem Blog gelesen zu haben" schreibt da oben jemand.

Das ist es, was ich an ach so "moderner" linker Diskursdialektik auch so hasse. Früher konnte man noch unumwunden mit deftigem Vokabular Ross und Reiter benennen, man konnte sich pointiert positionieren.
Heute schreien dann selbst unter Linken ständig Leute darüber auf, WIE man etwas sagt. Das sind meist Leute, die nichts zum WAS zu sagen haben.

Ich erinnere nur an Zitate des ehemals linken Joschka Fischers:

"Deutsche Helden müsste die Welt, tollwütigen Hunden gleich, einfach totschlagen." - 1982 in der Frankfurter Linkspostille Pflasterstrand

"Mir fällt es schwer, für die hohen Herren Mitleid zu empfinden." - anlässlich der Ermordung von Hanns-Martin Schleyer durch die RAF

Was er übrigens auch gesagt hat:
"Wer das Wünschbare mit dem Machbaren verwechselt, wird scheitern."
Damit haben alle hier ein Problem.

garfield 13. Juli 2012 um 22:39  

@Anonym 12:39

Joschka Fischer - na da hast du dir ja ein gutes Beispiel ausgesucht ;-)

"was interessiert mich mein Gelaber von gestern!"
Joschka Fischer, zugeschrieben

garfield 13. Juli 2012 um 23:08  

@Hans Berger

versuchen sie's mal mit diesem Link, "Frank H." und folgende Kommentare.

Alternativ erklärt auch der Sasse wie's läuft im Parlament.

Solange die die Fraktionen im richtigen Größenverhältnis vertreten sind, spielt es keine Rolle wieviele Abgeordnete im Parlament sind - logisch, oder?

Hans Berger 14. Juli 2012 um 22:41  

@garfield

Können Sie Gesetze lesen?

§ 45 Abs. 1 GOBT: »Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.«

Was ist daran und am Umkehrschluss so schwer zu verstehen? Wieso versuchen hier eigentlich immer wieder Leute, anderen zu erklären, dass der Gesetzesinhalt keine Rolle spielt? Fahrt ihr auch bei Rot über die Kreuzung und kommt mit einer derartigen »Auslegung«, es wäre eigentlich Grün, der Polizei?

Kein Wunder, dass sogar die schlimmsten Gesetzesverstöße der öffentlichen Gewalt auf taube Hirne stoßen.

garfield 15. Juli 2012 um 16:43  

@Hans Berger

ich geh tatsächlich öfters über Rot... Sie bleiben vermutlich auch nachts um 2 Uhr, vor komplett leerer Straße, an ner roten Ampel stehn...

Wenn nicht grad in böser Absicht, würde jedenfalls kein auch nur halbwegs vernünftiger Polizist Sie dafür anhalten - weil's einfach unsinnig ist.

Genauso unsinnig, wie für jede Routine-Abstimmung - Tausende jede Legislatur - 300 Abgeordnete ins Parlament zu setzen, die anderswo viel sinnvolleres zu tun hätten...

Wenn es aber so wäre, würden sich X Leute über diesen Irrsinn und Ineffizienz auf Steuerzahlers kosten beschweren... wie Sie z.B.?

garfield 15. Juli 2012 um 17:02  

@Hans Berger: das Wichtigste hab ich vergessen -

"der Bundestag ist beschlussfähig..." - mit soviel/darüber ist er definitiv beschlussfähig - was aber nicht heißt, daß er mit weniger Beschluß-UN-fähig ist.
Aus Gesetzen kann man grundsätzlich keinen "Umkehrschluß" ziehen!
Beschluß-UN-fähigkeit wird nur auf Antrag festgestellt - weil Abstimmungen in Unterzahl eben gang und gebe sind.

Hans Berger 16. Juli 2012 um 14:02  

@Garfield
Was für ein hanebüchener Unsinn. Soweit Sie Jura studiert haben sollten, was zum Einen aufgrund Ihrer »Argumentation« stark zu bezweifeln ist, jedoch zum Anderen aufgrund Ihrer »Argumentation« durchaus sein kann (in diesem Falle haben Sie wohl bei einem Maunzschüler gehört), drehen Sie hier die formelle und materielle Seite dessen, was Gesetze sind, auf rechts (und mit rechts können Sie durchaus die politische Komponente mit einbeziehen).

In der StVO steht nicht, dass Sie bei Rot nicht über die Kreuzung fahren dürfen, sondern es steht, dass Sie bei Grün fahren dürfen. Jedes Gesetz hat einen logischen Umkehrschluss.

Beim Fußball versteht das sogar jeder Normadressat. Ein Elfmeter ist ein solcher und nicht keiner. Lassen wir es, ich sehe, für Sie sind Gesetze Meinungen, welche mal so und mal so interpretiert werden können. Für mich als Normadressat ist ein Gesetz, das, was es ist - etwas Gesetzes, also Verbindliches.

Stellen Sie sich einfach vor, Sie berufen sich hinsichtlich eines Steuerbefreiungstatbestands auf § 3 EStG und das Finanzamt und die Finanzgerichte erklären Ihnen, bloß weil das dort so steht, könnten Sie das nicht wörtlich nehmen, sondern müssten damit leben, dass das Finanzamt meint, es würde diese steuerbefreienden Tatbestände sowieso niemals gelten lassen und demzufolge wären diese Normen faktisch außer Kraft. Das ist ein ebensolcher Unsinn, wie der, den Sie von sich geben.

Normenhierarchie, Normenklarheit und -bestimmtheit sind die Grundlage jeder Organisation, weshalb gilt:

§ 45 Abs. 1 GOBT: »Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.«

ansonsten es dieser Norm nicht bedürfte. Vielleicht beschäftigen Sie ein wenig mit Parlamentarismus und dessen Kontrolle. Alles weitere können Sie mit Frau Pau bereden. Und dass gerade Frau Pau als Abgeordnete zum Bundestag für die Partei DIE LINKE solche kruden Ansichten mit Rückendeckung ihrer Partei vertritt, ist für mich einer der besten Beweise, dass auch DIE LINKEn bloß am Fleischtopf sitzen wollen - Gesetze hin oder her. Immer nach dem Motto Freislers »Recht ist, was [...] nützt«.

Dennis82 16. Juli 2012 um 19:50  

Huch, es geht ja noch weiter...

@Hans Berger: Ich habe gelernt, dass ein Gesetz oder ein Paragraph im Kontext zu betrachten ist - und dessen Sinn sich eben nicht aus dem Wortlaut einzelner, isoliert betrachteter Absätze ergeben kann! Ihr steuerrechtliches Beispiel ist auch ziemlich wirr und auf diese Streitfrage auch nicht anwendbar.

Sie betrachten isoliert den Absatz 1. Demnach - unstrittig - wäre der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte anwesend wären. I. U. also beschlussunfähig, wenn weniger. Halten wir es als Zwischenresultat fest. Mehr aber auch nicht!

Betrachtet man die gesamte Regelung, wird im Folgenden eine ausdrückliche Feststellung für eben diesen Zustand verlangt, woraus sich die Folgen gem. Absatz 3 ergeben würden. Die TBM des Absatz 1 genügen aber nicht, um in Absatz 3 zu gelangen! Es bedarf einer Feststellung seitens des Präsidiums, die nur durch eine der beiden alternativen Möglichkeiten im Absatz 2 erfolgen kann!

Diese Regelung hat eben genau den Sinn, bei überfraktioneller Übereinkunft Abstimmungen zuzulassen, die eben nicht mit der Mindestzahl nach Absatz 1 notwendigen Zahl von Abgeordneten durchgeführt werden. Die praktikablen Gründe dafür wurden in der Diskussion auch schon mehrfach genannt, u. a. von Garfield und im Artikel vom Oeffinger Freidenker.

Sie vernachlässigen nämlich weiterhin den Kontext der Gesamtregelung des § 45. Würde es Absatz 2 nicht geben, könnte man Ihnen ja auch zustimmen, aber es gibt ihn nun Mal und er hat einen Zweck, erfüllt einen Grund - und er schränkt eben den Grundsatz (keine Ausnahme ohne Grundsatz!) des Absatz 1 erheblich ein. Denn grade dieser Absatz 2 gesteht den Fraktionen oder 5 % der MdB eben das Aushebeln des Absatz 1 zu! Wenn diese eben nicht an der Beschlussfähigkeit zweifeln, gilt der Bundestag nun mal eben als beschlussfähig.

Ich vermisse auch weiterhin das schlagende Argument Ihrerseits dafür, warum es nun auch immer unbedingt eines mindestens halb besetzten Sitzungssaales (Wortlaut des § 45 - und nicht Parlaments!) bedarf, um Gesetze zu beschließen?! Glauben Sie ernsthaft, dadurch würde sich irgend etwas politisches verändern, wenn einfach nur mehr Personal im Sitzungssaal (wie immer auch vorab vom Fraktionschef instruiert) Stimmvieh spielt?

Hans Berger 17. Juli 2012 um 11:37  

@Dennis 82
Zitat: »Ihr steuerrechtliches Beispiel ist auch ziemlich wirr und auf diese Streitfrage auch nicht anwendbar.

Behauptung ohne Beweisantritt - machen »durchnittlich gebildete Laien« und schlecht ausgebildete Juristen sehr gern.

Abs. 1 legt die Grundlage fest, nämlich die erforderliche Anzahl von Abgeordneten im Sitzungssaal.

Bei Zweifeln, also nur dann, wenn deren erforderliche Überzahl nicht klar erkennbar ist, treten die Folgeabschnitte in Kraft.

Ihrer »Argumentation« zufolge könnte sich nämlich das Parlament verschwören, niemals in der in Abs. 1 erforderlichen Zahl anwesend zu sein und dies hätte niemals Folgen, wenn keiner einen entsprechenden Antrag zur Auszählung stellt. Damit bedürfte es des gesamten Paragraphen nicht, also auch nicht der Folgeabsätze, welcher gerade nicht den Abs. 1 einschränkt, ansonsten es diesen nicht gäbe.

Aber es ist zwecklos. Bleiben Sie bei Ihren Leisten und Meinungen - wir haben ja schließlich »Meinungsfreiheit«.

Fakt ist, dass das Parlament ausschließlich abstimmfähig ist, wenn Abs. 1 erfüllt ist.

Zitat: »Ich vermisse auch weiterhin das schlagende Argument Ihrerseits dafür, warum es nun auch immer unbedingt eines mindestens halb besetzten Sitzungssaales (Wortlaut des § 45 - und nicht Parlaments!) bedarf, um Gesetze zu beschließen?!«

Auweia, wer sitzt denn im Sitzungsaal - die Sitzungsdiener und Hausmeister? Das schlagende Argument ist Abs. 1.

Zitat: »Glauben Sie ernsthaft, dadurch würde sich irgend etwas politisches verändern, wenn einfach nur mehr Personal im Sitzungssaal (wie immer auch vorab vom Fraktionschef instruiert) Stimmvieh spielt?«

Das spielt erstens keine Rolle und zweitens zitieren Sie hier schön den Erfinder des Begriffs »Stimmvieh«, Adolf Hitler.

Dennis82 17. Juli 2012 um 12:01  

Wegen dem Beispiel: Man kann seine Zeit eben mit Sinnvollerem verbringen, als jeder Nebelkerze hinterherzurennen...

Exakt, das Parlament kann sich "verschwören"...! Möglichkeiten, die Beschlussfähigkeit anzuzweifeln sind vorhanden. Sie haben Ihre Meinung, der große Rest die andere.

Ihr Post enthält mal wieder mehrere persönliche Angriffe und Beleidigungen - und oho, ein Nazivergleich...! Nä, diesmal lassen wir es wirklich, eine noch niedrigere Stufe beim Niveau-Limbo hält mein Rücken nicht aus...

Hans Berger 17. Juli 2012 um 12:57  

@Dennis 82
Zitat: »Glauben Sie ernsthaft, dadurch würde sich irgend etwas politisches verändern, wenn einfach nur mehr Personal im Sitzungssaal (wie immer auch vorab vom Fraktionschef instruiert) Stimmvieh spielt?«

Sie zitieren Hitler und ich mache den Nazi-Vergleich?

Nichtsdestotrotz sind Sie (aufgrund entgegengesetzter gesetzlicher Bestimmung - hier § 45 GOBT) nicht in der Lage, Ihre Behauptung, Abs. 1 wäre nicht bindend, zu beweisen.

Dennis82 17. Juli 2012 um 14:48  

Meine Güte, das wird jetzt echt zum Juristen-Kindergarten hier... wie oft denn noch? Absatz 1 kann nicht isoliert betrachtet werden! Kein Grundsatz ohne Ausnahme!

Beispiel: § 9 (1) S. 1 EStG legt fest, was dem Grunde nach(!) Werbungskosten sind. Grundsatz! Dieser Grundsatz wird durch weitere Regelungen konkretisiert (S. 3) - und eingeschränkt (Absatz 5 und § 12). Genauso verhält es sich mit § 45 (1-4!) der GOBT!

Sie sind doch auch hier derjenige, der eine absolute Minderheitenmeinung vertritt - und sind auch weiter nicht in der Lage, schlüssig zu beweisen, dass Ihre Ansicht stimmig ist - außer, dass sie beldeidigend werden und jedes Mal wütend mit Schmollmund und verschränkten Armen mit dem Fuß auf dem Boden aufstampfen!

Wenn Sie mich und andere auf wissenschaftlich-juristische Art und Weise beeindrucken wollen, verweisen Sie doch mal auf einschlägige Literatur in Kommentaren oder Fachzeitschriften, in denen diese Ansicht geteilt oder der § 45 GOBT überhaupt problematisiert wird. Sollte doch für einen Juristen Ihres Schlages kein Problem sein, oder...?

Andere Empfehlung an Sie und Ihre Partei: Der Weg einer Verfassungsbeschwerde steht ihnen jederzeit offen! Dieder Gang nach KA wäre doch grade für eine Grundrechtepartei ja regelrecht zwingend!

Und das waren nun wirklich die letzten Worte von mir zu diesem Thema!

Hans Berger 17. Juli 2012 um 16:06  

Sie verkennen offenbar nicht nur den Inhalt von Gesetzen sondern auch das Wesen der Verfassungsbeschwerde.

Ich muss auch auf nichts verweisen - außer auf den Inhalt von Gesetzen, von dem Sie offenbar nichts halten.

Wir haben einen Gesetzgeber und keinen Kommentargeber.

garfield 18. Juli 2012 um 07:54  

@Hans Berger

Nein, bin tatsächlich kein Jurist.

"Umkehrschluß" - das Verbot vom Übertreten roter Ampeln heißt dann: grüne Ampeln MÜSSEN übertreten werden?

..und nur als Stichwort: "Kann-Bestimmung"...

@Dennis: gib's auf, sinnlos.

Am Anfang war's ja lustig, aber Diskussionen mit meiner Wand sind da produktiver.

Mir wird's hier auch zu kindisch, ich bin raus.

Hans Berger 18. Juli 2012 um 10:20  

@garfield, dennis82 Vielleicht mal ein paar Gastvorlesungen Jura besuchen. Stichwort Normenhierarchie, -klarheit und -bestimmtheit und vor allem den Unterschied zwischen Norm und Meinung erkennen.

Dennis82 19. Juli 2012 um 23:04  

@Hans Berger - bzw. um im Gegensatz zu Ihnen einen letzten Beitrag zu einer ordentlichen juristischen Debatte zu leisten:

Urteil des BVerfG 44, 308. Aus dem Jahre 1977...

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv044308.html

Sie stellen sich somit auch gegen die Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes...

Anonym 20. Juli 2012 um 18:33  

@Dennis82 Eine sehr aufschlussreiche Entscheidung zur Bedeutung des Art. 20 Abs. 2 GG. Ich werde den Antrag einbringen, dass sich die Grundrechtepartei darum kümmert, ob dies heute, 35 Jahre später, noch Bestand hat - ist so ohne jede gesetzliche Grundlage auf bloße Ansicht des BVerfG hin nämlich jede Norm zur Beschussfähigkeit des Bundestages reine Makulatur, was Sie und Frau Pau an dieser Stelle sicher erfreuen dürfte. Danke auf jeden Fall für die Recherche.

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